Tarifwechsel prüfen

Was passiert mit der PKV nach Todesfall?

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Björn Kotzan
27. April 2026

Gehören Sie auch zu denen, die sich gern für alle möglichen Unglücksfälle wappnen? Insbesondere, wenn es um den Tod von Angehörigen geht, fühlen sich viele wegen der Trauer außerstande, sich um formale Angelegenheiten zu kümmern – gerade, wenn es überraschend kommt. In diesem Beitrag geht es darum, sich einen Überblick zu verschaffen, was es bei einem Todesfall in Bezug auf die private Krankenversicherung (PKV) zu beachten und tun gibt – Stichworte Fristen, Beitragszahlungen, Tarifwechsel.

Im Todesfall: Private Krankenversicherung informieren und ggf. anpassen!

Auch wenn der Kopf voll ist und die Bestattung vorbereitet werden muss, kommen Angehörige nicht daran vorbei, alle Versicherungen des oder der Verstorbenen zu prüfen. Stirbt jemand, wirkt sich das meist unweigerlich auf bestehende Versicherungsverträge aus: So kann neben der privaten Krankenversicherung beispielsweise auch die private Haftpflichtversicherung gekündigt und aus der Lebensversicherung Leistungen beantragt werden. 

Muss der Todesfall der privaten Krankenversicherung gemeldet werden und bis wann?

Ja, die private Krankenversicherung sollte zeitnah, also innerhalb weniger Tage, über den Tod von Versicherten informiert werden. Das geht oft zunächst formlos per E-Mail oder telefonisch. In der Regel wird eine Kopie der Sterbeurkunde gefordert, die nachgereicht werden kann. 

Was passiert mit der PKV von mitversicherten Angehörigen nach dem Todesfall?

Hatten Versicherte allein einen Vertrag, erlischt mit dem Tod auch automatisch der Versicherungsschutz für diesen. Sind Angehörige, also Ehepartner, Verpartnerte oder Kinder, in gemeinsamen Verträgen versichert, entfällt normalerweise nur der Teil, der die Verstorbenen betraf. Für die Hinterbliebenen ändert sich dann vorerst nichts – sofern sie die Voraussetzungen für die Fortführung des Vertrags erfüllen und die Beiträge finanzieren können.  

Wie sich PKV-Kosten senken lassen, erfahren Sie hier!

Voraussetzungen zur Fortsetzung des PKV-Vertrags im Todesfall

Bisher zusammen versicherte Angehörige können den PKV-Vertrag fortführen, wenn sie die Voraussetzungen für die Versicherung in einer privaten Krankenversicherung erfüllen: 

  • nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • z. B. verbeamtet
  • z. B. Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026 liegt diese bei 77.400 € brutto pro Jahr bzw. 6.450 € im Monat) bei Personen, die schon vor 2003 privatversichert sind, gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze mit 69.750 € bzw. 5.812,50 €)

Stirbt der Haupt- oder Alleinverdienende der Familie, kann das die Hinterbliebenen vor finanzielle Probleme stellen, da sie die PKV-Beiträge künftig ohne das Einkommen des bzw. der Verstorbenen zahlen müssen. Daher ist eine Hinterbliebenenabsicherung (siehe unten) gerade in diesen Fällen so wichtig.

Info: Kann die PKV nach dem Todesfall gekündigt oder angepasst werden?

Besteht für den Verstorbenen oder die Verstorbene ein einzelner, separater Vertragendet der darin enthaltene Versicherungsschutz automatisch mit dem Tod. Dann sollten die Hinterbliebenen innerhalb weniger Tage die private Krankenversicherung darüber informieren. Eine Kündigung ist nicht nötig.

Anpassungen an Versicherungsverträgen sind nur dann möglich (und nötig), wenn ein Paar- oder Familientarif besteht und weitere Angehörige darin versichert sind. In einem Zeitraum von zwei Monaten können bzw. müssen Angehörige dem Versicherer schriftlich erklären, ob die Versicherung weitergeführt werden soll. So lange besteht der Versicherungsschutz wie gewohnt weiter.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Witwenrente?

Nach dem Tod des versicherten Partners bzw. der versicherten Partnerin muss der oder die Hinterbliebene, die Beiträge künftig allein finanzieren. Dazu ändern sie die bisherige Partnerversicherung in eine eigenständige Versicherung. Besteht Anspruch, kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragt werden. 2026 können Rentnerinnen und Rentner 8,75 % ihrer Bruttorente als Zuschuss erhalten. Der Beitragszuschuss ist auf maximal die Hälfte der tatsächlichen Versicherungsprämie gedeckelt. Der Zuschuss wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss mit dem Formular R0820 (Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung) beantragt werden. 

Hinterbliebene mit Beihilfeanspruch behalten diesen auch nach dem Tod von verbeamteten Angehörigen und können den meist günstigen privaten Beamtentarif fortführen.

PKV bei Todesfall: Die Fristen  

Unabhängig davon, ob die Verstorbenen gesetzlich oder privat krankenversichert waren, erlischt der Versicherungsschutz automatisch mit ihrem Tod.  

Info: Wie lange muss die PKV nach dem Todesfall noch bezahlt werden? 

Die Beiträge für die private Krankenversicherung sind meist bis zum Monatsende nach dem Todesfall zu zahlen, obwohl der Versicherungsschutz mit dem Datum des Todes bereits endet. 

Familienmitglieder, die über den Vertrag des Verstorbenen mitversichert sind, haben die Pflicht, sich innerhalb von zwei Monaten bei ihrer PKV zu melden und dieser mitzuteilen, ob sie die private Krankenversicherung weiterführen möchten. Bis dahin besteht der Versicherungsschutz wie gewohnt. Dann muss ein neuer Versicherungsnehmer (z. B. der oder die überlebende Angehörige) bestimmt werden. Und es ist möglich, zu prüfen, in einen anderen Tarif zu wechseln um die Beiträge zu reduzieren.

PKV bei Todesfall: Drei Fristen

Eigene Darstellung

Bekommen Angehörige zu viel gezahlte PKV-Beiträge zurück?

Unter Umständen erstatten private Krankenversicherungen im Todesfall zu viel gezahlte Beiträge anteilig zurück. Einige Versicherer halten sich an die Regelung, den halben Montagsbeitrag zu erstatten, wenn der oder die Versicherte in der ersten Hälfte des Monats verstarb. Ein weiteres Beispiel ist die Jahreszahlung. Wurde der Jahresbeitrag bereits im Vorfeld entrichtet, wird dieser anteilig erstattet, sobald die PKV eine schriftliche Mitteilung über den Todesfall und die erforderlichen Nachweise erhält. 

Offene Rechnungen oder eingereichte Rechnungen und ausstehende Erstattungen für medizinische Leistungen sind nach dem Tod weiterhin fällig und gehen an die Erben. Die PKV muss alle Rechnungen übernehmen, auch bei Rechnungsdaten nach dem Tod. 

To-Dos bei anderen Versicherungen im Todesfall

Welche Versicherungen im Todesfall wichtig werden, lässt sich in zwei Kategorien einteilen. Die Versicherungen, die sich auf eine Person beziehen, enden diese in der Regel mit dem Tod. Hier besteht schneller Handlungsbedarf. Andere sachbezogene Versicherungen wie Hausrat, Wohngebäude etc. laufen weiter. 

Anders als bei der privaten Krankenversicherung gelten für andere Versicherungen, insbesondere jene mit einer Todesfallleistung, häufig kürzere Meldefristen.  

Bei diesen Versicherungen müssen Sie sich meist innerhalb der ersten drei Tage (oder kürzer) nach dem Ableben ihres Angehörigen melden: 

PKV bei Todesfall: Die Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt die PKV im Todesfall?

Die formalen Angelegenheiten mit der privaten Krankenversicherung im Todesfall sind überschaubar. So genügt meist eine formlose Mitteilung über den Tod der Angehörigen. In die Nachricht, die handschriftlich oder gern auch per E-Mail übermittelt werden kann, gehört die Versicherungsnummer der Police sowie eine Kopie der Sterbeurkunde. Für die Sterbeurkunde wenden Sie sich an das Standesamt, das für den Sterbeort zuständig ist. Diese Aufgabe übernehmen standardmäßig auch Bestattungsunternehmen, die entsprechende Vollmachten zur Verfügung stellen.

Diese Unterlagen werden für die Anfertigung der Sterbeurkunde benötigt:

  • Totenschein
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde (bei Verheirateten und Geschiedenen)
  • ggf. Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners / der Ehepartnerin (bei Verwitweten)

Hinweis: Das Standesamt stellt meist ausreichend Exemplare der Sterbeurkunde zur Weiterleitung an alle Stellen wie Behörden, Versicherungen, Banken etc. zur Verfügung.

Den Todesfall für die Familie absichern

Bei Baufinanzierungen nehmen einem Banken häufig die Entscheidung ab, für den Todesfall vorzusorgen. Sie finanzieren das Bauvorhaben nur, wenn Familien eine Risikolebensversicherung abschließen. So wird sichergestellt, dass der Kredit auch über den Tod der Hauptverdienerin oder des Alleinverdieners bedient werden kann.

Auf die staatlichen Leistungen bei Todesfällen wie Witwen- und Waisenrente sollte man nicht allein setzen, da ihre geringe Höhe meist nicht ausreichen wird, den gewohnten Lebensstandard – oder die Familienimmobilie – zu halten.

Wen bzw. was Sie für den Todesfall absichern sollten:

  • Ihren Partner / Ihre Partnerin und die Kinder
  • Finanzierungen und Kredite z. B. für Immobilien oder größere Anschaffungen, Verbindlichkeiten
  • die Beerdigungskosten

Womit Sie im Todesfall Ihre Familie absichern können:

  • Risikolebensversicherung sichert mit einer flexibel zu wählenden Einmalzahlung den Lebensstandard der Familie, die Ausbildung der Kinder, den Immobilienkredit etc. ab  
  • Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz und Kapitalaufbau (Altersvorsorge)
  • private Rentenversicherung schließt die Rentenlücke (Versorgungslücke im Alter durch die geringere Rentenhöhe)
  • Sterbegeldversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung und vor allem zur Absicherung der Beerdigungskosten gedacht

Sterbegeld: Wann hat man Anspruch?

Die Sterbegeldversicherung kann im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung auch mit einem höheren Einstiegsalter und ohne Gesundheitsangaben abgeschlossen werden. Dafür ist die Auszahlung von Sterbegeld üblicherweise an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zum einen gelten vorab festgelegte Wartezeiten, die je nach Versicherung und Vertrag 12 bis 36 Monate betragen können. Tritt der Todesfall innerhalb der Wartezeit ein, erhalten die Angehörigen kein Sterbegeld, sondern lediglich die bisher eingezahlten Beiträge zurück. Eine Ausnahme bildet das unfallbedingte Verscheiden. Hier erhalten die Hinterbliebenen ab dem ersten Versicherungstag die volle Versicherungsleistung laut Vereinbarung.  

Wer berät mich zur PKV, wenn Angehörige versterben?

Im Trauerfall sind die Hinterbliebenen verständlicherweise oft nicht in der Lage, sich um Versicherungsfragen und die Auflösung der privaten Krankenversicherung zu kümmern. Dabei sind die Angehörigen meist nicht allein: Verwandte, Freunde und das Bestattungsunternehmen übernehmen viele Aufgaben. Die PKV im Todesfall zu regeln, ist fast immer unkompliziert. Unsere Versicherungsexperten entlasten Sie gern in dieser schwierigen Zeit, auch wenn es um die Weiterführung von PKV-Verträgen, anderen privaten Krankenzusatzversicherungen oder Sterbegeldleistungen geht.

Wenn Sie als Angehörige Ihren Versicherungsschutz anpassen müssen, unterstützen wir Sie dabei, einen passenden PKV-Tarif zu finden, der optimal auf Sie und Ihre Gesundheit zugeschnitten – und finanzierbar – ist. Immer mit einem offenen Ohr begleitet Sie unser kompetentes und erfahrenes Team aus Versicherungsexperten umsichtig durch den gesamten Vertragsprozess.

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