Tarifwechsel prüfen

Was passiert mit der PKV nach Todesfall?

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Björn Kotzan
1. August 2024

Gehören Sie auch zu denen, die sich gern für alle möglichen Unglücksfälle wappnen? Insbesondere, wenn es um den Tod von Angehörigen geht, fühlen sich viele wegen der Trauer außerstande, sich um formale Angelegenheiten zu kümmern – gerade, wenn es überraschend kommt. Das ist absolut nachvollziehbar. In diesem Beitrag erfahren Sie, was im Todesfall in Bezug auf die private Krankenversicherung (PKV) zu beachten und zu tun ist, wie etwa Fristen, Beitragszahlungen, Tarifwechsel etc. 

Private Krankenversicherung informieren und prüfen 

Auch wenn der Kopf voll ist und die Bestattung vorbereitet werden muss, kommen Angehörige nicht daran vorbei, alle Versicherungen des oder der Verstorbenen zu prüfen. Stirbt jemand, wirkt sich das unweigerlich auf bestehende Versicherungsverträge aus: Die private Haftpflichtversicherung kann gekündigt; aus der Lebensversicherung können Leistungen beantragt werden.  

PKV bei Todesfall: Die Fristen 

Unabhängig davon, ob die Verstorbenen gesetzlich oder privat krankenversichert waren, erlischt der Versicherungsschutz automatisch mit ihrem Tod. Beiträge sind jedoch in der Regel bis zum Monatsende nach dem Todesfall zu zahlen. Es gibt auch private Krankenversicherungen, die zu viel gezahlte Prämien anteilig zurückzahlen. Wenn also die Versicherten in der ersten Hälfte des Monats versterben, erstatten diese den halben Monatsbeitrag. 

Sind beide Eheleute und gegebenenfalls auch die Kinder in gemeinsamen Verträgen versichert, wird im Normalfall nur der Teil herausgenommen bzw. gekündigt, der die Verstorbenen betraf. Für die Hinterbliebenen ändert sich dann nichts. Familienmitglieder, die über den Vertrag des Verstorbenen mitversichert sind, haben die Pflicht, sich innerhalb von zwei Monaten bei ihrer PKV zu melden und dieser mitzuteilen, ob sie die private Krankenversicherung weiterführen möchten. Bis dahin besteht der Versicherungsschutz wie gewohnt. Gleichzeitig ist es möglich, einen Tarifwechsel vorzunehmen

Anders als bei der privaten Krankenversicherung gelten für andere Versicherungen, insbesondere jene mit einer Todesfallleistung, häufig kürzere Meldefristen. Bei diesen Versicherungen müssen Sie sich meist innerhalb der ersten drei Tage (oder kürzer) nach dem Ableben ihres Angehörigen melden:  

  • Kapitallebensversicherung 
  • Risikolebensversicherung 
  • Unfallversicherung 
  • Sterbegeldversicherung 

PKV bei Todesfall: Die Unterlagen 

Die formalen Angelegenheiten mit der privaten Krankenversicherung im Todesfall sind überschaubar. So genügt meist eine formlose Mitteilung über den Tod der Angehörigen. In die Nachricht, die handschriftlich oder gern auch per E-Mail übermittelt werden kann, gehört die  Versicherungsnummer der Police sowie eine Kopie der Sterbeurkunde. Zusätzlich kann die PKV um die Abgabe der Versicherungskarte bei der Krankenkasse bitten. 

Für die Sterbeurkunde wenden Sie sich an das Standesamt, das für den Sterbeort zuständig ist. Diese Aufgabe übernehmen standardmäßig auch Bestattungsunternehmen, die entsprechende Vollmachten zur Verfügung stellen. 

Diese Unterlagen werden für die Anfertigung der Sterbeurkunde benötigt: 

  • Totenschein 
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen 
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen) 
  • Heiratsurkunde (bei Verheirateten und Geschiedenen) 
  • ggf. Scheidungsurteil 
  • Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners / der Ehepartnerin (bei Verwitweten) 

Das Standesamt stellt meist ausreichend Exemplare der Sterbeurkunde zur Weiterleitung an alle Stellen wie Behörden, Versicherungen, Banken etc. zur Verfügung. 

Den Todesfall für die Familie absichern 

Bei Baufinanzierungen nehmen einem Banken häufig die Entscheidung ab, für den Todesfall vorzusorgen. Sie finanzieren das Bauvorhaben nur, wenn Familien eine Risikolebensversicherung abschließen. So wird sichergestellt, dass der Kredit auch über den Tod der Hauptverdienerin oder des Alleinverdieners bedient werden kann. 

Daher ist die Absicherung des Todesfalls eben besonders wichtig für Familien. Auf die staatlichen Leistungen bei Todesfällen wie Witwen- und Waisenrente sollte man nicht allein setzen, da ihre geringe Höhe meist nicht ausreichen wird, den gewohnten Lebensstandard – oder die Familienimmobilie zu halten.  

Was Sie für den Todesfall absichern sollten: 

  • Ihren Partner / Ihre Partnerin und die Kinder 
  • Finanzierungen und Kredite z. B. für Immobilien oder größere Anschaffungen, Verbindlichkeiten 
  • die Beerdigungskosten 

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Womit Sie im Todesfall Ihre Familie absichern können: 

  • Risikolebensversicherung sichert mit einer flexibel zu wählenden Einmalzahlung den Lebensstandard der Familie, die Ausbildung der Kinder, den Immobilienkredit etc. ab 
  • Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz und Kapitalaufbau (Altersvorsorge) 
  • private Rentenversicherung schließt die Rentenlücke (Versorgungslücke im Alter durch die geringere Rentenhöhe) 
  • Sterbegeldversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung und vor allem zur Absicherung der Beerdigungskosten gedacht 

Sterbegeld: Wann hat man Anspruch? 

Die Sterbegeldversicherung kann im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung auch mit einem höheren Einstiegsalter und ohne Gesundheitsangaben abgeschlossen werden. Dafür ist die Auszahlung von Sterbegeld üblicherweise an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zum einen gelten vorab festgelegte Wartezeiten, die je nach Versicherung und Vertrag 12 bis 36 Monate betragen können. Tritt der Todesfall innerhalb der Wartezeit ein, erhalten die Angehörigen kein Sterbegeld, sondern lediglich die bisher eingezahlten Beiträge zurück. Eine Ausnahme bildet das unfallbedingte Verscheiden. Hier erhalten die Hinterbliebenen ab dem ersten Versicherungstag die volle Versicherungsleistung laut Vereinbarung. 

Wer berät mich zur PKV, wenn Angehörige versterben? 

Im Trauerfall sind die Hinterbliebenen verständlicherweise oft nicht in der Lage, sich um Versicherungsfragen und die Auflösung der privaten Krankenversicherung zu kümmern. Dabei sind die Angehörigen ja meist nicht allein: Verwandte, Freunde und das Bestattungsunternehmen übernehmen viele Aufgaben. Die PKV im Todesfall zu regeln ist fast immer unkompliziert. Wir entlasten Sie gern in dieser schwierigen Zeit, auch wenn es um die Weiterführung von PKV-Verträgen, anderen privaten Krankenzusatzversicherungen oder Sterbegeldleistungen geht. 

Wenn Sie als Angehörige Ihren Versicherungsschutz nun anpassen müssen, unterstützen wir Sie dabei, einen passenden PKV-Tarif zu finden, der optimal auf Sie und Ihre Gesundheit zugeschnitten und finanzierbar ist. Immer mit einem offenen Ohr begleitet Sie unser kompetentes und erfahrenes Team aus Versicherungsexperten durch den gesamten Vertragsprozess.  

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