Alle wissen: Zahnbehandlungen und neue Zähne sind teuer. Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse einen Festzuschuss für Zahnersatz, hochwertige Zahnfüllung oder professionelle Zahnreinigung, der – wenn überhaupt – nur einen Bruchteil der Kosten abdeckt. Darum sorgen bereits viele mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vor. 2025 haben laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung 19 Millionen Deutsche eine.
Privatversicherte haben in der Regel eine Zahnversicherung in ihrer Krankenversicherung integriert. Doch die kann auch sehr „löchrig“ sein in den Leistungen. Daher die berechtigte Frage: Was zahlt die private Krankenversicherung beim Zahnarzt?
Was bedeutet Privatpatient beim Zahnarzt?
Je nachdem, was der eigene PKV-Tarif bietet, profitieren Privatversicherte bei zahnärztlichen Behandlungen von umfangreichen Leistungen, kurzen Wartezeiten und einer häufig flexibleren Terminvergabe. Die medizinische Versorgung ist in der Regel umfangreicher und zeitintensiver, da Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte nicht durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie die geltenden Leistungskataloge, Mengenbestimmungen und Budgets beschränkt sind. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), nach der Privatpatienten abgerechnet werden, führt häufig zu höheren Kosten, ermöglicht eben aber auch aufwändigere Behandlungen.
Welche Zahnarztkosten übernimmt die private Krankenversicherung?
Das übernimmt die private Krankenversicherung typischerweise rund um Zähne:
| Leistung | Erstattung PKV im üblichen Rahmen |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | Oft nur teilweise – viele Tarife begrenzen auf 1–2× pro Jahr |
| Füllungen (Amalgam, Komposit, Keramik, Gold) | Regelversorgung meist voll; Komposit, Gold im Seitenzahnbereich je nach Tarif |
| Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen | Präventive Maßnahmen werden meist großzügiger erstattet |
| Wurzelbehandlung | Üblich sind hohe Erstattungsraten ab 90 %, häufig sogar bei als nicht „erhaltungswürdig“ eingeschätzten Zähnen |
| Zahnersatz (Krone, Brücke) | 60–100 % je nach Tarif; Materialwahl ist entscheidend |
| Implantate | Häufig nur 1–2 pro Kiefer und Abrechnungsjahr; Gesamtbudgets bzw. Zahnstaffel üblich |
| Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche | Oft bereits ab leichten Fehlstellungen (KIG I) |
| Kieferorthopädie (Erwachsene) | Meist ausgeschlossen oder stark begrenzt |
| Inlays/Onlays | Erstattung variiert stark; GOZ-Faktor entscheidend |
| Bleaching (Zahn aufhellen) | Ist meist nicht erstattungsfähig, da keine medizinische Notwendigkeit. Es gibt aber nicht wenige, die diese kosmetische Leistung mit einem bestimmten Budget anbieten. |
| Parodontitis-Behandlung | Meist erstattet – wichtig ist, dass die Diagnose ausreichend dokumentiert ist. |
Auch gesetzlich Versicherte können durch private Zahnzusatzversicherungen vergleichbare Leistungen wie Privatpatienten erhalten. Abhängig vom Alter und von den Leistungen kosten gute Zahnzusatztarife zwischen 20 € und 40 € monatlich. Wichtig ist hier das Stichwort Wartezeiten. Zahnzusatzversicherungen sehen zwar immer seltener Wartezeiten vor, nach denen die (volle) Leistung abgerufen werden kann, dafür gibt es in der Regel eine sogenannte Zahnstaffel. Die Zahnstaffel regelt, dass Versicherte nicht sofort auf den vollen Erstattungsrahmen z. B. für Zahnersatz zugreifen können, sondern zunächst auf weniger. Im ersten Jahr z. B. auf bis zu 1.500 €, im zweiten Jahr auf bis zu 3.000 €, im dritten Jahr auf bis zu 4.500 € und ab dem vierten Jahr dann bis zu 6.000 € oder je nach Tarifbedingungen sogar unbegrenzt.
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Jetzt kontakt aufnehmenWas kostet ein Zahnarztbesuch als Privatpatient?
Zahnarztleistungen für Privatpatienten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet – und die kann je nach Behandlung und Arzt erheblich variieren. Das macht eine pauschale Antwort schwierig, denn die tatsächlichen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab. Gerade präventive Maßnahmen wie Zahnreinigungen, Kontrolluntersuchungen und Füllungen werden häufig vollständig übernommen. Bei hochwertigem Zahnersatz wie z. B. Implantaten – außer bei der 100-%-Kostenübernahme – zahlen Privatversicherte einen Teil selbst.
Private Krankenversicherung: Zahnarzt Kosten für die häufigsten Zahnarztleistungen:
- Der einfache Kontrolltermin ohne Befund liegt meist zwischen 50 und 100 €.
- Eine Füllung kostet je nach Material und Größe zwischen 20 € und 300 € (Kunststofffüllung) bzw. 550 € (Keramikfüllung)
- Die professionelle Zahnreinigung kostet im Schnitt zwischen 80 und 120 €
- Eine Wurzelbehandlung kann je nach Aufwand (Anzahl Kanäle, Verfahren) 200 € bis über 1.000 € kosten
- Zahnersatz ist besonders teuer: Die Kombination von Implantat + Krone kostet um die 2.000 €
Was kostet eine Zahnfüllung als Privatpatient?
Mit Zahnfüllungen können kleine oder größere Schäden durch Karies oder Verletzungen repariert bzw. aufgefüllt werden. Abhängig vom Füllmaterial, der Größe der Füllung und der Art der Behandlung entstehen unterschiedlich hohe Kosten für die Zahnfüllung.
| ART DER ZAHNFÜLLUNG | DURCHSCHNITTLICHE KOSTEN |
| Amalgam | Seit 2025 dürfen laut EU-Quecksilberverordnung keine neuen Amalgam-Füllungen eingesetzt werden. |
| Zahnzement (provisorische Füllung oder Unterfüllung, auch bei Milchzähnen) | 20 bis 40 € |
| Kompositfüllungen (Kunststoff) kosten: | 70 bis 300 € |
| Keramikfüllungen kosten | 400 bis 800 € |
| Goldfüllungen kosten | 550 bis 1.000 € |
Info: Was bringt das Bonusheft bei Zahnersatz?
Bonus- und Belohnungssysteme funktionieren bei vielen wunderbar. Ganz einfach lässt sich das Bonusheft also als wirksames Instrument nutzen, um jedes Jahr einmal in der Zahnarztpraxis für eine zahnärztliche Untersuchung vorbeizuschauen – und präventiv etwas für die eigene Zahngesundheit zu tun.
Für die professionelle Zahnreinigung gibt es keinen Stempel. Darüber hinaus helfen die dokumentierten Zahnarztbesuche dabei, Kosten zu sparen. Wer das Heft über fünf Jahre lückenlos führt, erhält statt der üblichen 60 % einen Zuschuss von 70 %, nach zehn Jahren sogar 75 % des Festbetrags.
Das Bonusheft kann auch positive Auswirkungen auf die Leistungen der privaten Zahnzusatzversicherung haben. Es gibt einige Zahntarife, die Leistungen erweitern, wenn Versicherte ein lückenloses Bonusheft vorweisen können.
Die häufigsten Stolperfallen bei Zahnarztrechnungen – und wie man sie umgeht
Stolperfalle 1: Der Heil- und Kostenplan
Vor größeren Behandlungen (Zahnersatz, Implantate) sollten Versicherte immer einen Heil- und Kostenplan (HKP) in der Zahnarztpraxis anfordern – und diesen vor Behandlungsbeginn bei der PKV einreichen. Die PKV gibt dann eine verbindliche Kostenzusage und Versicherte wissen, welche Kosten ggf. auf sie zukommen.
Stolperfalle 2: Wartezeiten und Vorerkrankungen
Einige Tarife sehen Wartezeiten vor, das heißt, sie müssen drei bis acht Monate warten, bevor sie Leistungen für Zahnersatz in Anspruch nehmen können. Fehlende Zähne oder Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen führen. Ist also vor Vertragsschluss bekannt, dass ein Zahn behandlungsbedürftig ist, muss das angegeben werden.
In der Regel sind diese behandlungsbedürftigen Zähne von der Kostenerstattung ausgenommen. Mit dem Fragebogen (Gesundheitsprüfung) ermitteln die Versicherer das zu versichernde Risiko genau – und behalten sich im Leistungsfall vor, (nach Freigabe) in der behandelnden Zahnarztpraxis Befunde und Diagnosen einzusehen.
Stolperfalle 3: Jahreshöchstgrenzen (Zahnstaffel)
Die sogenannte Zahnstaffel funktioniert so, dass die Erstattungssummen meist für Zahnersatz in den ersten Jahren begrenzt werden. Im ersten Jahr auf können z. B. 1.000 Euro abgerufen werden, im zweiten Jahr 2.000 Euro, im dritten Jahr 3.000 Euro, im vierten Jahr 4.000 Euro und ab dem fünften Jahr dann unbegrenzt bzw. wie im Vertrag vorgegeben. In den ersten Jahren werden nur maximale Beträge erstattet, die bei einer teuren Versorgung wie Implantate mit Kronen nicht ausreichen wird.
Gerade günstigere PKV-Tarife oder Zahnzusatzversicherungen begrenzen die Zahnleistungen auf einen bestimmten Betrag pro Jahr. Wer damit buchstäblich nicht rechnet, zahlt hohe Zuzahlungen für nötige Behandlungen. Ausgenommen sind hier meist die Kosten für die Zahnversorgung als Unfallfolge.
Stolperfalle 4: Ästhetik vs. Medizin
Ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen erstatten private Krankenversicherungen vor allem das, was medizinisch notwendig ist. Bleaching, also das Aufhellen der Zähne, ist es nicht. Ein Keramik-Implantat statt der aus medizinischer Sicht ausreichenden Kompositfüllung ist meist eher eine ästhetische Wahl, für die die Leistungen begrenzt sein können.
Im Normalfall ist die PKV bei den Leistungen und Erstattungssummen großzügiger – und deckelt auch Kosten, die über die reine medizinische Grundversorgung hinausgehen. Wer bestimmte Vorstellungen von der Behandlung hinsichtlich Materialien hat, muss dafür auch höhere Beiträge einplanen.
Darauf sollte man bei einer Zahnversicherung noch achten
Dass Zahnzusatzversicherungen bei gesetzlich Versicherten so beliebt sind und stark wachsen, ist kein Zufall. Zahnersatz, aber auch andere Zahnbehandlungen wie Kieferorthopädie bei Kindern sind teuer – und nicht unwahrscheinlich.
In Deutschland trägt statistisch gesehen jedes zweite Kind eine Zahnspange.
Immer abhängig von der eigenen Zahngesundheit – in Fachkreisen heißt es Zahnstatus – lohnt es sich schnell, einen guten PKV-Tarif mit umfassenden Leistungen auch im Bereich Zahnversorgung zu wählen. Wenige hundert Euro Kosten für die Zahnversicherung stehen mehrere tausend Euro für ein Implantat mit Krone gegenüber. Im Endeffekt zahlt man also als Versicherte häufig mehr aus eigener Tasche, wenn man unversichert ist oder eine schwache Zusatzversicherung hat. Mit einer guten Zahnversicherung hingegen kann die finanzielle Belastung deutlich geringer werden oder sogar auf 0 € Eigenanteil komplett entfallen.
Müssen es 100 Prozent Erstattung sein bei Zahnversorgung?
Nicht unbedingt! Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass die Zahn(zusatz)versicherung einen hohen Anteil der Kosten für den kostspieligen Zahnersatz übernimmt. 90 % Kostenerstattung in den Bereichen Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen und Prophylaxe werden häufig in Expertenkreisen als guter Wert genannt.
Ob eine 100-%-Kostenerstattung immer sinnvoll ist, wenn dafür der Beitrag entsprechend stark steigt, darf gern sorgfältig abgewogen werden. Tarife mit 100 % Erstattung sind meist vergleichsweise teuer. Oft lohnt es sich, einen Tarif mit 90 % Erstattung zu wählen. Die Beitragskosten zu sparen und dann eben bei einer nötigen Behandlung die 10 % der Kosten selbst zu zahlen.



