Welche steuerfreien Zuschüsse zur PKV bekomme ich?

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Susanne Schimke
10. Dezember 2017
Welche steuerfreien Zuschüsse zur PKV bekomme ich?

Welche steuerfreien Zuschüsse zur PKV bekomme ich?

Als Angestellter wissen Sie bestimmt, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung zahlt. Gleiches gilt für Beamte, die von Ihrem Dienstherren eine Beihilfe erhalten. Aber wussten Sie schon, dass Ihr Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre Selbstbeteiligung übernehmen kann? Welche Bedingungen das sind und in welchem Rahmen der steuerfreie Arbeitgeber Zuschüsse zur PKV zahlen kann erklären wir in unserem Beitrag.

 

Welche steuerfreien Zuschüsse zur PKV bekomme ich?

Laut dem Bürgerentlastungsgesetz beziehungsweise dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen aus dem Jahr 2010 sind PKV-Beiträge vollständig steuerlich absetzbar, soweit die Leistungen denen der gesetzlichen Kasse entsprechen. Dazu kann jeder Versicherte von steuerfreien Zuschüssen profitieren. Eine wichtige Argumentation für die Zahlung von einem Arbeitgeberanteil (bei gesetzlich Versicherten) beziehungsweise Arbeitgeberzuschuss (bei privat Versicherten) ist übrigens, dass der Arbeitgeber sich damit an der Gesunderhaltung beteiligt und natürlich auch von leistungsstarken Mitarbeitern profitiert. Diese Unterstützung durch den Arbeitgeber kann in Form von Zuschüssen für die monatlichen PKV-Beiträge erfolgen oder – was viele nicht wissen – in Form der ebenfalls steuerfreien Beteiligung des Arbeitgebers an beziehungsweise die Kostenübernahme der Selbstbeteiligung.

 

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich geregelt und auf einen Höchstbeitrag begrenzt, der jährlich an die Beitragsbemessungsgrenze angepasst wird. So zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags für die private Krankenversicherung dazu, jedoch maximal die Hälfte des Höchstbeitrags der GKV. 2018 liegt diese für den Arbeitgeberschuss bei 323,03 Euro für die Krankenversicherung und 56,42 Euro bei der Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei und vollständig in der Einkommenssteuererklärung anrechenbar.

 

Bekommen Sie auch einen Zuschuss? Sprechen Sie uns an.

 

Die Selbstbeteiligung vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen

Um Beiträge zu senken, wählen viele Privatversicherte Tarife mit einem Selbstbehalt respektive einer Selbstbeteiligung. Die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung muss der Versicherte im Krankheitsfall selbst zahlen. Alles, was darüber hinausgeht, übernimmt die private Krankenversicherung. Dabei kann eine Selbstbeteiligung flexibel gestaltet sein und zum Beispiel nur für den ambulanten oder stationären Bereich gelten oder bestimmte Rechnungen von der auszuschließen wie Untersuchungen zur Vorsorge oder auch nur die Zahnprophylaxe.

 

Die Selbstbeteiligung muss der Versicherte im Gegensatz zum PKV-Beitrag grundsätzlich erstmal allein tragen, ohne einen Arbeitgeberzuschuss. Aber der Arbeitgeber kann sich an den Kosten für die Selbstbeteiligung beteiligen. In den Lohnsteuerrichtlinien ist formuliert, dass der Arbeitgeber sich bei Notlagen wie zum Beispiel in Krankheits- oder Unglücksfällen, beteiligen kann. Gerade bei Gehaltsverhandlungen lässt sich bei geschicktem Handeln die Übernahme der Selbstbeteiligung als steuerfreier Zuschuss oder Erstattung der PKV-SB vereinbaren. Die Höhe des maximalen steuerfreien Zuschusses zur Selbstbeteiligung ist pro Kalenderjahr auf 600 Euro begrenzt.

 

Bei der Erstattung der Selbstbeteiligung durch den Arbeitgeber müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Die Selbstbeteiligung muss tatsächlich angefallen bzw. in Anspruch genommen worden sein. Dazu stellt Ihre private Krankenversicherung Ihnen zum Beispiel Bestätigung in Form einer Leistungsauszahlung aus, die belegt, wie hoch der Betrag für die jährliche Selbstbeteiligung ist und das diese auch von Ihnen gezahlt wurde.
  • Die Erstattung der Selbstbeteiligung gehört zu den freiwilligen Leistungen. Sie muss vorab mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Selbstbeteiligung, dann muss die Bestätigung der gezahlten Selbstbeteiligung dort eingereicht werden. Je nachdem wie vereinbart, wird die Erstattung direkt mit der nächsten Lohnabrechnung oder mit der Dezemberabrechnung erstattet.
  • Maximal können 600 Euro als steuerfreier Zuschuss beziehungsweise Erstattung der PKV-SB geltend gemacht werden.

 

Ein nachhaltiger Weg, Ihre PKV-Beiträge stabil zu halten und sogar dauerhaft zu senken ist der interne Tarifwechsel. Fordern Sie hier Ihr kostenloses und unverbindliches PKV-Gutachten mit allen Tarifalternativen an.

 

Aus dem Beamtenrecht: steuerfreie Zuschüsse zur PKV

Anders als der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten Beamte von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die sich zwischen 50 bis 80 Prozent bewegt und einen großen Teil der Kosten für Gesundheitskosten abdeckt. Die Lücke zu 100 Prozent schließen Beamte mit dem Abschluss spezieller Beamtentarife bei einer privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich können Beamte diese PKV-Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung eintragen und von der Steuer absetzen.

 

Analog zu den anderen privatversicherten Angestellten gilt die Steuerfreiheit nur für die Grundversorgung. Das heißt, Zusatzleistungen wie eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer müssen Beamte in der PKV selbst tragen und auch sogenannte Eigenbeiträge zusätzlich zur Beihilfe zahlen. Diese freiwilligen Leistungen, die die Grundversorgung ergänzt, gelten steuerlich nicht als Sonderausgaben.

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