Welchen PKV-Beitrag zahle ich im Rentenalter?

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Björn Kotzan
28. Oktober 2020
Welchen PKV-Beitrag zahle ich im Rentenalter?

Welchen PKV-Beitrag zahle ich im Rentenalter?

Die private Krankenversicherung wird teurer. Dabei ist es fast unerheblich, bei welchen Versicherer Sie versichert sind. Es ist auch nicht entscheidend, welche Leistungen Sie versichert haben. Alle Versicherer werden teurer und wir zeigen, womit Sie rechnen sollten.

Kurz und knapp:

PKV-Beiträge werden jährlich um ungefähr 3,5 % erhöht. Wenn Sie sich rechtzeitig mit dieser Tatsache auseinandersetzen, wird Ihr PKV-Beitrag im Rentenalter bezahlbar sein. Zusätzlich gibt es Nachlässe und Zuschüsse, welche den PKV-Beitrag im Rentenalter senken.

Inhalt
Warum steigt der PKV-Beitrag?
In welchen Schritten steigt der PKV-Beitrag?
Was bedeuten 3,5% Steigerung pro Jahr?
Welche Zuschüsse oder Beitragsnachlässe werden im Rentenalter zur PKV gewährt?
Ist das Beispiel mit 3,5% Beitragserhöhung in der PKV realistisch?
Kann der Versicherer die Beiträge willkürlich erhöhen?
Welchen PKV-Beitrag zahle ich im Rentenalter?
Was kann ich machen, damit ich meinen PKV-Beitrag im Rentenalter bezahlen kann?

 

Warum steigt der PKV-Beitrag?

Der PKV-Beitrag steigt, weil Unplanbarkeiten die Kalkulation der Beiträge erschwer. Die Inflation entwertet die Kaufkraft des Geldes. Die Kosten für medizinische Versorgung steigen durch den technischen Fortschritt. Die Lebenserwartung steigt an. Alles Faktoren, die Versicherer bei lebenslangen Verträgen berücksichtigen müssen.

In welchen Schritten steigt der PKV-Beitrag?

Der PKV-Beitrag steigt nicht jährlich, sondern alle zwei bis drei Jahre. Das liegt an den Vorschriften zur Beitragskalkulation. Versicherer dürfen die Beiträge nur erhöhen, wenn bestimmte Faktoren erfüllt werden. Es gibt keine willkürlichen Erhöhungen. Die Beiträge steigen um ca. 3,5 % pro Jahr. Jedes Jahr bis zum 65. Lebensjahr. Danach wirkt der gesetzliche Zuschlag, zur Beitragsstabilisierung im Rentenalter.

Was bedeuten 3,5 % Steigerung pro Jahr?

Prozentuale Steigerungen sind abstrakt und über Jahrzehnte schwer im Kopf zu rechnen. Deswegen habe ich hier verschiedene Fallbeispiele berechnet:

Beitrag

Alter

Beitrag mit 65

400 €

30 Jahre

1.126 €

500 €

35 Jahre

1.214 €

600 €

40 Jahre

1.256 €

700 €

45 Jahre

1.256 €

 

Erklärung der Tabelle:
Wer mit 30 Jahren 400 Euro Beitrag zahlt, zahlt mit 65 Jahren 1.126 Euro. Der Beitrag steigt jährlich um 3,5 % oder jährlich um 21 Euro.
Der Versicherte mit 45 Jahren zahlt 700 Euro. Mit 65 Jahren liegt der Beitrag bei 1.264 Euro. Damit steigt der Beitrag jährlich um 28 Euro.
Im Endeffekt ist es nicht wichtig, ob der Beitrag um 21 Euro, 27 Euro oder 33 Euro pro Jahr steigt. Wer den PKV-Beitrag einplant, wird damit kein Problem haben.

 

Benötigen Sie mehrere Informationen? Sprechen Sie uns an.

 

Welche Zuschüsse oder Beitragsnachlässe werden im Rentenalter gewährt?

Der PKV-Beitrag ist ein Gesamtbeitrag. Die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung werden ein Leben lang bezahlt. Es gibt aber Bausteine, welche im Rentenalter entfallen.
Dazu zählt der gesetzliche Zuschlag zur Beitragsstabilisierung im Rentenalter. Der Baustein entfällt ab dem 60. Lebensjahr und stabilisiert die Beiträge ab den 65. Lebensjahr. Diese Funktion hat nichts mit dem tatsächlichen Rentenalter zu tun. Die PKV-Branche hat bisher versäumt, diese gute Errungenschaft dem tatsächlichen Renteneintrittsalter anzupassen (Rentenalter ab 67 Jahren).
Im Rentenalter oder mit Rentenbeginn entfällt der Krankentagegeldtarif. Wer kein Einkommen mehr erhält, braucht einen keine Lohnfortzahlung versichern. Der Versicherer muss über den Renteneintritt informiert werden, sonst wird der Beitrag weiter abgebucht, ohne dass ein Leistungsanspruch besteht.  
Alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherungen erhalten aktuell 7,85% Zuschuss von der Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss wird von der gesetzlichen Rente berechnet.
Konkret könnte die Zuschusshöhe zur PKV so aussehen:

Rentenhöhe

Zuschuss

1.000 €

79 €

1.500 €

118 €

2.000 €

157 €

2.500 €

196 €

Der Berechnungsfaktor für den Zuschuss ist abhängig vom durchschnittlichen Beitragssatz zur GKV. Steigt der Beitragssatz, steigt der Zuschuss. Langfristig sind aktuell deutlich steigende Beitragssätze in der GKV zu erwarten. Das bedeutet, dass auch der Zuschuss zur PKV steigen wird.

Ist das Beispiel mit 3,5% Beitragserhöhung in der PKV realistisch?

Ja ist es. Als Beispiel nehme ich einen echten Beitragsverlauf der UKV (Union Krankenversicherung).
Unser Kunde hat sich am 01.12.2008 bei der Union im Tarif Gesundheit750 versichert. Damals lag der Gesamtbeitrag bei 403,94 Euro. Darin enthalten ist die Pflegeversicherung und ein Krankentagegeld sowie der gesetzliche Zuschlag (Pflichtbausteinbaustein in der PKV seit dem 01.01.2000).  

Nahezu jährlich wurde der Beitrag erhöht.

Datum

Beitrag

Hinweis

01.12.08

403,94 €

Startbeitrag

01.01.10

404,07 €

Erhöhung

01.05.10

412,96 €

Erhöhung

01.05.11

427,40 €

Erhöhung

01.01.12

414,90 €

Senkung

01.05.12

417,14 €

Erhöhung

01.05.13

481,68 €

Erhöhung

01.05.14

469,52 €

Senkung

01.01.15

470,95 €

Erhöhung

01.05.15

473,75 €

Erhöhung

01.01.16

520,10 €

Erhöhung

01.05.16

521,50 €

Erhöhung

01.05.17

527,84 €

Erhöhung

01.01.18

462,22 €

Entfall RZ 65 Euro

01.05.18

464,46 €

Erhöhung

01.05.19

494,35 €

Erhöhung

01.01.20

531,81 €

Erhöhung

01.05.20

533,77 €

Erhöhung

Doch es gab, wenn auch kleine Beitragssenkungen. Wichtig: Der Kunde hat selbstständig den Entfall eines Zuschlages erwirkt. Das ist langfristig wichtig. Denn der Versicherer darf bei Beitragserhöhungen Zuschläge mit erhöhen. Entfällt der Zuschlag, weil eine Diagnose behandlungs- und beschwerdefrei ist, steigt der Beitrag zukünftig langsamer.
Bis 2017 ist der Beitrag im Durchschnitt jährlich um 3 % gestiegen. Von 2018 bis 2020 lagen die Steigerungen bei ca. 6 %. Hier hat der Versicherer vermutlich die Niedrigzinsphase eingepreist. Durchschnittlich sollte sich die Erhöhung wieder auf 3,5 % einpendeln. 

Kann der Versicherer die Beiträge willkürlich erhöhen?

Der Kunde hat 2018 die Entnahme eines Risikozuschlages durchgesetzt. In den folgenden Jahren ist der Beitrag direkt deutlich gestiegen. Bei fast jedem Kunden entsteht das Gefühl, dass der Versicherer willkürlich und aus persönlichen Gründen die Beiträge erhöht. Das ist aber per Gesetz ausgeschlossen. Die Beiträge werden für das Kollektiv erhöht. Der Versicherer kann die Beiträge nicht individuell erhöhen, weil ein Tarif gewechselt wurde oder ein Zuschlag entfallen ist. Das gleiche gilt auch, wenn hohe Kosten verursacht wurden.

Welchen PKV-Beitrag zahle ich im Rentenalter?

Im Jahr 2008 war unser Kunde 28 Jahre alt. Damals lag der Beitrag bei 403 Euro monatlich. Bis zum 65. Lebensjahr vergehen 37 Jahre. Bei 3,5 % Steigerungen kann der Kunde mit einem Beitrag von 1.439 Euro rechnen. Die Summe klingt jetzt relativ happig. Wir reden von einer Gesamtsteigerung des Beitrags um 357%. Allerdings ist der Preis für eine Kugel Eis von 1985 bis heute um 684% gestiegen.

Quelle: Welt online

 

Was kann ich machen, damit ich meinen PKV-Beitrag im Rentenalter bezahlen kann?

Wir brauchen alle eine solide Altersvorsorge. Ausgangspunkt ist Ihr heutiges Nettogehalt. Sie sollten erreichen, dass mit Rentenbeginn das gleiche Einkommen zur Verfügung steht, wie Sie heute haben. Ihre Altersvorsorgestruktur kann auch der gesetzlichen Rente, privaten Rentenversicherung auf Fondsbasis und Immobilien (vermietet) bestehen.
Wir unterstützen Sie bei der Planung, um beim Erstellen individueller Lösungen.

Expertentipp:
Diese Szenarien sind allesamt realistisch und sind aus der täglichen Praxis –sie spiegeln jedoch nur einen Teil der privat Versicherten wider. Sollten Sie zwischen 45 und 54 Jahren alt sein, voraussichtlich über eine geringere Rente als 2500 € verfügen (häufig bei Selbstständigen), sollte aktiv über den rechtzeitigen Wechsel in das gesetzliche Krankenversicherungssystem nachgedacht werden.
GRUNDSATZ: Hohe Rente, hoher GKV-Beitrag, geringe Rente, geringer GKV-Beitrag.
Auch hier unterstützen wir Sie. https://kvoptimal.de/blog/gesetzliche-krankenversicherung/die-wege-zur%C3%BCck-in-die-gesetzliche-krankenversicherung

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