Wer zahlt die private Krankenversicherung bei Trennung?

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Anja Glorius
3. Juni 2020
Wer zahlt die private Krankenversicherung bei Trennung?

Wer zahlt die private Krankenversicherung bei Trennung?

Während die Scheidungsrate in Deutschland noch vor 15 Jahren bei über 50 Prozent lag, trennten sich 2018 nur knapp ein Drittel der verheirateten Paare wieder. Die Scheidung bedeutet nicht nur das emotionale und räumliche Trennen, die Aufteilung des Haushalts und die Regelung von Besuchszeiten, sondern auch viel Papierkram, der zu erledigen ist. Nicht zuletzt beim Thema private Krankenversicherung für die einzelnen Ehepartner und Kinder muss umgehend gehandelt und müssen gegebenenfalls neue Verträge geschlossen werden. Wir zeigen Ihnen, was bei einer Scheidung auf Sie zukommt und wer die private Krankenversicherung bei Trennung zahlt.

Was bei einer Trennung / Scheidung im Hinblick auf Ihre PKV zu tun ist

Zuerst gilt es zu sondieren, ob im Falle einer Scheidung bzw. ab wann genau – Trennung oder rechtskräftiger Scheidung – die bestehenden Versicherungsverträge weiter bestehen oder verändert werden müssen. In der Ehe werden häufig Versicherungen wie Hausrat und Haftpflicht zu günstigen Konditionen gemeinsam abgeschlossen und manchmal ist nur ein Ehegatte Versicherungsnehmer und der andere lediglich mitversichert.

Gerade in der gesetzlichen Krankenkasse bzw. in der Familienversicherung sind Ehepartner mit wenig oder gar keinem eigenen Einkommen sowie die Kinder kostenlos beim Partner mitversichert. Mit der Scheidung erlischt innerhalb von drei Monaten die Mitversicherung und sie müssen sich allein versichern. Bis dahin besteht der Versicherungsschutz fort. Hier ergibt sich auch eine besondere Austrittsoption: Zwei Wochen nach der rechtsgültigen Scheidung bzw. genauer nach Erhalt des Hinweises der Krankenkasse über den Wechsel in die automatische freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, können Sie zu einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse wechseln. Wichtig ist hier, dass seit 2009 in Deutschland allgemeine Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung besteht.

Haben Sie noch fragen? Sprechen Sie uns an.

In der PKV laufen die Verträge meist unverändert weiter, da jedes Familienmitglied in aller Regel einen eigenen Vertrag hat. Sofern über den Ehepartner Sonderkonditionen genutzt wurden z. B. spezielle Tarife für Ärzte etc. muss der Vertrag nach der Scheidung ggf. angepasst bzw. umgestellt werden. Auch fällt für Ehepartner von Beamten der Beihilfeanspruch für Gesundheitsausgaben weg und die Versicherungsbeiträge sind in voller Höhe zu leisten. Ehepartner von Verbeamteten haben ebenso einen Anspruch auf Beihilfe, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Dann beteiligt sich nämlich der jeweilige Dienstherr an den Gesundheitskosten. So beträgt die Beihilfe für Ehepartner von Bundesbeamten immerhin 70 Prozent.

Wer zahlt für die private Krankenversicherung der Kinder?

Kinder werden nach der Scheidung im Normalfall so versichert wie der Elternteil, bei dem sie leben – also gesetzlich oder privat. Das Kind darf allerdings auch unabhängig von seinem Lebensmittelmittelpunkt (mit-)versichert werden, wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind, also der eine gesetzlich, der andere privat. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Kindes gehören dann zum Kindesunterhalt, selbst wenn Kinder alternativ gesetzlich mitversichert werden könnten. Die Kosten für die private Krankenversicherung können allerdings zu einem geringeren Kindesunterhalt führen, da diese vorab abzugsfähig sind.

Was tun, wenn ich meine PKV nach der Scheidung nicht zahlen kann?

Sollte das eigene Einkommen zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen nicht mehr ausreichen, gibt es verschiedene Lösungsansätze. Grundsätzlich können bisher privat Versicherte und unterhaltsberechtigte Ehepartner verlangen, während der Trennung und über die Scheidung hinaus weiterhin in einer Privatversicherung versichert zu werden. Die Beiträge für die private Krankenversicherung übernimmt weiterhin der Unterhaltsschuldner, also der Ehepartner. Ob ein Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt bzw. später den nachehelichen Unterhalt besteht, hängt allerdings auch davon ab, ob und inwieweit der Ex-Partner unterhaltspflichtig und leistungsfähig ist.

Sollte der Unterhalt nicht für die Weiterführung der privaten Krankenversicherung ausreichen, wird das zuständige Sozialamt prüfen, ob eine freiwillige Versicherung des geschiedenen Ehepartners ggf. mit Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommen kann. Für eine Rückkehr in die GKV müssen allerdings bestimmte Vorversicherungszeiten vorliegen.

Für bisher GKV-Versicherte gilt: Bezieht der Ehepartner nach der Scheidung Sozialhilfeleistungen, werden die Beitragsleistungen vom Sozialamt übernommen. Die Kinder sind weiterhin beim Vater oder bei der Mutter familienmitversichert.

Weiterhin können Versicherungen auch gestundet, beitragsfrei oder ruhend gestellt bzw. im Falle von Lebensversicherungen oder Bausparverträgen etc. gekündigt werden. Eine Kündigung ist jedoch fast immer der teuerste und am wenigsten empfehlenswerte Weg. Häufig kann mit einem Verkauf der Versicherung noch das Optimum erreicht werden. Unabhängige Versicherungsexperten wie KVoptimal.de beraten Sie kostenfrei und unverbindlich zu Ihren Optionen im Falle von finanziellen Engpässen. Häufig kann ein interner PKV-Tarifwechsel zu geringeren Beiträgen führen und spürbare Entlastung schaffen.

Fazit

Durch Scheidung werden die Eltern vor dem Gesetz wieder so behandelt wie unverheiratete Eltern. Sofern beide Partner privatversichert sind, ändert sich für die meisten Versicherten gar nichts oder nur wenig. Lediglich Zuschüsse durch Beihilfeansprüche für Angehörige fallen weg oder Sonderkonditionen durch Ärzte-Tarife etc. Das gilt für die Ex-Partner wie für die Kinder, da alle einen separaten PKV-Vertrag haben und einfach wie bisher beitragspflichtig bleiben. Bei gemischt oder gesetzlich Versicherten fällt die kostenlose Familienversicherung schmerzlich weg und die Ex-Partner müssen sich freiwillig versichern. Auch über Trennung und Scheidung hinaus können Sie privatversichert bleiben, auch wenn sie es finanziell nicht selbst aufbringen können. Voraussetzung hierfür ist, dass sie Anspruch auf Unterhalt haben und der Ex-Partner leistungsfähig ist.

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