Die Rentenversicherung im Krankheitsfall

Anders, als in den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen, endet die Rentenversicherungspflicht für privat krankenversicherte Personen mit dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausläuft. Gerade bei längerer Arbeitsunfähigkeit können die so auftretenden Deckungslücken negative Auswirkungen haben, sowohl auf die Höhe der Rente als auch auf den Rentenanspruch generell. Diese Deckungslücken gilt es zu vermeiden, um Ihre Rente in voller Höhe zu gewährleisten. KVOPTIMAL.DE sagt Ihnen, wie.

 

Deckungslücken gar nicht erst entstehen lassen!

Wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung eingestellt hat, sorgen Sie dafür, dass die Beiträge der Rentenversicherung weiter bezahlt werden, damit Deckungslücken gar nicht erst auftreten. Dazu reicht es, innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit einen Antrag für die freiwillige Entrichtung der Rentenversicherungsbeiträge zu stellen. Wichtig: Beachten Sie die Frist von drei Monaten! Anderenfalls beginnt die Versicherungspflicht auf Antrag erst mit dem auf den Eingang des Antrags folgenden Tag. Am besten wenden Sie sich also sofort nach Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit an Ihren Rentenversicherungsträger.

Woher kommen meine Rentenversicherungsbeiträge im Falle eine Arbeitsunfähigkeit?

In Ihren Versicherungsunterlagen werden Sie das Wort „Krankentagegeld“ oder die Abkürzung „KTG“ finden. Dieses Krankentagegeld ist das Geld, welches der Versicherer im Krankheitsfall auszahlt, sobald Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt, oder, im Falle einer Selbstständigkeit, einen Verdienstausfall ersetzt. Das Krankentagegeld deckt also Ihren Lebensunterhalt im Fall einer Arbeitsunfähigkeit und beinhaltet, wenn es richtig berechnet wurde, auch Ihren Rentenversicherungsbeitrag. Sie sichern sich also den Rentenversicherungsbeitrag durch eine korrekt berechnete Krankentagegeldversicherung ab.

Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Beitragsleistung während der Arbeitsunfähigkeit für höchstens 18 Monate möglich ist.

 

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TIPP: Das Krankentagegeld kann man in beliebiger Höhe versichern, jedoch bezieht sich Ihre Versicherung im Leistungsfall immer auf den tatsächlichen Verdienst der letzten 12 Monate. Provisionsgesteuerte Versicherungsmodelle veranlassen Makler und Vertreter immer wieder, sinnlos hohes Krankentagegeld zu versichern, welches sich der Versicherer zwar von Ihnen bezahlen lässt, es jedoch im Ernstfall nicht ausschüttet. Lassen Sie uns Ihr Krankentagegeld berechnen, damit Sie nie wieder zu hohe Beiträge zahlen und im Ernstfall optimal abgesichert sind.

Zahlt meine Versicherung den kompletten Rentenversicherungsbeitrag?

Nicht ganz! Versicherbar sind höchstens 80% des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags bis zur Höhe der Rentenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze unterscheidet immer noch zwischen Ost und West (West: 5950€ | Ost: 5000 €), wodurch sich natürlich auch der maximal zu versichernde Beitrag ändert. Für das Jahr 2014 ergeben sich theoretisch folgende Höchstwerte:

West: 80%*5950€*18,9%=899,64€/30Tage=29,99€ pro Tag.

Ost: 80%*5000€*18,9%=756€/30Tage=25,20€ pro Tag.

Diese Berechnungen sind als theoretischer Höchstwert zu sehen. Tatsächlich richtet sich Ihr Versicherer stets nach Ihrem zuletzt versicherten Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage. Damit Ihr Krankentagegeld und somit auch Ihr Rentenversicherungsbeitrag im Ernstfall zu Ihrer Lebenssituation passen und heute wie morgen weder Lücken in Ihrer Versorgung, noch in der Fortzahlung Ihres Rentenversicherungsbeitrags entstehen, ist es sinnvoll, das Krankentagegeld unabhängig prüfen zu lassen, um es an Ihren tatsächlichen Bedarf anzupassen.

Warum ist die lückenlose Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge so wichtig?

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert im Großen und Ganzen wie das gute, alte Sparschwein, nur etwas komplizierter. So kümmert es das Sparschwein nicht, wie oft Sie eine Münze einwerfen - wenn sie es umdrehen kommt raus, was Sie reingesteckt haben. Im Gegensatz zum Sparschwein interessiert die Rentenversicherung jedoch sehr wohl, wer wie lang, wie oft und mit welchen Unterbrechungen in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Lücken können dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Rente gekürzt wird oder gar erlischt. Darum empfehlen wir eine kontinuierliche Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge, welche im Ernstfall durch die Krankentagegeldversicherung abgedeckt wird.

Was bleibt unterm Strich?

Wie Sie sehen, sind sowohl Rentenversicherung als auch das Krankentagegeld komplexe, theoretische Konstrukte, welche mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen an Ihre tatsächliche Lebens- und Versicherungssituation angepasst werden wollen. Leider verdienen Makler und Vertreter ihr Geld meist mit utopisch hohen Tagessätzen in der Krankentagegeldversicherung, welche im Ernstfall jedoch nie ausgeschüttet werden. So wundert sich der Versicherte dann all zu oft über das geringe Krankentagegeld und die, im Vergleich dazu, viel zu hohen Beiträge, welche die Krankentagegeldversicherung in den letzten Jahren verschluckt hat. Wer zahlt schon gern zu viel, nur um am Ende weniger zu haben? Damit Sie im Ernstfall bestens abgesichert sind und Sie sich um Ihre Rente keine Sorgen machen müssen, empfehlen wir eine kostenfreie, unverbindliche Beratung zum Thema „Rentenversicherungsbeiträge und Krankentagegeld“.