Diese Frage stellen sich alle, die z. B. durch Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung nun so viel verdienen, dass sie sich privat versichern können. Aber auch diejenigen, die als Privatversicherte durch Teilzeit, Arbeitslosigkeit etc. versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, aber in der PKV bleiben möchten. Welche Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und was man dafür tun muss, erfahren Sie hier.
Die Versicherungspflichtgrenze 2024
Übertrifft das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, können sich Versicherte frei entscheiden, ob sie weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchten oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet. Sie wird vom Gesetzgeber jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst – was mit Ausnahme der „Coronajahre“ immer eine jährliche Steigerung in den letzten beiden Jahrzehnten bedeutete. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Versicherungspflichtgrenze an der Entwicklung der Löhne. 2024 wurde die Versicherungspflichtgrenze erneut stärker angehoben, nämlich um rund 4,1 Prozent:
Jahr | Höhe Versicherungspflichtgrenze (brutto) | |
monatlich | jährlich | |
2025 | 6.150 Euro | 73.800 Euro |
2024 | 5.775 Euro | 69.300 Euro |
2023 | 5.550 Euro | 66.600 Euro |
2022 | 5.362,50 Euro | 64.350 Euro |
2021 | 5.362,50 Euro | 64.350 Euro |
2020 | 5.212,50 Euro | 62.550 Euro |
Gut zu wissen: Für langjährig Privatversicherte gilt – quasi aus Gründen des „Bestandsschutzes“ – eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt niedriger und ist für alle Privatversicherten maßgeblich, die bereits seit Ende 2002 als abhängig Beschäftigte privat krankenversichert waren. 2024 beträgt sie 62.100 Euro.
Für Angestellte ist die aktuelle Entwicklung insofern wichtig, dass sie ein höheres Einkommen vorweisen müssen, um in die PKV wechseln zu können – bzw. auch weiterhin dort versichert zu bleiben. Denn auch das kann passieren: Sobald die neue Versicherungspflichtgrenze über dem persönlichen Gesamtjahreseinkommen liegt, können Versicherte erneut versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden.
Experten-Tipp: Ihr Einkommen ist teilweise nicht anrechenbar auf die Jahresarbeits- bzw. Versicherungspflichtgrenze. So werden beispielsweise betriebliche Altersvorsorge max. 4% vom Bruttoeinkommen, ein Jobrad und einmalige Bonuszahlungen für eine Gesamtunternehmensleistung oft gar nicht angerechnet. Viele Bestandteile des Einkommens können also als Steuerungselement fungieren.
Da bei vielen das Einkommen immer um die Höhe der Versicherungspflichtgrenze herum pendelt – mal darüber, mal darunter liegt – würde es theoretisch einen ständigen Wechsel zur privaten und zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung bedeuten. Daher gibt es die Option, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht
In Deutschland gilt erstens eine allgemeine Krankenversicherungspflicht und zweitens ist gesetzlich geregelt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und wer sich von der Versicherungspflicht befreien darf. Die Rechtsgrundlage ist SGB V § 8.
Die Versicherungspflichtgrenze ist vor allem für alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten relevant. Werden sie allein dadurch wieder versicherungspflichtig, dass die Versicherungspflichtgrenze angehoben wird, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Beim erstmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze gilt Folgendes: Ob sie versicherungsfrei werden und in die PKV wechseln können, hängt von den individuellen Umständen ab. Bei der Prüfung kommt es darauf an, ob Versicherte mit ihrem Einkommen dauerhaft über der Grenze bleiben.
Selbstständige, Freiberufliche, niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig; Verbeamtete sogar versicherungsfrei. Für sie spielt die Versicherungspflichtgrenze keine Rolle. Ausnahmen gibt es auch für Personen ohne eigenes Einkommen wie Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner bzw. für die, die zuvor versicherungsfrei waren und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen versicherungspflichtig werden.
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Die Befreiung der Versicherungspflicht darf beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind versicherungspflichtig geworden, weil Ihr Jahreseinkommen durch Erhöhung des Jahresarbeitsentgeltgrenze nun unterhalb der Grenze liegt.
- Sie beziehen Arbeitslosengeld waren in den vergangenen 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert.
- Sie haben Ihre Wochenarbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert und sind seit mindestens 5 Jahren versicherungsfrei.
- Sie reduzieren aufgrund von Pflege oder Familienpflegezeiten Ihre Wochenarbeitszeit.
- Sie arbeiten während der Elternzeit, jedoch maximal 30 Stunden pro Woche in Teilzeit.
- Sie nehmen nach Eltern, Pflege- oder Familienpflegezeit eine Teilzeitbeschäftigung auf. Sie waren außerdem seit mindestens 5 Jahren versicherungsfrei und Ihr Einkommen würde bei Vollzeitbeschäftigung über der Jahresentgeltgrenze liegen.
- Sie werden aufgrund von Rentenbezug versicherungspflichtig.
- Sie nehmen an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teil.
- Sie beginnen ein Studium.
- Sie üben eine unbezahlte berufspraktische Tätigkeit aus wie z. B. ein Praktikum.
- Sie sind als Mensch mit Behinderung in einer Einrichtung beschäftigt wie z. B. einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen.
Von der Versicherungspflicht in der GKV befreien? So gehts
Trifft einer der oben genannten Voraussetzungen zu, können sich Versicherte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Für den kostenfreien Antrag bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen Formulare an.
Möglich ist die Sendung per Post, die persönliche Übergabe der Unterlagen in der Filiale oder per E-Mail. Manche Versicherer bieten auch die Antragstellung über ein Online-Formular oder via App an. Es muss lediglich der Nachweis erbracht werden, dass im Krankheitsfall ein Anspruch auf Absicherung besteht, was in der Regel durch die Bestätigung der privaten Krankenversicherung erfüllt wird.
Wer vorher nie gesetzlich versichert war, richtet den Antrag an eine gesetzliche Krankenkasse, die für Versicherte am Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet ist.
Diese Fristen gelten beim Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht
- Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden.
- Die Befreiung von der Versicherungspflicht startet dann mit dem 1. Tag des nächsten Kalendermonats oder rückwirkend, wenn noch keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen wurden
- Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt so lange, wie der Befreiungsgrund vorliegt.
Gut zu wissen: Die Befreiung können Sie nicht rückgängig machen. Jedoch gilt jede Befreiung immer nur für den befreienden Umstand. Lassen Sie sich also wegen der Versicherungspflicht als Student befreien gilt dies nicht im Falle der Elternzeit oder Arbeitslosigkeit. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist zum Beispiel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Fazit: So können sich zukünftige Privatversicherte von der Versicherungspflichtgrenze befreien lassen?
Die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts Beschäftigte nicht mehr versicherungspflichtig sind, sondern versicherungsfrei: Dann ist ein Wechsel in die PKV möglich. Andersherum können Privatversicherte erneut versicherungspflichtig werden, sobald ihr Einkommen unter die Grenze fällt z. B. durch Teilzeit, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit. In diesen und bestimmten anderen Fällen können Versicherte sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.
Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung eröffnen sich nicht nur sprichwörtlich tausende Möglichkeiten. Alle Versicherer bieten gleich mehrere Optionen, nicht wenige haben hunderte Tarife im Portfolio. Da durchzublicken, erfordert entweder einiges an Zeit – oder eine gute Versicherungsberatung. Als ungebundene Versicherungsexperten haben wir die volle Marktübersicht und können Ihnen die besten Tarife vorschlagen. Auch, wenn es darum geht, einen passenden neuen PKV-Tarif zu finden, sind wir gern für Sie da.