Es gibt in Deutschland ca. 16.000 PKV-Tarife. Dazu drei Tarifwelten. Alte Welt, neue Welt, Unisex. Alle Tarife unterscheiden sich in Beitrag und Leistung. Es gibt starke und schwache Tarife. Natürlich auch gute und schlechte Tarife. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie gute Tarife erkennen und unterscheiden. Dazu erklären wir anhand von AVB-Auszügen wie sich Feinheiten erkennen lassen.

 

Wie lassen sich gute PKV-Tarife erkennen?

Jeder PKV-Tarif ist eine individuelle Zusammenstellung von Leistungen. Deswegen ist der Gedanke, es könnte schlechte Tarife geben, nicht ganz richtig. Jeder Tarif passt letztlich zu irgendwem. Es ist die Frage, welcher Tarif zu Ihnen passt. Grundsätzlich können auch Tarife mit reduziertem Leistungsniveau interessant sein. Es geht darum, sich bewusst für einen Tarif sich zu entscheiden und hinterher nicht enttäuscht zu sein, wenn Kosten nicht erstattet werden.

Erster Indikator ist natürlich der Beitrag. In der privaten Krankenversicherung kann der Versicherer den Beitrag nach eigenen Zielen bestimmen. Vertriebsorientierte Versicherer kalkulieren den Beitrag günstiger, indem sie das Leistungsniveau verringen. Ein günstiger Beitrag deutet auf einen reduzierten Leistungsumfang hin. Wer in der PKV wenig Beitrag zahlen will, wird automatisch weniger Leistungen erhalten. Es gibt in diesem Sinne keine Schnapper oder Sonderangebote. Alle Versicherer versichern medizinische Leistungen für eine identische Zielgruppe.

 

Wer günstig kauft, kauft zweimal

Bevor eine Entscheidung für einen PKV-Anbieter getroffen wird, sollte ein Blick in die vertraglichen Bedingungen geworfen werden (AVB). Im Allgemeinen bietet jeder Versicherer einen guten Tarif und einen günstigen Tarif an. Ob Sie den guten oder günstigen Tarif gewählt haben, kann ein Blick in das Kleingedruckten (AVB) ergeben. Zugegeben, ohne Erfahrung und Vergleichswerte ist diese Vertragsprüfung schwierig. Wir prüfen so etwas für Sie unverbindlich. Damit Sie ein Eindruck von vertraglichen Formulierungen erhalten, haben wir für Sie Leistungspunkte recherchiert:

 

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Arzneimittel und Medikamente:

Bestimmte Tarife haben eine sogenannte Generika-Klausel vertraglich vereinbart. Das bedeutet, dass nur dann 100% für Arzneimittel erstattet werden, wenn anstatt Originalprodukte sogenannte Nachahmerpräparate (Generika) verwendet werden. Insbesondere für Erkrankungen, die viele Menschen haben (Bluthochdruck, Schilddrüsen-Funktionsstörung, ungesunde Blutwerte, etc.), gibt es Generika-Medikamente. Wenn der Arzt ein Originalpräparat empfiehlt oder Sie ein Original wünschen, obwohl es Generika gibt, entsteht eine zusätzlich Eigenbeteiligung für den Versicherten. Sollte ein Generika-Produkt aus Unverträglichkeit gegen ein Originalpräparat getauscht werden, schützt dieser Umstand nicht vor Zuzahlungen.

 

Originalauszug AVB Tarifleistungen Medikamente

 

Heilmittel:

Heilmittel sind zum Beispiel Therapien (Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, etc.), aber auch Packungen und Bäder. Bestimmte Versicherer verwenden sogenannte Heilmittel-Listen. Diese Listen definieren neben der vertraglichen Leistung (z.B. 90% Erstattungssatz) eine zusätzliche, maximale Höchstgrenze für Heilmittelleistungen. Besonders pikant: Die Werte dieser Listen können in Euro fixiert werden. Durch die Inflation entwertet sich die tarifliche Leistung fortlaufend über die Jahre. Wenn heute 2,60 Euro pro Inhalation erstattet wird, was wird in 20 Jahren diese Summe noch Wert sein?

 

Aktueller Auszug aus einer Heilmittel-Liste

 

Hilfsmittel:

Hilfsmittel sind medizinische oder technische Geräte zur schnelleren Genesung oder zur Verbesserung der Lebensumstände.

Hilfsmittel können sein: Absauggeräte, Atemmonitore, Bandagen, Beatmungsgeräte, Behindertendreirad, Bestrahlungsgeräte, Bewegungsgeräte (Moto-med, Revital, Therafit), Blindenhund, Blindenlesegerät, Blindenleitgeräte, Blindenstock, Blutdruckmessgerät, Blutzuckermessgerät, Bruchbänder, CoaguChek-Geräte (Gerinnungsmonitore), Einlagen, elektrische Lesehilfe, Elektrostimulationsgeräte, Epithesen, Ernährungspumpen, Gehilfen, Heimdialysegeräte, Herzfrequenzmonitor, etc. (unvollständige Aufzählung)

Vertraglich kann vereinbart sein, dass diese Hilfsmittel erstattet werden. Es kann aber auch Vertragsbestandteil sein, dass Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung erstattet werden. Eine solche Formulierung nach Nachteile in der Funktionalität eines Hilfsmittels bedeuten. Oder es werden Leistungen komplett ausgeschlossen, wie z.B elektronische Zuckermessgeräte oder Gehilfen. Besonderheit: Wenn Hilfsmittel ausgeschlossen sind, wird dieser Umstand nicht extra erwähnt. Ausgeschlossen wird durch Nichterwähnung in den AVB.

 

Orginalauszug AVB über Erstattung von Hilfsmitteln

 

Vorsorgeuntersuchungen:

Viele Versicherer begrenzen Vorsorgeuntersuchungen auf gesetzliche Programme. Gesetzliche Programme sind nicht sehr üppig ausgestattet. Und gerade Menschen mit beruflichem Druck oder großer Veranwortung wollen vielleicht sicherstellen, dass Herzinfarkte oder ähnliches nicht in Sichtweite sind. Bestimmte Kliniken bieten sogar stationäre Komplettchecks an. Zum Beispiel ist der Check ab 35 nur alle zwei Jahre gesetzliches Programm. Warum nur alle zwei Jahre zur Vorsorge? Regelmäßige Vorsorge verlängert Ihr Leben. Eine Darmspiegelung ist nur alle 10 Jahre möglich im gesetzlichen Programm. Besser ist eine Formulierung ohne Begrenzung auf gesetzliche Programme.

 

Formulierung Vorsorgeuntersuchungen AVB

 

Diese vier Beispiele sind nur ein kleiner Auszug aus den Leistungen eines PKV-Vertrags. Es gibt nahezu in jedem Leistungsbereich Möglichkeiten, die AVB zu beschränken und damit Tarife günstig zu kalkulieren. Wenn Sie merken, dass Sie zu wenig versichert haben, können Sie nichts mehr korrigieren. Wirklich nichts ist ärgerlicher als unzureichende Leistungen im Krankheitsfall. 

 

Drum prüfe wer sich ewig bindet

Die Schwierigkeit PKV-Tarife richtig auszuwählen ist nicht von der Hand zu weisen: Junge und gesunde Menschen müssen bei Vertragsabschluss Leistungen wählen, welche 10 oder 20 Jahre später bei der Genesung helfen sollen. Wer nicht krank ist, kann sich privat versichern, hat aber kein Bewusstsein für gute oder schlechte Leistungen. Wer krank ist, hat nur einen Wunsch und möchte maximale Leistungen haben. Deshalb ist es enorm wichtig, PKV-Tarife klug auszuwählen.

Häufig höre ich auch das Argument, dass eine Leistung gerade nicht gebraucht wird und deswegen auch kein Bedarf an guten Leistungen besteht. Das kann natürlich sein, aber PKV-Leistungen lassen sich nicht mehr verändern, wenn bessere Leistungen gebraucht werden. Aber es ist natürlich auch nur dann sinnvoll Lotto zu spielen, wenn man weiss, dass man gewinnt. 

Wie man PKV richtig macht

 

Steuerthematik berücksichtigen

PKV-Verträge können zu einem bestimmten Satz steuerlich abgesetzt werden. Deshalb kosten Tarife deutlich weniger als monatlich vom Konto abgebucht wird. Gerade bei hohen Steuersätzen sind PKV-Verträge im Endeffekt deutlich günstiger. Ein höherer Beitrag von ca. 50 Euro wird der Steuervorteil sicher amortisieren. Es lohnt außerdem einfach nicht, bei der Gesundheit zu sparen. Deshalb ist es wichtig, genau zu prüfen, was versichert werden soll.

Rund 30% PKV-Nachlass durch Zahlung Jahresbeitrag und Steuervorteil