Es gibt im Prinzip nichts, was sich nicht versichern lässt. Nicht lebensnotwendig, aber doch mit mehreren Vorteilen verbunden, ist das Krankenhaustagegeld. Mit dem Krankenhaustagegeld können zusätzliche Kosten im Krankenhaus versichert werden. Dazu gehören beispielsweise Taxikosten, Babysitter, eine Haushaltshilfe oder Extras wie Telefon und TV. Wir zeigen, für wen sich das Krankenhaustagegeld lohnen kann.
Krankenhaustagegeld: Das macht die Versicherung aus
Beim Krankenhaustagegeld handelt sich um eine private Krankenzusatzversicherung. Sie kann von gesetzlich Krankenversicherten und von Privatversicherten, meist als Zusatzbaustein zu ihrer Vollversicherung, gewählt werden. Der Vertrag besteht darin, dass man pro Tag im Krankenhaus (stationäre Aufnahme) einen vorher vereinbarten Betrag, einen Tagessatz, erhält. Hier zählen auch der Tag der Aufnahme und der Tag der Entlassung. Dieser wird auch an Sonn- und Feiertagen gezahlt – abhängig von der Versicherung ohne zeitliche Begrenzung. Auch (unvorhersehbar) längere Klinikaufenthalte sind damit abgedeckt. Ausnahmen können für den Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik gelten. Hier kann die Anzahl der aus gezahlten Tagessätze begrenzt werden.
Krankenhaustagegeld muss nicht versteuert werden, also auch nicht als Einnahme in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Im Gegensatz zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, das als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Noch ein Plus: Sie können die Beiträge der Krankenhaustagegeld-Versicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu den Höchstsätzen geltend machen.
Wie bei den meisten anderen privaten Krankenversicherungen müssen Versicherte eine Risikoprüfung durchführen. Ergeben die Gesundheitsfragen, dass ein erhöhtes Risiko besteht, also beispielsweise bestimmte Vorerkrankungen, kann der Versicherer Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren.
Krankenhaustagegeld: Das sind typische Leistungen
Diese private Zusatzversicherung bietet ganz verschiedene Leistungen. Mit dem Tagessatz können die Versicherten über ein Budget frei verfügen und zum Beispiel dafür einsetzen:
- Extras im Krankenhaus wie Gebühren für Telefon, Fernseher und WLAN
- Zuzahlungen, die bei Krankenhausaufenthalten anfallen: z. B. müssen gesetzlich Krankenversicherte 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage an Zuzahlung leisten.
- Anfahrtskosten für Besuche von Familie und Freunden
- Haushaltshilfe während der Abwesenheit
Das Tagegeld wird ausgezahlt, sobald dem Versicherer die Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt zur Abrechnung vorliegt. Verbreitet ist, dass in den Versicherungsverträgen eine Wartezeit von drei Monaten festgehalten wird, für Entbindungen sogar acht Monate. Das bedeutet, dass während der Anfangsphase nach Vertragsschluss kein Versicherungsschutz besteht und auch kein Tagessatz ausgezahlt wird. Wichtig ist, dass die sonst üblichen gesetzlichen bestimmten Zuzahlungen bei einer stationären Entbindung ohnehin entfallen.
Weitere Hintergründe lesen Sie hier: Krankenhaustagegeld – Wann wird es gezahlt?
Wie teuer eine Krankenhaustagegeld-Versicherung ist, hängt maßgeblich von der Höhe des gewählten Tagessatzes ab. Hier gilt: je höher der Tagessatz, desto höher auch die Prämien. Einige Versicherer begrenzen den Tagessatz auch für bestimmte Gruppen wie Kinder oder auch allgemein auf einen Satz von bspw. 150 EUR am Tag.
Mehr zum Thema lesen: Krankenhaustagegeld berechnen – So geht’s!
Für sie ist Krankenhaustagegeld besonders sinnvoll
Das Krankenhaustagegeld oder salopp formuliert, das „Taschengeld für Klinikaufenthalte“ leisten sich viele, um eine stressige stationäre Behandlung angenehmer zu gestalten und die finanzielle Mehrbelastung zum Beispiel durch Verdienstausfall abzufedern. Außerdem lohnt es sich besonders in Verbindung mit Familien. Denn kommt ein Kind ins Krankenhaus und das Elternteil kann nicht arbeiten, ist das Kinderkrankengeld auf 10 Tage (aktuell nach der Pandemie 15 Tage) pro Elternteil begrenzt. Es kann daher auch bei Kindern als Lohnersatz für die Eltern einspringen.
Das Krankenhaustagegeld bietet mehrere Vorteile:
- zeitlich unbegrenzte Auszahlung
- federt Zusatzkosten beziehungsweise Gebühren im Krankenhaus ab (Telefon, TV, besondere Verpflegung,
- frei wählbare Höhe des Tagessatzes
- freie Verwendung, ohne Kostennachweis
- einkommensteuerfreie Auszahlungen
Wer kann insbesondere vom Krankenhaustagegeld profitieren?
- Gesetzlich versicherte Angestellte können mit dem Krankenhaustagegeld einerseits die Zuzahlung von 10 € am Tag begleichen sowie Kosten im Zusammenhang mit ihrem Ausfall wie Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, Fahrtkosten für Angehörige, Klinikgebühren etc. abdecken.
- Privatversicherte können über ihr Krankenhaustagegeld vollkommen frei verfügen, da sie keine Zuzahlung leisten müssen. Das können sie z. B. in mehr Komfort stecken.
- Selbständige können mit Krankenhaustagegeld und einem entsprechend hohen Tagessatz z. B. ausgefallene Honorare beziehungsweise Kosten für eine Vertretung mit absichern.
- Chronisch Kranke nehmen Leistungen aus der Krankenhaustagegeld-Versicherung meist häufiger in Anspruch, da stationäre Aufenthalte aufgrund ihrer Krankheit wahrscheinlicher sind. Wer regelmäßig und geplant ins Krankenhaus muss, kann mit einer Krankenhaustagegeld-Versicherung die Kosten überschaubar halten.
- Verbeamtete können auch von einer Absicherung mit Krankenhaustagegeld profitieren, weil abhängig von der jeweils gültigen Beihilfeordnung Zuzahlungen für stationäre Aufenthalte fällig werden können.
- Familien, um die wenigen Kinderkranktage im Anschluss als Lohnersatz bei stationären Aufenthalten des Kindes zu kompensieren und sich so voll auf die Genesung des Kindes zu konzentrieren.
Fazit: Für wen das Krankenhaustagegeld sinnvoll ist
Ein Klinikaufenthalt kann – gerade, wenn es nicht geplant war – viele Kosten verursachen, die man nicht sofort überblickt. Dazu zählen Kosten, die durch die Abwesenheit zu Hause entstehen, Stichwort Haushaltshilfe, Kinderbetreuung oder Tierpension. Dazu zählen aber auch Kosten, die im Krankenhaus auf Sie zukommen. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Grundversorgung, jedoch nicht für Extras, die die Unterbringung (hier kann es sein, dass Kosten durch eine PKV für die Unterbringung oder stationäre Unterbringung schon gedeckt sind) oder Verpflegung betreffen. Wer nicht in einem Mehrbettzimmer untergebracht sein möchte und mehr wünscht als die einfachste Verpflegung, kann diese Kosten mit dem frei verfügbaren Tagessatz aus dem Krankenhaustagegeld abdecken.
Als ungebundene Versicherungsexperten unterstützen wir Sie dabei, die geeignetsten Tarife aus dem gesamten Marktangebot zu finden. Und zum Beispiel sinnvolle Kombinationen vorzuschlagen, wie die Ergänzung durch ein Krankentagegeld oder Wahlleistungen. Hier spielen Ihre Bedarfe und Wünsche eine Rolle, aber auch unsere langjährigen Erfahrungen mit den Stärken und Schwächen der einzelnen Anbieter. Auch, wenn es darum geht, einen passenden neuen PKV-Tarif zu finden, sind wir gern für Sie da.