Wie sinnvoll ist eine Erhöhung des PKV-Versicherungsschutzes?

Jetzt teilen via
Anja Glorius
19. April 2018

Wie sinnvoll ist eine Erhöhung des PKV-Versicherungsschutzes?

Beitragsanpassung einmal andersherum. Nicht nur Ihre private Krankenkasse kann Ihren Beitrag innerhalb der gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen anpassen. Auch Sie können freiwillig mehr PKV-Beiträge zahlen, um einen höheren Versicherungsschutz und eine umfangreichere und individuell bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu erreichen. Wann eine Erhöhung des PKV-Versicherungsschutzes sinnvoll ist und in welchem Zusammenhang dazu die Gesundheits- und Risikoprüfung sowie Wartezeiten stehen, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Wie sinnvoll ist eine Erhöhung des PKV-Versicherungsschutzes?

Ob Heirat, Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Familiengründung, Gehaltserhöhung, Ausbildungsbeginn oder -ende eines Kindes, Scheidung, der Wechsel in die Selbstständigkeit oder in ein Angestelltenverhältnis oder der Eintritt in Altersteilzeit bis zum wohlverdienten Ruhestand. Jede neue Lebensphase geht einher mit veränderten Ansprüchen an die eigene private Krankenversicherung.

Die einzelnen PKV-Anbieter bieten in ihrem Tarifsystem unterschiedlich leistungsstarke, häufig in Abstufungen, Krankenvollversicherungen an. Diese können je nach Angebot der jeweiligen Krankenversicherung flexibel um Zusatztarife beziehungsweise Module ergänzt werden. Das heißt, dass jeder Versicherte seinen Versicherungsschutz nach der aktuellen persönlichen oder wirtschaftlichen Situation anpassen – also erhöhen oder wieder reduzieren – kann.

Die Erhöhung des Leistungsumfangs ist entweder durch Ergänzungen im Rahmen des aktuellen Vertrags zu regeln oder mit einem internen Tarifwechsel in einen anderen Tarif bei Ihrer privaten Krankenkasse.

 

Benötigen Sie einen Ansprechpartner? Sprechen sie uns an.

 

Welche Leistungen können aufgestockt werden?

Hochklassige und teurere Tarife bieten bereits einen sehr guten Leistungsumfang. Hierzu zählen zum Beispiel die freie Facharztwahl, ein umfangreicher Ersatz für Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel, die Kostenübernahme für Psychotherapie und Hörgeräte in größerem Umfang oder die vollumfängliche Übernahme von Augen-Laserbehandlungen und umfangreiche Kinderwunsch-Behandlungen. Viele medizinische Leistungen müssen aber separat versichert werden, wenn Sie diese abgedeckt wissen möchten.

Mögliche Anpassungsoptionen zu Ihrer Krankenvollversicherung:

  • Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung
  • Krankengeld
  • Pflegezusatzversicherung
  • Beitragsentlastungstarif
  • Naturheilverfahren
  • Unfallversicherung

Pflegezusatzversicherung

Zwar gibt es die gesetzliche Pflegepflichtversicherung, die sicherlich dabei hilft, die finanziellen Belastungen im Ernstfall im Rahmen zu halten. Zur vollständigen Deckung der Kosten und Finanzierung einer optimalen Pflegesituation reicht diese häufig nicht aus und Pflegebedürftige brauchen in Windeseile ihr Vermögen beziehungsweise gegebenenfalls Einkommen auf. Zur zusätzlichen Absicherung gibt es spezielle Pflegetarife, die neben einem monatlichen Pflegegeld für stationäre und ambulante Leistungen in allen Pflegegraden weitere Leistungen bieten.

Beitragsentlastungstarif

Im Grunde genommen bezahlt jeder Privatversicherte bereits für die eigene Beitragsentlastung.
Vom Gesetzgeber wurde bestimmt, dass Versicherte einen Vorsorgebeitrag in Höhe von 10 Prozent des Tarifbeitrags einzahlen, der angespart und verzinst wird und im Alter zur Beitragsstabilisierung beziehungsweise im besten Falle Beitragssenkung verwendet wird. Analog dazu haben Sie die Möglichkeit mit einem Beitragsentlastungstarif freiwillig mehr einzuzahlen, um den Beitrag im Alter zu senken.

Naturheilverfahren

Viele Versicherte wünschen sich alternative Behandlungen wie Naturheilverfahren in ihrem Leistungskatalog. Die private Krankenversicherung übernimmt jedoch nicht immer alle Kosten für Heilpraktiker oder spezielle Behandlungsmethoden. Mit einem entsprechenden Zusatztarif können Sie sich auf diese Weise die Übernahme der Kosten z. B. aller im Hufelandverzeichnis aufgeführten Heilmethoden, Medikamente oder Heilmittel sichern – meist begrenzt auf einen maximalen Erstattungsbetrag pro Jahr.

Unfallschutz

Rund 9 Millionen Menschen in Deutschland, also ziemlich genau die Anzahl der Privatversicherten, verunglücken jährlich. Ein zusätzlicher Unfallschutz impliziert Zusatzleistungen wie die Kostenübernahme für Kuren, Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen, kosmetische Operationen oder unfallbedingtem Zahnersatz. Für Eltern interessant ist das Rooming-In. Verunfallt das eigene Kind, wird ein Elternteil mit stationär untergebracht.

Auch die privaten Krankenkassen sind daran interessiert, dass ihre Versicherten jederzeit bedarfsgerecht versichert und zum Beispiel nicht unterversichert sind. Dies kann dann der Fall sein, wenn das Einkommen gestiegen ist und damit auch die Summe der Verbindlichkeiten, die bei Arbeitsunfähigkeit schnell ein Loch in den Geldbeutel reißen können. In diesem Falle können Versicherte für die Erhöhung des Krankentagegeldes eine sogenannte Erhöhungsaktion ihres PKV-Anbieters nutzen. Dabei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Angebot an ausgewählte Mitglieder, das umfasst, den Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung und Wartezeiten unkompliziert dem aktuellen Bedarf anzupassen. Wenn also mal wieder eine Erhöhungsaktion in der Post ist, lohnt es sich zu prüfen, ob Sie die Gelegenheit nutzen können.

Mehr Leistungen in der privaten Krankenkasse und ihre Folgen

Die Erhöhung des Versicherungsschutzes bringt in aller Regel eine erneute Gesundheitsprüfung mit sich. Hier müssen die Versicherten wahrheitsgemäß, beispielsweise über vorangegangene oder bestehende Erkrankungen Auskunft geben. Auf dieser Basis kalkuliert Ihr Versicherer Ihr Risiko und die individuelle Beitragshöhe. Hat sich Ihr Gesundheitszustand also verschlechtert, müssen Sie zukünftig mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen. Die Höhe des Beitragszuschlags richtet sich dann nach der Schwere des Krankheitsbildes und der Art beziehungsweise angenommenen Häufigkeit der Behandlungen.

Exkurs Gesundheitsprüfung

Die Beantwortung von Gesundheitsfragen in einem Fragebogen ist verpflichtend für alle Neu-Versicherten beziehungsweise auch beim Abschluss von (Zusatz)-Tarifen mit einem größeren Leistungsumfang. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung werden Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen wie Allergien, Diabetes, Rückenleiden etc. als individuelle Risikofaktoren erfasst. Zum Hintergrund: Krankenversicherer sind auch im Namen ihrer Mitglieder dazu verpflichtet, nur Versicherte aufzunehmen, die die bestehende Versichertengemeinschaft, Stichwort Tarifkollektiv, nicht durch bestehende Krankheiten finanziell belasten, ohne dass dies mit Risikozuschlägen aufgefangen werden könnte. Weiterhin ist es Wesen der PKV, dass jeder Privatversicherte nur den PKV-Beitrag bezahlt, der dem individuellen Krankheitsrisiko entspricht.

Im Fragebogen wird zwischen den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlungen unterschieden. Relevant sind nur die im Antrag erwähnten Krankheiten und Zeiträume (siehe unten). Über diese sollte unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft gegeben werden, denn erfahrungsgemäß kommen verharmloste oder verschwiegene Vorerkrankungen immer ans Licht. Wird eine arglistige Täuschung nachgewiesen, kann das zur Kündigung durch die PKV führen – mit weitreichenden Folgen. Die gemachten Angaben werden versicherungsmathematisch verarbeitet und dienen der Berechnung der individuellen Prämienhöhe.

Folgende Daten werden bei der Risiko- /Gesundheitsprüfung typischerweise u. a. abgefragt:

  • Bestehenden Erkrankungen und Folgen von Krankheiten
  • Ambulante Behandlungen innerhalb der letzten 3 Jahre
  • Stationäre Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre
  • Psychiatrische Therapien der letzten 10 Jahre
  • Zahnbehandlungen innerhalb der letzten 3 Jahre

Übrigens: Möchte ein Versicherter seine Versicherungsleistungen reduzieren, entfällt eine erneute Gesundheits- beziehungsweise Risikoprüfung. Es genügt hier, einen Antrag ohne Gesundheitsangaben zu stellen.

Exkurs Wartezeiten

Wartezeiten sind meist Bestandteil bei Vertragsabschlüssen, nur wenige private Krankenversicherungen verzichten darauf. Neben der Erhöhung des Versicherungsschutzes kann sich dies auch aus einem bloßen internen Tarifwechsel ergeben. Während der Dauer von Wartezeiten kann der Privatversicherte seinen Versicherungsschutz noch nicht in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Dies soll ähnlich bei einer Rechtsschutzversicherung einem Missbrauch vorbeugen.

Bei den Wartezeiten wird zwischen der allgemeinen und besonderen Wartezeit unterschieden. Die allgemeine Wartezeit liegt in der Regel bei drei Monaten. Meist werden während der allgemeinen Wartezeit nur Behandlungskosten erstattet, die durch einen Unfall entstanden sind. Ambulante und stationäre Behandlungen sowie die Kosten für Medikamente oder Sehhilfen werden hingegen in aller Regel während der Wartezeit nicht übernommen. Die besonderen Wartezeiten dauern bis zu acht Monate und betreffen die Kostenübernahme für Psychotherapie oder kieferorthopädische Behandlungen. Bei einem lückenlosen Versicherungswechsel ist es möglich, Wartezeiten zu umgehen. Hier lohnt ein Gespräch mit Ihrem Versicherer.

Fazit

Jeder Versicherte hat einen unterschiedlichen Versicherungsbedarf, der nicht immer durch die streng begrenzten tariflichen Leistungsumfänge optimal gedeckt wird. Auch wenn ein Versicherter nur selten krank wird und Leistungen in Anspruch genommen hat, kann sich das durch neue Lebensumstände wie Heirat, Geburt, beruflicher Aufstieg/Abstieg schnell und durchgreifend ändern. Die komplexen und flexiblen Tarif-Angebote erlauben es den Privatversicherten heutzutage, den eigenen Versicherungsschutz oder den der Familie individuell zu gestalten und je nach Bedarf anzupassen – zu erweitern oder zu reduzieren. Dafür können sie leistungsstarke Zusatzversicherungen, Bausteine oder den internen Tarifwechsel nutzen. Zu beachten sind bei der Planung die meist fälligen erneuten Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten.

Weitere interessante Beiträge