Wie wichtig ist ein offener Hilfsmittelkatalog in der PKV?

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Michael Glorius
9. März 2017
Wie wichtig ist ein offener Hilfsmittelkatalog in der PKV?

Wie wichtig ist ein offener Hilfsmittelkatalog in der PKV?

Bei der Wahl des richtigen PKV-Tarifes stehen die Versicherten auch vor der Wahl, sich für einen Tarif mit offenem oder geschlossenem Hilfsmittelkatalog zu entscheiden. Der Umfang der Kostenübernahme für die sogenannten Hilfsmittel wie Brille oder Gehhilfe ist vorab gründlich zu überdenken, da dies mitunter nicht unerhebliche finanzielle Folgen haben kann beziehungsweise über die Qualität Ihrer zukünftigen medizinischen Versorgung entscheidend beträgt. Wir zeigen Ihnen, was einen offenen Hilfsmittelkatalog ausmacht, was man eigentlich unter Hilfsmitteln versteht und welche Fallstricke es bei der Auswahl des optimalen PKV-Tarifs gibt.

Wie wichtig ist ein offener Hilfsmittelkatalog in der PKV?

Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV), für die ein einheitliches Hilfsmittelverzeichnis existiert, gibt es in der privaten Krankenversicherung einen Hilfsmittelkatalog, der in die beiden Varianten offen und geschlossen differenziert wird:

 

Der geschlossene Hilfsmittelkatalog

Die meisten PKV-Tarife haben einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Er wird geschlossener Hilfsmittelkatalog genannt, weil außer den im Katalog aufgezählten Hilfsmitteln keine weiteren Hilfsmittel ersetzt werden. In einem geschlossenen Katalog findet man zum Beispiel folgende Formulierungen:

 

Hilfsmittel sind Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Sprechgeräte, Stützapparate, orthopädische Schuhe, Bandagen, Gummistrümpfe und Krankenfahrstühle.

 

Hier werden alle erstattungsfähigen Hilfsmittel aufgezählt, was auch bedeutet, dass das was nicht genannt wurde, auch in Zukunft nicht versichert ist. Tarife mit geschlossenen Hilfsmittelkatalogen schließen also die Übernahme von Kosten für den medizinischen Fortschritt wie innovative Hilfsmittel aus.

 

Der offene Hilfsmittelkatalog

Im offenen Hilfsmittelkatalog werden keine konkreten Hilfsmittel, die ausschließlich erstattet werden,  genannt und somit auch nicht ausgeschlossen. In einem offenen Hilfsmittelkatalog könnte beispielsweise stehen:

 

Ersetzt werden Aufwendungen für die Anschaffung, die Wiederbeschaffung und die Reparatur von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln, die von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind.

 

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Im Gegensatz zum geschlossenen Hilfsmittelkatalog wird hier der medizinische Fortschritt einkalkuliert und versichert. Allerdings sind diese deutlich leistungsstärkeren PKV-Tarife auch wesentlich teurer.

 

In der Regel ist es vorteilhaft, einen Tarif mit offenem Hilfsmittelkatalog zu wählen. Hier sollte man weitsichtig sein und vor dem Hintergrund, dass der PKV-Tarif wahrscheinlich lebenslang gilt bedenken, dass man, auch wenn gerade kein Bedarf an Hilfsmitteln besteht, zukünftig sehr wohl auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen sein wird.

 

Was versteht man unter Hilfsmitteln?

Hilfsmittel bezeichnen Gegenstände, „die erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen“. Hilfsmittel müssen von der Krankenversicherung vorab genehmigt werden.

 

Zu den Hilfsmitteln zählen (Auswahl):

  • Brillen, Hörgeräte
  • Prothesen
  • orthopädische Schuhe, Rollstühle, Gehhilfen
  • Inkontinenz- und Stoma-Artikel
  • andere Hilfsmittel und technische Produkte wie zum Beispiel Spritzen, Inhalationsgeräte

 

Worauf sollte man bei der Tarifwahl in puncto Hilfsmittelkatalog achten?

Hilfsmittel wie Sehhilfen oder Hörgeräte sind in der Regel sehr kostspielig, deshalb sollte bei Abschluss eines neuen PKV-Tarifs unbedingt darauf geachtet werden, dass der Hilfsmittelkatalog entsprechend der persönlichen Bedürfnisse gewählt wird. Das Wichtigste ist, auf Einschränkungen zu achten. Häufig werden in einem PKV-Tarif Höchstgrenzen formuliert, bis zu denen eine Erstattung möglich ist oder wie oft ein Gerät ersetzt wird. So werden Hörgeräte oftmals nur alle fünf Jahre ersetzt. Beliebt sind auch Formulierungen wie Erstattungen der Hilfsmittel in einfacher Ausführung. Durch diese zusätzliche Einschränkung wird der Umfang der Hilfsmittelerstattung deutlich begrenzt – auch bei offenen Hilfsmittelkatalogen. Es sollte also immer vor Abschluss eines Versicherungsvertrages genauestens geprüft werden, welche mitunter versteckten Einschränkungen der Versicherer bei welchen Hilfsmitteln vorgibt und wie es sich finanziell auf Sie im Krankheitsfall auswirken könnte. KVoptimal.de ist Ihr unabhängiger Tarifoptimierer. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen PKV-Tarif mit den besten individuellen Leistungen und dem maßgeschneiderten Hilfsmittelkatalog zu finden.

 

Wie werden Hilfsmittel in der PKV erstattet?

Da es für Hilfsmittel keine amtliche Gebührenordnung gibt und jeder private Versicherer die Erstattung von Hilfsmitteln in den jeweiligen Tarifbestimmungen individuell regelt, gibt es versicherungsabhängig große Unterschiede in der Leistungserstattung. Inwieweit Heilmittel also bei Privatpatienten erstattet werden, ist grundsätzlich dem eigenen Versicherungsvertrag zu entnehmen. Um die Kosten einschätzen zu können, halten die privaten Versicherungen für sogenannte Hilfsmittelkataloge mit Listen bereit, die Höchstpreise und die Häufigkeit der Kostenerstattung für jedes einzelne Hilfsmittel aufzeigen. Ein Tarif mit Zugang zum offenen Hilfsmittelkatalog ist in der Regel zwar sehr viel teurer als ein Tarif mit einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog, aber dem PKV-Versicherten stehen auch weitaus mehr voll erstattungsfähige Hilfsmittel zur Verfügung. Bei geschlossenen Heilmittelkatalogen hingegen werden nur die dort aufgezählten Hilfsmittel auch erstattet und der Versicherte muss die nicht abgedeckten Kosten zum Beispiel für technisch weiterentwickelte Produkte selbst tragen, es sei denn die PKV zeigt sich kulant. Es ist also sinnvoll beziehungsweise notwendig, die Kostenübernahme für Hilfsmittel vorab mit seiner PKV-Versicherung zu klären.

 

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