Wird es langsam eng? AXA unterliegt erneut.

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Anja Glorius
9. März 2018

Wird es langsam eng? AXA unterliegt erneut.

Es ist präsenter denn je und in aller Munde. Die private Krankenversicherung (PKV) steht vor einer der größten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, welches für Kunden Klarheit schaffen wird, für Versicherer jedoch ein großes Risiko birgt.

Auch das Urteil am Landgericht Berlin gegenüber der AXA, scheint bereits bei den Versicherern und deren Rechtsabteilung angekommen zu sein. Erste Änderungen im Verhalten mit Beitragserhöhungen sind spürbar und deutlich. So hatte die DKV dieses Jahr erstmals als Anlage zur Beitragserhöhung eine mehrseitige Liste mit auslösenden Faktoren (gesplittet nach Leistung, Sterbetafel und Rechnungszins) zu allen Tarifen beigelegt, um bereits dem Hinweis des Landgerichts Berlin im Falle gegen die AXA entgegen zu wirken. Hier hatte man weiterhin moniert, dass die Neufestsetzungen der Prämie in den Erhöhungsmitteilungen ausreichend Transparent bzgl. der materiellen Gründe, dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

Wie alles begann

Im Jahr 2016 verlor die AXA als Beklagte den Prozess gegen einen Versicherten bzgl. der Beitragserhöhung. Diese wurde vom Amtsgericht Potsdam erstinstanzlich für unwirksam erklärt, da der Treuhänder nach Auffassung des Gerichtes nicht unabhängig sei und die AXA als beklagte Partei dies nicht widerlegte.

Dieses Urteil führt noch nicht zu einem ernst zu nehmenden Anlass, sich weitreichender mit diesem Thema zu beschäftigen. In unserem BLOG aus 11.2017 berichteten wir bereits darüber und legten dar, wie ähnliche Urteile bei der entsprechenden Revision eines Versicherer ausgeurteilt wurden.
Auch die AXA verhielt sich gegenüber der Öffentlichkeit noch siegesgewiss und sah keinen Anlass zu glauben das auf dieses Urteil wirklich Rechtskraft entfallen würde. Als nun jedoch im Jahr 2017 auch das Landgericht Potsdam dem Urteil des Amtsgerichtes folgte, konnte man schon sagen, es sei eine überraschende Wende und ein unerwartetes Urteil. Die AXA kann und wird hierbei jedoch nicht auf ein Verfahren vor dem BGH verzichten, denn durch Medien, Vermittler und einen ausgeprägten Informationsfluss der Branche sind die Versicherten, auch anderer Versicherungsgesellschaften, bereits in den Startlöchern, um aufgrund der Urteile aktiv zu werden.

Würde der BGH der Entscheidung des Landgerichtes tatsächlich folgen, würden ggf. 8 Millionen Versicherte und mehr davon betroffen sein. Journalistisch berichtete man bereits von weiteren Verfahren gegenüber Versicherern wie DKV, Allianz und Signal-Iduna. Die DKV unterlag lt. Medienberichten bereits vorm Amtsgericht Frankfurt/Oder. Das Urteil wird lt. dem Amtsgericht jedoch erst Ende März verlesen und auch dann erst veröffentlicht. Die Urteilsbegründung wird sicher spannend und maßgeblich für die nächsten Schritte von Versicherten sein.

 

Möchten Sie mehr Informationen haben? Sprechen Sie uns an.

 

Brisant war im Falle der AXA, dass das Landgericht Potsdam sich sehr wohl mit detaillierten Informationen zum Treuhänder und dessen Unabhängigkeit beschäftigte. Es wurden Einkommensgrößen und Unternehmensverpflechtungen auf den Tisch gebracht. Man sprach von teilweise 57 % Einnahmen pro Jahr, welche ausschließlich durch die AXA und von Aufträgen über die Genehmigung von Beitragserhöhungen hinaus erzielt wurden. Man führte frühere Tätigkeiten einer Schweizer Tochterfirma der AXA an, die später im benannten Zeitraum zu einer Vergütung führte.

Alle Punkte in der Gesamtheit führten dazu, dass das Landgericht Potsdam ebenfalls zu der Erkenntnis kam, anzunehmen, dass der Treuhänder vom Kunden nicht als unabhängig wahrzunehmen wäre und damit der rechtliche Grundsatz, der für die Wirksamkeit der Beitragserhöhung notwendig ist, nicht erfüllt sei.
So urteilte nun auch das Landgericht Berlin (AZ: 23 O 264/16) für andere Tarife der AXA und weiterführende Zeiträume, dass der Treuhänder nicht unabhängig wäre und daher die Beitragserhöhung nicht wirksam ist.

Das Landgericht Berlin stütze hierbei seine Argumentation unter anderem auf das vorgehende Urteil des Landgericht Potsdam und ließ weitere interessante Details zur Tätigkeit des Treuhänders bekannt werden. So ging es im Urteil nicht mehr nur um einen Treuhänder, sondern auch um den Nachfolger, nach dem Versterben des ursprünglich lange tätigen Treuhänders, welcher in dem Verfahren des Landgerichts Potsdam benannt wurde.

Beide Treuhänder hatten hierbei im Treuhändervertrag mit der AXA, die Aufgabe übernommen, neben den Beitragserhöhungen auch Neugeschäft bzgl. der Kalkulation zu prüfen. Das Landgericht Berlin wertet dieses deutlich als Dienstvertrag, der gemäß des VVG einer Unabhängigkeit entgegensteht. Auch der Einwand der AXA, das Zivilgericht sei zur Prüfung der Unabhängigkeit nicht berechtigt, da dies von der Aufsichtsbehörde BAFIN zu erledigen sei und auch erledigt wurde, wird vom Landgericht Berlin mit BGH Rechtsprechung und unter Verweis auf das Urteil beim Landgericht Potsdam ab absurdum geführt. Die AXA versuchte dann im Rahmen der Argumentationsfindung, um die Klage zu gewinnen, darauf abzustellen, dass die Beitragserhöhung wirksam sein müsse, da diese rechnerisch nicht anzuzweifeln sei. Aber auch diesen Einwand lässt das Landgericht Berlin nicht zu und bewertet ihn als nicht beständig. Denn, so teilt das Gericht in seiner Klageerläuterung mit, lässt sich ein Fehlen einer Tatbestandsvoraussetzung für die Wirksamkeit der Beitragsanpassung nicht durch die Erfüllung der weiteren, kumulativ erforderlichen Voraussetzungen ausgleichen.

Die Zeichen verdichten sich also, dass auch vom BGH ein wegweisendes Urteil in dieser Sache gesprochen wird. Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, werden Sie hier darüber informieren.
Haben Sie vorab Fragen zu unverhältnismäßig hohen Beitragsanpassungen in Ihrer Krankenversicherung, oder der Beitragsentwicklung der PKV im allgemeinen, nutzen Sie die Möglichkeit sich mit uns in Verbindung zu setzen, hier über die Homepage per Email oder ganz unkompliziert per Telefon: 0800 99 555 11

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