Als Beamter oder Beamtenanwärter steht man in einem besonderen Arbeitsverhältnis, dem Dienstverhältnis. So haften Menschen mit einem Beamtenstatus im Gegensatz zum „normalen“ Arbeitnehmer auch für Schäden, die sie während ihres Dienstes verursachen – und zwar persönlich und unbegrenzt. Darunter fallen zum Beispiel Verletzungen der Aufsichtspflicht etwa bei Klassenausflügen oder finanzielle Fehlentscheidungen einer Behörde. Diese speziellen rechtlichen Regelungen und Bedingungen wirken sich auch auf den persönlichen Versicherungsbedarf aus. Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungen unbedingt empfehlenswert und welche nur im Bedarfsfall abgeschlossen werden sollten.

 

Die Spreu vom Weizen trennen: wirklich sinnvolle Beamtenversicherungen

Beamte brauchen auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungen und die bieten die Versicherer auch. Die häufig als B-Tarife bezeichneten speziellen Beamtentarife zum Beispiel bei privaten Krankenversicherern sind in der Regel günstiger.

Ebenso gibt es Versicherungen, die für Beamte überflüssig beziehungsweise der Abschluss nur im Bedarfsfall zu prüfen ist. Im Folgenden haben wir die relevanten Versicherungen für Beamte aufgeführt, erläutert und die Wichtigkeit für Sie eingeschätzt.

Übersicht Beamtenversicherungen

                                   

Pflicht

empfohlen

bei Bedarf empfohlen

Diensthaftpflichtversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeit)

Risiko-Lebensversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Beihilfeergänzungstarif

Hausrat

Krankenversicherung

Private Unfallversicherung

Privater Rechtsschutz

 

 

Krankenhaustagegeld

 

 

Verkehrs-Rechtsschutz

 

Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte und sollte unbedingt mit Verleihung des Beamtenstatus abgeschlossen werden, zumal sie auch nicht viel kostet. Wie beschrieben haften Beamte auch für Schäden während ihrer Dienstzeit, also dann, wenn etwa Schuleigentum beschädigt wird, bei Systemausfällen und Datenverlust, bei rechtswidrig ausgestellten Dokumenten oder bei Rechenfehlern.

 

Viele Beamtenberufe wie Lehrer, Polizisten, aber auch Mitarbeiter in Behörden haben ein vergleichsweise hohes Gefahrenpotenzial.

 

Private Haftpflichtversicherung

Nicht nur für Beamte, sondern für alle Versicherten absolut empfehlenswert und in dem Sinne Pflicht ist die Absicherung durch eine private Haftpflicht. Sie deckt die Risiken von Privatpersonen ab und schließt Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Unvorsicht und Fahrlässigkeit mit ein. Wer einem Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Angefangen von herunterfallenden Laptops bis hin zur umgefallenen Kerze.  Während materielle Schäden meist nur ärgerlich ist, können vor allem Personenschäden Millionen Euro kosten und ein Leben lang zu erheblichen Belastungen führen.

 
Krankenversicherung

Das Besondere am Beamtenstatus liegt vor allem in der Gesundheitsvorsorge. Hier unterstützt einerseits die Beihilfe oder Heilfürsorge des Dienstherrn im Krankheitsfall – meist zu 50 Prozent. Zur ergänzenden Absicherung der entstehenden Kosten benötigt jeder Beamte eine weitere Krankenversicherung. Beamte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit, können sich aber freiwillig gesetzlich krankenversichern dort müssen vom Beamten jedoch 100% der Beiträge selbst aufgebracht werden. Da sie damit aber den Beihilfeanspruch verlieren und den „Arbeitgeberanteil“ selbst aufbringen müssten, lohnt sich dies in den wenigsten Fällen. Die beste Wahl ist in den meisten Fällen daher eine private Krankenversicherung (PKV) mit fast immer besonders günstigen B-Tarifen für Beamte. Bei Fragen zu Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung oder einer Frage zum Marktüberblick um sich privat zu versichern, sprechen Sie uns gern an.

 

Mit einer bestehenden privaten Krankenversicherung, lohnt es sich, einen internen Tarifwechsel prüfen zu lassen, auch in einem vermeintlich günstigen Beamten-Tarif. Als PKV-Versicherter haben Sie das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif bei Ihrem Versicherer zu wechseln – und zwar ohne Verluste der Altersrückstellungen und erworbenen Rechte. Warum? Ihr Versicherer bietet fast immer neue Tarife an zu günstigeren Tarifen und mit häufig größeren Leistungsumfängen, zum Beispiel ergänzt um neue Therapien, ohne dass er sie darauf aufmerksam macht. Unabhängige Versicherungsberater wie KVoptimal.de haben einen guten Marktüberblick und stellen Ihnen in einem kostenlosen und unverbindlichen PKV-Gutachten Ihre Tarifalternativen übersichtlich dar.

 

Dienstunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeit)

Nicht Pflicht, aber dringend empfohlen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung. Interessant ist, dass wesentlich weniger Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit erfüllt werden müssen und das Risiko der Dienstunfähigkeit somit um einiges größer ist als das Berufsunfähigkeitsrisiko. Das heißt, nicht jeder Beamte, der dienstunfähig ist, ist auch automatisch berufsunfähig. Eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung genügt daher für Beamte nicht und wäre ein ungenügender Versicherungsschutz, insbesondere für besonders gefährdete Berufsgruppen bei Polizei und Feuerwehr oder Bundeswehr. Werden Sie dienstunfähig und nicht richtig abgesichert, hat es gravierende finanzielle Folgen.

 

Beihilfeergänzungstarif

Auch wenn der Eindruck entsteht, dass Beihilfe und Krankenversicherung die Gesundheitskosten vollständig abdecken, stimmt das nicht. Bestimmte Kosten zum Beispiel für Brillen, Zahnersatz oder Kuren werden häufig nicht oder nicht vollständig abgedeckt und der Versicherte muss sie aus eigener Tasche bezahlen. Wenn diese Lücke groß ist und absehbar ist, dass Sie diese Leistungen häufiger in Anspruch nehmen, können Sie einen sogenannten

Beihilfeergänzungstarif oder auch Restkostentarif abschließen.

 

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung kann auch trotz der überdurchschnittlich guten gesetzlichen Absicherung für Beamte sinnvoll sein, denn auch hier wurden in den letzten Jahren Kürzungen vorgenommen. Kommt es zur Invalidität kann der Einkommensverlust kaum ausgeglichen werden – ganz abgesehen von den häufig damit einhergehenden Kosten für nötige Umbauten wie ein Treppenlift oder ein behindertengerechtes Bad oder Auto. Zudem leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Statistisch betrachtet geschehen die meisten Unfälle aber in der Freizeit.

 

Eine Unfallversicherung sichert je nach gewähltem Tarif zum Beispiel eine Unfallrente, Bergungskosten, Krankenhaustagegeld ab. Auch hohe Summen lassen sich mit vergleichsweise geringen Beiträgen abdecken. Ein Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist besonders für Sportlehrer, Soldaten, Feuerwehrleute und Polizisten angezeigt.

 

Risiko-Lebensversicherung

Nicht beamtenspezifisch, sondern allgemein interessant können Lebensversicherungen sein. Risiko-Lebensversicherungen dienen vorrangig im Todesfall zur Absicherung der Familie. Sie sollte eigentlich nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn der Beamte Hauptverdiener ist und die Familie von ihm finanziell abhängig ist. Gehören Sie keiner besonderen Risikoklasse an wie etwa Extremsportler oder Motorradfahrer, ist die Risiko-Lebensversicherung schon zu relativ günstigen Konditionen erhältlich.

 

Hausratversicherung

Zu den allgemein und im Bedarfsfall wichtigen Versicherungen gehört die Hausratversicherung. Mit ihr sind im Prinzip alle Gegenstände und das Mobiliar gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Die Hausratversicherung ist für alle relevant, die über eine Wohnung oder Haus mit eigener, teurer Einrichtung verfügen. Als Faustformel lässt sich sagen, dass sich eine Hausratversicherung lohnt, wenn der Hausrat-Wert das Jahreseinkommen übersteigt oder sogar ein Vielfaches davon ausmacht.

 

Privater Rechtsschutz

Da Rechtsstreitigkeiten erfreulicherweise nicht so häufig sind und die entstehenden Kosten normalerweise nicht existenzbedrohlich sind, ist der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung nicht zwingend notwendig. Möchten Sie sich jedoch für zukünftige eventuelle Streitigkeiten zu Themen wie Versetzung, Dienstunfähigkeit, Sorgfaltspflicht oder Aufsichtspflicht wappnen, dann empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten eines Anwaltes und notfalls sogar die Strafkautionen übernimmt.

 

Krankenhaustagegeld

Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung tritt bei Krankenhausaufenthalten ein und zahlt dem Versicherten pro Tag den vertraglich vereinbarten Satz aus. Sie ist eher selten notwendig.

 

Verkehrs-Rechtsschutz

Ohne Führerschein können viele Beamte tatsächlich nicht arbeiten. Denkt man an Polizisten oder Feuerwehrmänner, aber auch das tägliche Pendeln zum Dienstort, wird ohne Auto für viele deutlich erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Daher kann der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, um bei Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, einen kompetenten Fachanwalt an seiner Seite zu wissen und die teils erheblichen Rechtskosten abzudecken.