Zahlt die PKV eine Ernährungsberatung?

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Susanne Schimke
8. Januar 2021
Zahlt die PKV eine Ernährungsberatung?
Zahlt die PKV eine Ernährungsberatung?

Ernährungsberatung ist ein anerkanntes Werkzeug im Bereich der Prävention und der Therapie. Während Ernährungsberatungen das persönliche Ziel unterstützen, gesund zu essen, kommen Ernährungstherapien bei Krankheiten wie Diabetes mellitus Typ 2, Krebs, Hypertonie, Fettstoffwechselstörungen, Ess-Störungen, Krankheiten im Magen-Darm-Trakt, Allergien, Neurodermitis und Adipositas zum Einsatz. Bei Zöliakie oder Lebensmittelunverträglichkeiten ist die Ernährungsberatung sogar die einzige Therapieform. Hier lesen Sie, was eine Ernährungsberatung beinhaltet, wie teuer diese im Durchschnitt sind und welche Kosten von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung typischerweise übernommen werden.

Wann hilft eine Ernährungsberatung?

Eine Ernährungsberatung ist auch für gesunde Über- und Normalgewichtige interessant. Hier wird beispielsweise ein individueller Ernährungsplan aufgestellt, um sich im Alltag gesünder zu ernähren. Auch die Führung eines Ernährungstagebuches inklusive Auswertung hilft dabei, die Ernährungsumstellung „durchzuhalten“ und die körperlichen und gesundheitlichen Ziele zu erreichen. Außerdem kontrolliert der Ernährungscoach den Diätverlauf (Messung des Körperfettanteils, der Blutwerte, des Gewichts, der Körpermaße und des allgemeinen Befindens) und hilft auf vielfältige Weise dabei, schlechte Ernährungsgewohnheiten abzulegen.

Was kostet eine Ernährungsberatung?

Die Kosten der Ernährungsberatung werden in aller Regel in Beratungsstunden angegeben. Hier variieren die Stundensätze je nach Anbieter (Qualifikation) und nach der Art der Beratung, also ob es sich um eine günstigere Gruppenberatung oder eine Einzelberatung – persönliche oder telefonische Beratung, handelt. So liegt die Spanne für die Kosten einer Einzelberatung zwischen 60 bis 130 Euro, wobei das ausführlichere und längere Erstgespräch (ca. 60 Minuten) eher mit höheren Kosten verbunden ist und die Folgeberatungen dann günstiger und kürzer (ca. 30 Minuten) sind.

Eine Ernährungsberatung besteht häufig aus mehreren Terminen. Bei komplexeren Fällen mit hohem Beratungsbedarf – etwa bei einem schlecht eingestellten Diabetes mellitus oder individuellen Nahrungsunverträglichkeiten – können fünf oder mehr Beratungsstunden nötig sein. Hierunter entfallen auch die Erarbeitung von Rezepten und die Einübung von Einkaufs- bzw. Kochstrategien eingeübt. Zusätzliche Leistungen etwa zur Überprüfung des Diäterfolgs wie die Auswertung eines Ernährungstagebuchs oder die Messung der Körperzusammensetzung (Körperfettanteil, Muskelmasse, Körperwasser) sind häufig nicht in den Stundensätzen enthalten.

Ernährungsberatung ist ein anerkanntes Werkzeug im Bereich der Prävention und der Therapie. Während Ernährungsberatungen das persönliche Ziel unterstützen, gesund zu essen, kommen Ernährungstherapien bei Krankheiten wie Diabetes mellitus Typ 2, Krebs, Hypertonie, Fettstoffwechselstörungen, Ess-Störungen, Krankheiten im Magen-Darm-Trakt, Allergien, Neurodermitis und Adipositas zum Einsatz. Bei Zöliakie oder Lebensmittelunverträglichkeiten ist die Ernährungsberatung sogar die einzige Therapieform. Hier lesen Sie, was eine Ernährungsberatung beinhaltet, wie teuer diese im Durchschnitt sind und welche Kosten von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung typischerweise übernommen werden.

Wann hilft eine Ernährungsberatung?

Eine Ernährungsberatung ist auch für gesunde Über- und Normalgewichtige interessant. Hier wird beispielsweise ein individueller Ernährungsplan aufgestellt, um sich im Alltag gesünder zu ernähren. Auch die Führung eines Ernährungstagebuches inklusive Auswertung hilft dabei, die Ernährungsumstellung „durchzuhalten“ und die körperlichen und gesundheitlichen Ziele zu erreichen. Außerdem kontrolliert der Ernährungscoach den Diätverlauf (Messung des Körperfettanteils, der Blutwerte, des Gewichts, der Körpermaße und des allgemeinen Befindens) und hilft auf vielfältige Weise dabei, schlechte Ernährungsgewohnheiten abzulegen.

Was kostet eine Ernährungsberatung?

Die Kosten der Ernährungsberatung werden in aller Regel in Beratungsstunden angegeben. Hier variieren die Stundensätze je nach Anbieter (Qualifikation) und nach der Art der Beratung, also ob es sich um eine günstigere Gruppenberatung oder eine Einzelberatung – persönliche oder telefonische Beratung, handelt. So liegt die Spanne für die Kosten einer Einzelberatung zwischen 60 bis 130 Euro, wobei das ausführlichere und längere Erstgespräch (ca. 60 Minuten) eher mit höheren Kosten verbunden ist und die Folgeberatungen dann günstiger und kürzer (ca. 30 Minuten) sind.

Eine Ernährungsberatung besteht häufig aus mehreren Terminen. Bei komplexeren Fällen mit hohem Beratungsbedarf – etwa bei einem schlecht eingestellten Diabetes mellitus oder individuellen Nahrungsunverträglichkeiten – können fünf oder mehr Beratungsstunden nötig sein. Hierunter entfallen auch die Erarbeitung von Rezepten und die Einübung von Einkaufs- bzw. Kochstrategien eingeübt. Zusätzliche Leistungen etwa zur Überprüfung des Diäterfolgs wie die Auswertung eines Ernährungstagebuchs oder die Messung der Körperzusammensetzung (Körperfettanteil, Muskelmasse, Körperwasser) sind häufig nicht in den Stundensätzen enthalten.

 

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Übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Ernährungsberatung?

Vor dem Hintergrund, dass laut einer Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums rund ein Drittel aller Kosten im Gesundheitswesen durch Krankheiten verursacht werden, die direkt oder indirekt ernährungsbedingt sind bzw. von der Ernährung mehr oder weniger beeinflusst werden,

erachten die Krankenversicherungen das Thema Ernährungsberatung als wichtig und implementieren diese in ihren Leistungskatalog. Jedoch gibt es innerhalb der gesetzlichen und auch im Unterschied zur privaten Krankenversicherung große Unterschiede bei der Übernahme von Kosten einer Ernährungsberatung.

Kostenübernahme der Ernährungsberatung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Für die gesetzlichen Krankenkassen gelten Regelungen zur Kostenerstattung, die im Sozialgesetzbuch V unter § 20,1 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung sowie unter § 43,2 Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nachzulesen sind.

Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Ernährungsberatung besteht für gesetzlich Versicherte demnach bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist. Dazu zählen zum Beispiel Diabetes, Stoffwechselstörungen, Osteoporose, Allergien oder Krebs. Wird sie als Ernährungstherapie vom Arzt angeordnet, also verschrieben, wird die Leistung meist von der Krankenkasse übernommen.

In welcher Höhe die Kosten ansonsten übernommen werden, wird allerdings von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt. Immer vorausgesetzt, dass die Notwendigkeit einer Ernährungsberatung durch eine ärztliche Verordnung vorab bescheinigt wird. Und zweitens, dass die Ernährungsberatung von Personen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Anerkannt werden von vielen Krankenkassen Dipl. Oecotrophologe(in) bzw. Dipl. Ernährungswissenschaftler(in), Diätassistent(in), Diätküchenleiter(in) sowie Ernährungsmediziner(in) mit anerkannter Zusatzqualifikation (z.B. DGE, VDO)

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen bzw. bezuschussen die Kosten für folgende Leistungen:

–  einmalig eine präventive Ernährungsberatung; Versicherte können einmal pro Jahr eine Maßnahme pro Themenfeld aus dem Präventivprogramm buchen (Ernährung, Bewegung, Entspannung, Raucherentwöhnung etc.)

– allgemein übernehmen Krankenkassen häufig bis zu 85 Prozent der Beratungskosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag

pauschaler Zuschuss für Erstberatung und für bis zu vier Folgeberatungen

Häufig erfolgt die Kostenerstattung erst nach Abschluss der Ernährungsberatung, wenn die Teilnahmebestätigung und die Originalrechnung eingereicht werden können.

Kostenübernahme der Ernährungsberatung durch die private Krankenversicherung (PKV)

Für die privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es im Prinzip keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben. Kurzum sind die privaten Krankenversicherungen nicht zur Prävention im Bereich Ernährungsberatung verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass eine Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie nicht übernommen werden. Meist wird beider PKV nach einer Einzelfallprüfung entschieden und bezuschusst.

Auch für Privatversicherte gilt, dass vorab die medizinische Notwendigkeit (Indikation) für die Ernährungsberatung festgestellt und der PKV vorgelegt werden muss. Dabei ist es im Übrigen nicht immer wichtig, ob die Ernährungsberatung zur Behandlung oder lediglich zur Vorbeugung (Prävention) einer Erkrankung dient. Auch als individuelle und präventive Gesundheitsvorsorge sind Ernährungscoachings und -kurse bei vielen Krankenversicherungen anerkannt und werden teilweise oder ganz übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme variiert dann allerdings von PKV zu PKV.

Unabhängige Versicherungsexperten helfen Ihnen dabei, eine geeignete PKV zu finden, die z. B. besonders gute Leistungen im Bereich Ernährungsberatung bietet. Außerdem können Sie mit einer kompetenten Beratung sicherstellen, dass Ihre PKV-Beiträge nicht zu hoch sind im Vergleich mit anderen Anbietern. Hierfür können Sie unverbindlich Ihr persönliches PKV-Gutachten von KVoptimal.de erstellen lassen, dass Ihnen nach einer umfassenden Analyse Ihrer Versicherungssituation ggf. Tarifalternativen anbietet. Mit einem internen Tarifwechsel, also einem Wechsel innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung, der für alle möglich ist, können vor allem langjährig Versicherte spürbar monatlich Geld sparen.

Wie finde ich die passenden Kurs bzw. den geeigneten Ernährungsberater?

Dank Suchmaschinen und vielen unterschiedlichen Angeboten zur Ernährungsberatung haben Versicherte eine große Auswahl an Ernährungsexperten – zum Teil mit Spezialisierungen z. B. auf Diabetes oder Adipositas. Viele Krankenversicherungen haben Kurse oder persönliche Einzelberatungen in ihrem Programm, aus denen die Versicherten wählen können. Alternativ können Sie eigeninitiativ einen geeigneten Kurs oder Ernährungscoach finden. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Ernährungsberatung die ggf. geforderte Qualifikation (Zertifizierung etc.) aufweist.

Wer darf in Deutschland eine Ernährungsberatung durchführen?

Was haben KomponistInnen, KosmetikerInnen, MaklerInnen und MediatorInnen gemeinsam? Wie die Bezeichnung ErnährungsberaterInnen gehören sie in Deutschland zu den nicht geschützten Berufsbezeichnungen. Der „Titel“ ErnährungsberaterIn sagt so gesehen erst einmal gar nichts über die fachliche Kompetenz oder eine fundierte Ausbildung. Bei der Suche nach einem vertrauensvollen Ernährungsprofi ist es also wichtig, auf einen passenden Berufsabschluss sowie auf hochwertige Zusatzqualifikationen beispielsweise nach den Richtlinien der „Deutschen Gesellschaft für Ernährung” (DGE) zu achten. So betätigen sich viele ÄrztInnen mit der Zusatzbezeichnung ErnährungsberaterIn, aber auch HeilpraktikerInnen mit Zusatzbezeichnung, ÖkotrophologInnen, ErnährungswissenschaftlerInnen als kompetente Ansprechpartner rund um Ernährung. Eine seriöse Ernährungsberatung ist auch dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Beratung keine Verkäufe stattfinden, sondern alles herstellerneutral und werbefrei verbleibt.

Fazit

Eine Ernährungsberatung mit einer verbundenen Ernährungsumstellung ist eine äußerst sinnvolle Investition in die eigene Gesundheit. Denn: Rund ein Drittel der gesamten Kosten im Gesundheitswesen sind auf ernährungsbedingte Einflüsse zurückzuführen. So werden die Kosten für die Ernährungsberatung – auch präventiv – von den Krankenversicherungen häufig bezuschusst bzw. bei einer indizierten Ernährungstherapie für ernsthafte Erkrankungen wie Krebs, Stoffwechselstörungen, Adipositas, Ess-Störungen etc. auch vollständig übernommen. Über die Kostenübernahme von Ernährungsberatungen in der PKV wird meist im Einzelfall entschieden, da auch jeweils die individuellen Vertrags- und Versicherungsbedingungen geprüft auf Anspruch werden müssen.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Ernährungsberatung?

Vor dem Hintergrund, dass laut einer Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums rund ein Drittel aller Kosten im Gesundheitswesen durch Krankheiten verursacht werden, die direkt oder indirekt ernährungsbedingt sind bzw. von der Ernährung mehr oder weniger beeinflusst werden,

erachten die Krankenversicherungen das Thema Ernährungsberatung als wichtig und implementieren diese in ihren Leistungskatalog. Jedoch gibt es innerhalb der gesetzlichen und auch im Unterschied zur privaten Krankenversicherung große Unterschiede bei der Übernahme von Kosten einer Ernährungsberatung.

Kostenübernahme der Ernährungsberatung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Für die gesetzlichen Krankenkassen gelten Regelungen zur Kostenerstattung, die im Sozialgesetzbuch V unter § 20,1 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung sowie unter § 43,2 Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nachzulesen sind.

Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Ernährungsberatung besteht für gesetzlich Versicherte demnach bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist. Dazu zählen zum Beispiel Diabetes, Stoffwechselstörungen, Osteoporose, Allergien oder Krebs. Wird sie als Ernährungstherapie vom Arzt angeordnet, also verschrieben, wird die Leistung meist von der Krankenkasse übernommen.

In welcher Höhe die Kosten ansonsten übernommen werden, wird allerdings von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt. Immer vorausgesetzt, dass die Notwendigkeit einer Ernährungsberatung durch eine ärztliche Verordnung vorab bescheinigt wird. Und zweitens, dass die Ernährungsberatung von Personen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Anerkannt werden von vielen Krankenkassen Dipl. Oecotrophologe(in) bzw. Dipl. Ernährungswissenschaftler(in), Diätassistent(in), Diätküchenleiter(in) sowie Ernährungsmediziner(in) mit anerkannter Zusatzqualifikation (z.B. DGE, VDO)

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen bzw. bezuschussen die Kosten für folgende Leistungen:

–  einmalig eine präventive Ernährungsberatung; Versicherte können einmal pro Jahr eine Maßnahme pro Themenfeld aus dem Präventivprogramm buchen (Ernährung, Bewegung, Entspannung, Raucherentwöhnung etc.)

– allgemein übernehmen Krankenkassen häufig bis zu 85 Prozent der Beratungskosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag

pauschaler Zuschuss für Erstberatung und für bis zu vier Folgeberatungen

Häufig erfolgt die Kostenerstattung erst nach Abschluss der Ernährungsberatung, wenn die Teilnahmebestätigung und die Originalrechnung eingereicht werden können.

Kostenübernahme der Ernährungsberatung durch die private Krankenversicherung (PKV)

Für die privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es im Prinzip keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben. Kurzum sind die privaten Krankenversicherungen nicht zur Prävention im Bereich Ernährungsberatung verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass eine Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie nicht übernommen werden. Meist wird beider PKV nach einer Einzelfallprüfung entschieden und bezuschusst.

Auch für Privatversicherte gilt, dass vorab die medizinische Notwendigkeit (Indikation) für die Ernährungsberatung festgestellt und der PKV vorgelegt werden muss. Dabei ist es im Übrigen nicht immer wichtig, ob die Ernährungsberatung zur Behandlung oder lediglich zur Vorbeugung (Prävention) einer Erkrankung dient. Auch als individuelle und präventive Gesundheitsvorsorge sind Ernährungscoachings und -kurse bei vielen Krankenversicherungen anerkannt und werden teilweise oder ganz übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme variiert dann allerdings von PKV zu PKV.

Unabhängige Versicherungsexperten helfen Ihnen dabei, eine geeignete PKV zu finden, die z. B. besonders gute Leistungen im Bereich Ernährungsberatung bietet. Außerdem können Sie mit einer kompetenten Beratung sicherstellen, dass Ihre PKV-Beiträge nicht zu hoch sind im Vergleich mit anderen Anbietern. Hierfür können Sie unverbindlich Ihr persönliches PKV-Gutachten von KVoptimal.de erstellen lassen, dass Ihnen nach einer umfassenden Analyse Ihrer Versicherungssituation ggf. Tarifalternativen anbietet. Mit einem internen Tarifwechsel, also einem Wechsel innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung, der für alle möglich ist, können vor allem langjährig Versicherte spürbar monatlich Geld sparen.

Wie finde ich die passenden Kurs bzw. den geeigneten Ernährungsberater?

Dank Suchmaschinen und vielen unterschiedlichen Angeboten zur Ernährungsberatung haben Versicherte eine große Auswahl an Ernährungsexperten – zum Teil mit Spezialisierungen z. B. auf Diabetes oder Adipositas. Viele Krankenversicherungen haben Kurse oder persönliche Einzelberatungen in ihrem Programm, aus denen die Versicherten wählen können. Alternativ können Sie eigeninitiativ einen geeigneten Kurs oder Ernährungscoach finden. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Ernährungsberatung die ggf. geforderte Qualifikation (Zertifizierung etc.) aufweist.

Wer darf in Deutschland eine Ernährungsberatung durchführen?

Was haben KomponistInnen, KosmetikerInnen, MaklerInnen und MediatorInnen gemeinsam? Wie die Bezeichnung ErnährungsberaterInnen gehören sie in Deutschland zu den nicht geschützten Berufsbezeichnungen. Der „Titel“ ErnährungsberaterIn sagt so gesehen erst einmal gar nichts über die fachliche Kompetenz oder eine fundierte Ausbildung. Bei der Suche nach einem vertrauensvollen Ernährungsprofi ist es also wichtig, auf einen passenden Berufsabschluss sowie auf hochwertige Zusatzqualifikationen beispielsweise nach den Richtlinien der „Deutschen Gesellschaft für Ernährung” (DGE) zu achten. So betätigen sich viele ÄrztInnen mit der Zusatzbezeichnung ErnährungsberaterIn, aber auch HeilpraktikerInnen mit Zusatzbezeichnung, ÖkotrophologInnen, ErnährungswissenschaftlerInnen als kompetente Ansprechpartner rund um Ernährung. Eine seriöse Ernährungsberatung ist auch dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Beratung keine Verkäufe stattfinden, sondern alles herstellerneutral und werbefrei verbleibt.

Fazit

Eine Ernährungsberatung mit einer verbundenen Ernährungsumstellung ist eine äußerst sinnvolle Investition in die eigene Gesundheit. Denn: Rund ein Drittel der gesamten Kosten im Gesundheitswesen sind auf ernährungsbedingte Einflüsse zurückzuführen. So werden die Kosten für die Ernährungsberatung – auch präventiv – von den Krankenversicherungen häufig bezuschusst bzw. bei einer indizierten Ernährungstherapie für ernsthafte Erkrankungen wie Krebs, Stoffwechselstörungen, Adipositas, Ess-Störungen etc. auch vollständig übernommen. Über die Kostenübernahme von Ernährungsberatungen in der PKV wird meist im Einzelfall entschieden, da auch jeweils die individuellen Vertrags- und Versicherungsbedingungen geprüft auf Anspruch werden müssen.

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