Zu dünn? – Wo kann ich mich privat krankenversichern?

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Anja Glorius
12. Juni 2019
Zu dünn? – Wo kann ich mich privat krankenversichern?

Zu dünn? – Wo kann ich mich privat krankenversichern?

Grundsätzlich erfolgt der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für beide Seiten auf freiwilliger Basis. Eine Pflicht zur Aufnahme von Versicherten besteht nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Beamtenanfängern oder unter bestimmten Bedingungen bei der Aufnahme in den Sozialtarif Basistarif. Sonst kann es Ihnen passieren, dass Ihr Antrag auf Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenversicherung prinzipiell abgelehnt werden kann. Keine Sorge. Sind Sie gesund, wird Ihnen das kaum passieren. Bei bestimmten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen beziehungsweise aus Versicherersicht Gesundheitsrisiken, zu denen auch Untergewicht zählt, sehen die einzelnen PKV-Anbieter individuelle Annahmekriterien vor. Wir zeigen Ihnen hier, ab wann man von Untergewicht spricht und inwieweit es für die Aufnahme in eine private Krankenkasse relevant sein kann.

 

Überblick: Annahmerichtlinien bei Untergewicht

Untergewicht zählt neben Vorerkrankungen, chronischen Krankheiten, Erbkrankheiten, kritischem Gesundheitsverhalten wie Rauchen und Trinken, riskanten Hobbys und beruflichen Tätigkeiten sowie Übergewicht zu den wichtigsten Faktoren bei der Gesundheitsprüfung, für die Risikozuschläge erhoben werden (können). 100 Prozent Risikozuschlag auf den regulären Versicherungsbeitrag sind hier die zulässige Obergrenze, aber selten eingefordert. Risikozuschläge in Höhe von 10 bis 20 Prozent sind möglich und liegen im Durchschnitt. Genaue Zahlen erhalten Sie meist nach erfolgter Gesundheitsprüfung von der jeweiligen PKV.

 

Beim Antrag auf die Aufnahme in eine PKV werden in aller Regel auch Körpergröße und Gewicht abgefragt, um den Body-Mass-Index (BMI) zu berechnen. Wer an starkem Über- oder Untergewicht leidet, muss mit einem Risikozuschlag rechnen. Interessant ist, dass statistisch betrachtet Dicke länger leben als zu dünne Menschen. Zu schlank zu sein bedeutet also auch ein größeres Risiko für die PKV-Anbieter. Nach der Gewichtsklassifikation der WHO besteht Untergewicht bei einem BMI von unter 18,5.

 

 

Welche Ansprüche haben Sie? Sprechen Sie uns an.

 

Unsere Übersicht zeigt relevante private Krankenkassen mit ihren individuellen Annahmerichtlinien bei Untergewicht:

 

Tabelle: Annahmerichtlinien bei Untergewicht

PKV

Annahmerichtlinie bei Untergewicht

Allianz

ab BMI 18 kritisch, Einzelfallprüfung ggf. mit Attest

AlteOldenburger

unter BMI 17 Arztbericht erforderlich, darüber ohne Einschränkung

ARAG

Individuelle Prüfung

AXA / DBV

unter BMI 17 = Ablehnung
BMI 17-19 Prüfung mit Attest
ab ca. BMI 19 ohne Einschränkung

Barmenia

Individuelle Prüfung – i. d. R. bis BMI 19 ohne Einschränkung

BBKK

unter BMI 18 ärztliches Zeugnis zur Prüfung
unter BMI 13 = Ablehnung

DKV

Keine Einschätzung möglich

Gothaer

Bis 17 BMI i. d. R. ohne Einschränkung (darunter ggf. mit Attest prüfbar!)

Hallesche

Bis 18 BMI i. d. R. ohne Einschränkung – sonst altersabhängig

Hanse Merkur

Bis 24,9% ohne Einschränkung (BMI18)
Ab 25% prüfbar mit Arztbericht

Inter

Immer Einzelfallprüfung, ggf. Attest erforderlich

Münchener Verein

Immer Einzelfallprüfung ggf. mit Attest prüfbar

Nürnberger

Immer Einzelfallprüfung – keine Aussage möglich

R+V

Ab 18 BMI prüfen – ggf. Attest erforderlich!

SdK

Keine Einschätzung möglich – ab ca. 18 BMI Einzelfallprüfung

UniVersa

unter BMI 17 Einzelfallprüfung – altersabhängig, ggf. mit Attest prüfbar

Württembergische

bis BMI 17 ohne Einschränkung, darunter Ablehnung

Die Annahmerichtlinien können sich täglich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: inpunkto

 

Die Übersicht zeigt, dass die privaten Krankenkassen nicht so strenge Maßstäbe für Untergewicht ansetzen wie die Definition der WHO es vorgibt. Kritisch wird es meist erst ab einem BMI von 17 oder darunter. Für die meisten PKV-Anbieter ist auch ein niedrigerer BMI kein Ausschlussgrund per se. Viele behalten sich lediglich eine individuelle Prüfung und die Hinzuziehung von ärztlichen Attesten vor.

 

PKV-Versicherte, die die passende PKV suchen oder aber bereits hohe Risikozuschläge aufgrund von Untergewicht zahlen, fragen sich zu Recht, ob es Möglichkeiten gibt, den Risikozuschlag günstig zu beeinflussen oder im besten Fall sogar ganz zu vermeiden. Hier lohnt einerseits der Vergleich und ggf. Wechsel zu einem nicht so strengen Anbieter. Andererseits lässt sich mit einem internen PKV-Tarifwechsel und den damit verbundenen Einsparungen der Risikozuschlag zumindest deutlich abfedern. Versicherungsexperten wie KVoptimal.de beraten Sie zum unkomplizierten internen Tarifwechsel unabhängig und kompetent. Hier kann es zum Beispiel auch darum gehen, den Risikozuschlag nachträglich zu senken, etwa wenn sich das Gewicht positiv entwickelt hat und die Gründe für den Zuschlag nun entfallen sind.

 

Fazit

Untergewicht zählt wie Übergewicht zu einem gesundheitlichen Risiko, für das in der PKV meist ein Risikozuschlag kalkuliert wird. Festzustellen ist, dass die meisten privaten Krankenkassen hier nicht so streng in den Annahmekriterien sind und ein Zu-dünn-Sein nicht besonders hart abstrafen. Dennoch sollten Versicherte wissen, dass ein BMI unter 18 bereits als kritisch gesehen wird und teuer werden kann. Andererseits lassen sich Risikozuschläge bei Erreichung von Normalgewicht wieder zurücknehmen. Unter anderem in diesen Fragen ist die unabhängige Beratung durch kompetente Versicherungsexperten wie KVoptimal.de nicht nur sprichwörtlich Gold wert.

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