Wenn Sie schon immer wissen wollten, was genau auf die Höhe Ihrer PKV-Beiträge Einfluss nimmt, dann lesen Sie bitte weiter. Hier kommt nämlich der sogenannte Rechnungszins ins Spiel. Wir erklären, worin der Zusammenhang besteht zwischen Rechnungszins und Beitragserhöhungen sowie Rechnungszins und der Höhe der Altersrückstellungen.

 

Welche Auswirkungen hat der Rechnungszins auf Beitragserhöhungen?

Grundsätzlich werden die PKV-Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das heißt, dass die Beitragshöhen äquivalent zu den individuellen Risikofaktoren wie Eintrittsalter, Geschlecht (Tarife bis zum 31.12.2012 abgeschlossen) und Vorerkrankungen sowie abhängig vom Selbstbehalt kalkuliert werden. Dafür werden sie meist im jährlichen Rhythmus angepasst an die tatsächlichen Leistungsausgaben und den Ausgaben im Gesundheitswesen.

 

Aktuell steigen diese etwa durch die allgemein höhere Lebenserwartung oder durch Mehrausgaben für teurere Medikamente und Therapien. Zu guter Letzt wirkt sich der anhaltende Niedrigzins natürlich auch auf die Beitragshöhe aus, da die privaten Krankenversicherer anders als in der Vergangenheit eine um einiges geringere Rendite durch Anlagen am Kapitalmarkt „einfahren“ und diese Lücke durch Beitragserhöhungen schließen müssen.

 

Die einfache Rechnung lautet also: Sinkt der Rechnungszins, steigen die PKV-Beiträge. Nachdem der Rechnungszins tatsächlich jahrzehntelang ziemlich stabil blieb, waren die meisten PKV-Versicherer zuletzt gezwungen, den Rechnungszins zu senken und damit die Beiträge zu erhöhen. Das betraf zunächst vor allem Neukunden, aber immer mehr auch die Bestandskunden.

 

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Welche Funktion hat der Rechnungszins in der PKV?

In den letzten Jahren haben die privaten Krankenversicherer ihren Mitgliedern mehrheitlich einen Mindestzins – den Rechnungszins – in Höhe von 3,5 Prozent zusagen können. Dieser Zinssatz wird den Versicherten nach Abzug der Vertriebs- und Verwaltungskosten gutgeschrieben und wirkt sich beitragsentlastend aus. Demzufolge gilt: Je mehr Rechnungszins die Versicherungen erwirtschaften können, desto niedriger ist der PKV-Beitrag durch die Verzinsung der angesammelten Alterungsrückstellungen.

 

Statt wie in den letzten Jahren 3,5 Prozent üblich wollen beziehungsweise können die meisten PKV-Unternehmen künftig nur noch 2,75 Prozent und weniger garantieren, was die Tarife zwischen fünf bis sieben Prozent teurer macht. Nach Einschätzung der Assekurata ist kurz- bis mittelfristig sogar ein Rechnungszins von nur 2 Prozent für den Großteil der PKV-Unternehmen realistisch.

 

Über den Rechnungszins entscheiden die privaten Krankenversicherer übrigens nicht allein, sondern sie erhalten Risikoeinschätzungen und Vorgaben von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese ermittelt, ob die einzelnen PKV-Anbieter in der Lage sein werden, in den folgenden zwei Jahren den Rechnungszins zu erwirtschaften. Liegt die Prognose, also der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ), unter dem verwendeten Rechnungszins, hat der Versicherer diesen auf den Schätzwert (AUZ) abzusenken und bei der nächsten Beitragsanpassung auch bei den Bestandskunden zu berücksichtigen. Damit sind die erheblichen Beitragssteigerungen im zweistelligen Prozentbereich in den beiden letzten Jahren zu erklären.

 

Wie beeinflusst der Rechnungszins die Höhe der Altersrückstellungen?

Ende 2016 waren zusammengerechnet etwa 233 Milliarden Euro im Topf der Altersrückstellungen. Verglichen damit wirken die Reserven in der gesetzlichen Krankenversicherung mit 25 Milliarden fast lächerlich. Altersrückstellungen sind ein zentraler Bestandteil des PKV-Systems. Sie haben die Aufgabe, als Spareinlage für die steigenden Gesundheitsausgaben mit zunehmendem Alter vorzusorgen und die PKV-Beiträge im Alter stabil zu halten oder angesichts eines geringeren Einkommens in der Rente idealerweise ab einem gewissen Alter zu senken.

 

Dafür wird der PKV-Beitrag so kalkuliert, dass er in jungen Jahren höher ist als die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Die Differenz wird verzinslich angelegt und erst später, wenn die Kosten für Gesundheitsleistungen dann über dem gezahlten Beitrag liegen, durch Entnahme aus den Alterungsrückstellungen ausgezahlt. Bei Kostensteigerungen etwa durch medizinischen Fortschritt, Veränderungen der Therapien, Änderungen bei der Sterbetafel oder eben einem abgesenkten Rechnungszins, müssen die Alterungsrückstellungen nachfinanziert und die PKV-Beiträge entsprechend nachkalkuliert werden. Die Folge auch hier: Beitragserhöhungen.

 

Wie kann ich meine PKV-Beiträge unabhängig vom Rechnungszins stabil halten beziehungsweise idealerweise senken?

Unabhängig vom sinkenden Rechnungszins und steigenden Kosten für die Stabilität der Altersrückstellungen können Sie selbst aktiv werden, um Ihren PKV-Beitrag zu senken. Der einfache Weg dahin lautet: interner PKV-Tarifwechsel. Laut dem § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) steht es jedem Privatversicherten zu, seinen Tarif innerhalb seines Versicherers ganz unkompliziert und ohne einen Cent von seinen bisher angesparten Altersrückstellungen und sonstigen Rechten zu verlieren, zu wechseln.

 

Sprechen Sie einfach Ihren Versicherer an oder besser noch beauftragen Sie einen unabhängigen Versicherungsberater wie KVoptimal.de. Wir prüfen Ihre Tarifoptionen und finden den günstigsten Tarif für Sie – bei mindestens gleicher Leistung. Insbesondere für langjährig Versicherte lohnt sich ein interner Tarifwechsel, da ihre Versicherungen mittlerweile neue, vergleichbare und günstigere Tarife anbieten, die vorzugsweise Neukunden angeboten werden.