Blog der KVoptimal.de - private Krankenversicherung
Krankenhäuser mag eigentlich niemand von uns – und das unabhängig davon, ob es sich um einen geplanten oder ungeplanten stationären Aufenthalt handelt. Zusätzlich zu dieser persönlich unangenehmen Situation, mit der jeder Versicherte erstmal zurechtkommen muss, kommt häufig die Sorge um die zusätzliche finanzielle Belastung bei einem Krankenhausaufenthalt hinzu. Eine private Zusatzversicherung über Krankenhaustagegeld hilft, wenigstens die entstehenden Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, abzudecken beziehungsweise deutlich zu senken. Wir klären auf, wann Ihre PKV Krankenhaustagegeld auszahlt, welche Leistungen das im Allgemeinen umfasst, was die Absicherung von Krankenhaustagegeld kostet und für wen diese sinnvoll ist.
Keine Zeit zum lesen?
Immer wieder werden wir gefragt, bis wann und ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Gerade Kunden, die vor langer Zeit in die private Krankenversicherung eingetreten sind, jedoch bei der Aufstellung des Versicherungsschutzes Fehler gemacht haben, möchten die Systemwahl gerne umkehren.
Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankheitsvollversicherung ist eine Besonderheit des deutschen Gesundheitssystems. Aber wie solidarisch ist das System eigentlich? Eine Studie aus dem Jahr 2016 kommt zu dem Schluss, dass die private Krankenversicherung die gesetzlichen Krankenkassen durch höhere Arzthonorare etc. mit 12 Milliarden jährlich subventioniert. Wir gehen hier der Frage nach, ob es tatsächlich eine Quersubventionierung des Gesundheitssystems seitens der PKV zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt.
Angestellte – unabhängig ob gesetzlich oder privat versichert – erhalten einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zu den Beiträgen der Krankenversicherung. Wie sieht das aber bei Privatversicherten aus, die frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, um in den Vorruhestand zu gehen? Müssen sie die PKV-Beiträge allein stemmen oder beteiligt sich auch hier der Arbeitgeber? Wir geben Ihnen in diesem Beitrag Auskunft über Voraussetzungen, Zuschusshöhen und die Rechtsgrundlagen für Privatversicherte im Vorruhestand und in der verwandten Altersteilzeit.
Bereits seit 2007 verfügen die privaten Krankenkassen wie die gesetzlichen Versicherungen grundsätzlich über die Option, Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern abzuschließen. Die PKV-Anbieter haben jedoch nur vereinzelt und nur in geringem Umfang davon Gebrauch gemacht – bisher. Die vier großen privaten Krankenversicherer Barmenia, Gothaer, Hallesche und Signal Iduna beziehungsweise in deren Auftrag der Leistungsmanagement-Spezialist LM+ haben nun eine Rabattvereinbarung im großen Stil mit Teva geschlossen. Der seit dem 1. Juli 2018 in Kraft getretene erste große Rabattvertrag in der PKV umfasst Generika von Teva sowie von deren Tochterunternehmen Ratiopharm und AbZ. Wie die Rabattverträge in der Praxis umgesetzt werden sollen, was Rabattverträge für Medikamente in der PKV leisten können und mit welchen Folgen aus dieser Entwicklung Privatversicherte rechnen müssen, erklären wir in diesem Beitrag.
Seit Jahren stagniert die Zahl der PKV-Versicherten bei knapp 9 Millionen. Fakt ist, dass im vergangenen Jahr von der GKV in die PKV genauso viele Versicherten wechselten wie umgekehrt. Auch gibt es in der Politik immer lauter werdende Forderungen, die PKV abzuschaffen und zum Beispiel durch eine einheitliche Bürgerversicherung zu ersetzen. Andererseits gaben laut einer Emnid-Umfrage aus 2010 79 Prozent der PKV-Versicherten an, sich im Krankheitsfall besser abgesichert zu fühlen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotz dieser Entwicklungen hat die private Krankenversicherung weiterhin ihre Berechtigung und es wird sie auch zukünftig geben. Warum der teilweise vermittelte Negativtrend nicht stimmt, entlarven wir in diesem Beitrag. Wir beleuchten die weitverbreitetsten Irrtümer und räumen mit falschen Vorurteilen auf.
Die Zahlen zum Arbeitgeberzuschuss 2020 sind ab sofort in unserem Beitrag PKV Arbeitgeberzuschuss 2020: Wie hoch fällt er aus? zu finden.
Anfang September stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch den Referentenentwurf die vorläufigen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2019 vor. Diese wurden zwischen 3% und 6% erhöht und werden daher auch ab dem 01.01.2019 für einen höhreren Arbeitgeberzuschuss für privatverischerte Angestellte sorgen.
Seit 06.09.2018 liegt nun der Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor. Damit steigen die Bezugs- und Rechengrößen zwischen 2,3 %-3,0 %, wenn das Bundeskabinett, wie in den Vorjahren, zustimmt.
Dabei steigt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese bildet für Angestellte die Zutrittsberechtigung zur privaten Krankenversicherung.
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