Ihr Optionsrecht beim GKV-Wechsel: PKV in Zusatzversicherung umwandeln

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Susanne Schimke
23. Juli 2018

Ihr Optionsrecht beim GKV-Wechsel: PKV in Zusatzversicherung umwandeln │ Durch Wechsel von Voll- zur privaten Ergänzungsversicherung den Versicherungsumfang erhalten

Wie kann ich trotz Wechsels zur GKV den gewohnten Leistungsstandard beibehalten? Wenn Sie zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Teilzeit oder Jobwechsel als bisher privat Krankenversicherter in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung rutschen, müssen Sie nicht unbedingt auf Leistungen verzichten. Das Optionsrecht in der PKV bietet vielen Versicherten die Möglichkeit, ihre PKV-Vollversicherung in eine private Zusatzversicherung umzuwandeln und ergänzend zur gesetzlichen Basisabsicherung weiterhin vom PKV-Rundumschutz zu profitieren. Lesen Sie in diesem Beitrag weitere interessante Möglichkeiten im Hinblick auf PKV-Optionsrechte und deren Vorteile.

Ihr Optionsrecht beim GKV-Wechsel: PKV in Zusatzversicherung umwandeln

Wenn Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse werden, können Sie grundsätzlich von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. In den Versicherungsvertragsbedingungen § 205, kurz VVG, heißt es dazu, dass Sie binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen können.

Hierfür meldet Sie die Agentur für Arbeit oder Ihr (neuer) Arbeitgeber bei der GKV an. Mit der Versicherungsbescheinigung, die Sie dann erhalten, können Sie Ihrer PKV die Pflichtversicherung nachweisen, woraufhin diese den Vertrag beendet und gegebenenfalls zu viel entrichtete Beiträge rückerstattet.

Die zweite und für viele Versicherte interessantere Möglichkeit ist die Umwandlung der privaten Voll- in eine Zusatzversicherung. Eine derartige private Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung kann unterschiedlich ausgestaltet werden. In jedem Falle sorgt sie dafür, dass Sie auch zukünftig von der gewohnt umfangreichen und bevorzugten Behandlung zum Beispiel mit Nutzung eines Ein- oder Zweibettzimmers, Chefarztbehandlung, besseren Leistungen im Zahnbereich, Übernahme von Heilpraktikerleistungen etc. profitieren können.

Wenn Sie Ihre PKV in Ergänzungsversicherungen umstellen und Ihr Optionsrecht nutzen, bleiben die bereits erworbenen Rechte in dem umgewandelten Vertrag enthalten und Sie benötigen keine erneute Gesundheitsprüfung. Dies ist besonders für Versicherte mit Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen lohnend.

Wie der Name schon sagt, handelt es sich beim Optionsrecht um keine zwingende Regelung.
Lange nicht alle privaten Krankenversicherer bieten Ihren Mitgliedern ein vertraglich garantiertes Umstellungsrecht auf privaten Zusatzversicherungen beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.

 

Bei der Festlegung Ihres Optionsrechts sollten Sie genau darauf achten, für welche Bereiche, also stationär, ambulant, dental etc., das Umstellungsrecht im Einzelnen geregelt ist und welche Fristen und weitere Bedingungen gelten.

Exkurs Optionsrechte

Neben dem Umstellungsrecht kann Ihr PKV-Anbieter weitere attraktive Optionsrechte in seinem Portfolio gestatten. Ganz grundlegend liegt der Vorteil von freiwillig eingeräumten Optionsrechten für Versicherte darin, dass sie dadurch ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erweitern können.

Optionstarife haben in der Regel nur eine begrenzte Gültigkeit, die meist zwischen 1 und 5 Jahren liegt. An drei Beispielen können wir Ihnen die Funktionsweise erklären.

Ein Optionstarif kann dem Versicherten ermöglichen, flexibel in Tarife beziehungsweise Tarifstufen mit niedrigerem Selbstbehalt zu wechseln. Dies geschieht selbstverständlich mit der Anpassung der PKV-Beiträge, aber jeweils ohne erneute Gesundheitsprüfung, die immer mit dem Risiko von Zuschlägen behaftet ist.

Ist absehbar, dass Sie in den nächsten Jahren in die private Krankenversicherung wechseln, können Sie mit einem Optionstarif für den erstmaligen Wechsel in die PKV vorsorgen. Solange Sie noch gesund sind, können Sie sich damit den späteren Wechsel zu diesem Anbieter ohne neue Gesundheitsprüfung sichern. Werden Sie zum Beispiel zwischenzeitlich chronisch krank – was einem K.o.-Kriterium für die Aufnahme in die PKV gleichkommt – können Sie dennoch wechseln, ohne Gesundheitsfragen zu beantworten und Risikozuschläge befürchten zu müssen. Ein derartiger Optionstarif ist abhängig vom Anbieter schon für einen sehr geringen Monatsbeitrag erhältlich.

Ein drittes Beispiel betrifft eine besondere Tarifwechseloption, in dem Falle das Optionsrecht auf höherwertigen Versicherungsschutz. Was im Normalfall immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und Wartezeiten einhergeht, die für die Kalkulation der zu erwartenden Gesundheitskosten und PKV-Beiträge nötig ist, kann hier wegfallen. So erhalten Versicherte die Möglichkeit, problemlos in einen leistungsstärkeren PKV-Tarif zu wechseln.

Dieses Optionsrecht ist für die Versicherten interessant, die sich beim Abschluss der privaten Krankenversicherung „günstig“ versichern wollten und sich nun eine bessere medizinische Versorgung leisten wollen und können und für die, bei denen sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat und die durch eine Verbesserung des Leistungsumfanges die bestmögliche Versorgung sicherstellen wollen.

Übrigens: Mit Ihrem Tarifwechselrecht nach § 204 VVG können Sie jederzeit und ohne Verlust der Altersrückstellungen und erworbenen Rechte in einen neuen, gleichwertigen Tarif bei Ihrer privaten Krankenkasse wechseln. Viele wissen nicht, dass ihre Versicherung mittlerweile neue Tarife auf den Markt gebracht hat, die häufig bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen anbieten. Mit einem sogenannten internen Tarifwechsel können viele Versicherte Ihre PKV-Beiträge spürbar reduzieren. Eine unabhängige Beratung durch Versicherungsexperten wie KVoptimal.de hilft Ihnen dabei, Ihre besten Tarifoptionen zu finden. Testen Sie uns kostenfrei und unverbindlich.

Es lohnt sich also, sich zu seinen Optionsrechten beraten zu lassen. Die PKV-Versicherer können Optionsrechte und Optionstarife individuell ausgestalten. Unsere Checkliste hilft dabei, wichtige Fragen zu stellen, um die wirklich passenden Tarife zu finden.

Checkliste Optionsrechte PKV:

  • In welche Tarife darf ich wechseln?
  • Wie unterscheidet sich der Versicherungsumfang?
  • Sind Wartezeiten einzuhalten?
  • Darf ich auch bei einer Erkrankung den Tarif wechseln?
  • Ist eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich?
  • Fallen Risikozuschläge an?
  • Welche Fristen müssen eingehalten werden?
  • Wird der PKV-Beitrag auf der Basis des neuen Eintrittsalters berechnet?

 

Haben Sie Fragen was das Thema Optionsrechte betrifft? Sprechen sie uns an.

 

Alternative: Abschluss einer Anwartschaftsversicherung

Ähnlich entsprechender Optionstarife bietet die sogenannte Anwartschaft die Möglichkeit, nach einer vorübergehenden Versicherungspflicht in der GKV nahtlos, quasi „auf dem alten Stand“, wieder in die PKV zurückzukehren. Bei einer Anwartschaft handelt es sich technisch gesehen um eine Umwandlung der Vollversicherung in eine Anwartschaft. Anders verhält es sich bei der Vorschaltanwaltschaft, mit der sich Versicherte, die absehbar in die PKV wechseln werden, das aktuelle Eintrittsalter als maßgeblich für den Vertrag sichern.

Bei der Anwartschaft bleiben alle erworbenen Rechte im Hinblick auf die angesparten Alterungsrückstellungen, den Gesundheitszustand und das Eintrittsalter – und die Konditionen – erhalten. Bei der Rückkehr in die PKV kehren Sie in Ihren alten Versicherungsschutz zurück.
Manche Versicherer bieten das Recht in den alten Vertrag zurückzukehren für einen bestimmten Zeitraum kostenlos an. Im Normalfall fallen für eine Anwartschaft Beiträge zwischen 5 und 30 Prozent der regulären PKV-Beiträge an.

Fazit

Man möchte sich ja nicht verschlechtern. Bei der Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen bisher Privatversicherte mit Einschränkungen und dem Verlust von Privilegien bei der medizinischen Versorgung rechnen. Wer auf den besseren Schutz auch als „Kassenpatient“ nicht verzichten möchte, kann diese Lücke schließen, in dem er seine PKV-Vollversicherung in eine Ergänzungsversicherung umwandelt. Dieses Optionsrecht der Umstellung der bisherigen Vollversicherung auf eine private Zusatzversicherung bieten nicht alle PKV-Anbieter an. Es gilt also zu prüfen, ob und welche Optionsrechte beziehungsweise Optionstarife Ihre private Krankenversicherung bietet und welche Sie ergänzend behalten möchten.

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