Alle privaten Krankenversicherungen bieten ein Krankentagegeld an. Krankentagegeld dient dazu im Krankheitsfall (Arbeitsunfähig – „gelber Schein“) nach einem vorher vertraglich festgelegten Leistungsbeginn (Karenzzeit) ein „Ersatz-Gehalt“ (Einkommen) zu beziehen, um laufende Kosten (Miete, Versicherungen, Lebensunterhalt, etc.) auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) bezahlen zu können.

Welche Regelung kennt das Gesetz?

Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter und Auszubildende) erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung (Gehalt). Diese Regelung ist gesetzlich festgeschrieben. Nach Ablauf dieser sechs Wochen fällt die „Lohnfortzahlung“ weg und wird durch ein „Krankengeld“ ersetzt. Das Gesetz (Lohnfortzahlungsgesetz) sieht für Selbständige und Freiberufler keine Regelung vor.

Wie sichere ich mich als Arbeitnehmer nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber oder als Selbständiger ohne Ansprüche ab?

Lösung gesetzliche Krankenversicherung:

Durch den zu zahlenden Zusatzbeitrag erhalten Arbeitnehmer 70% des regelmäßigen Bruttogehalts, max. 90% des Nettogehalts von Ihrer GKV als Krankengeld erstattet (Maximal Beitragsbemessungsgrenze). Jedoch maximal für 78 Monate. Durch diese Regelung ergibt sich eine deutliche Leistungslücke für alle Versicherten.

Selbstständige Personen müssen sich in jedem Fall bei der GKV über einen erhöhten Beitragssatz absichern. Dies ist schriftlich im Rahmen der Beantragung der frw. Versicherung entsprechen zu beantragen. Selbständige haben somit in jedem Fall eine Deckungslücke von mind. 10% auf Ihr Einkommen. Häufig versäumen Sie es jedoch von vornherein sich abzusichern.

Lösung der privaten Krankenversicherung:

Alle privaten Krankenversicherer, die eine solche Versicherung im Portfolio haben, bieten diese Versicherung unter der Rubrik „Krankentagegeld“ an. Dabei kann schnell der Eindruck entstehen dass es sich hier, ähnlich wie bei der GKV, um identische Leistungen handelt, welche lediglich von Gesellschaft zu Gesellschaft leichte Beitragsdifferenzen aufweisen.

Diese Annahme kann unter Umständen für Versicherte teuer werden.

Generell sollte man vor Abschluss den Vier-Punkte-Plan prüfen:

  • 1. Leistung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen***
  • 2. Verzicht der Versicherung auf Kündigung bei Krankheit
  • 3. Leistung bei Unfall oder Krankheit durch Alkoholeinfluss
  • 4. Beitragshöhe

Ergänzung: Im Kalenderjahr werden Krankheitszeiten aufgrund der selben Erkrankung zusammengerechnet.
Diese Anrechnung ist bei allen Gesellschaften üblich und in den MB/KK geregelt. Anrechnung bedeutet, dass wenn die gleiche Krankheit im Jahr mehrmals auftritt und die dadurch anfallende Krankheitstage in der Addition die Karenzzeit übersteigen, wird ein Krankentagegeld geleistet.

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Wir haben für Sie den Vier-Punkte-Plan der günstigsten zehn Anbieter überprüft. *

Tabelle

Da die Krankentagegeldversicherung im Leistungsinhalt häufig von privaten Krankenversicherungen nur nebensächlich weiterentwickelt oder überhaupt in der Ausgestaltung bedarfsgerecht ist, stellen wir nun im Querschnitt aller Anbieter fest, dass es keinen Versicherer gibt, der den Vier-Punkte-Plan erfüllt. Ein Gutes Leistungsniveau hat damit nicht zwingend etwas mit dem Preis zu tun, sondern lediglich das Kleingedruckte spielt im Ergebnis eine Rolle.

Sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung/Tagegeldversicherung nicht im Klaren über das genaue Leistungsbild sein, können Sie uns für eine Prüfung hierzu gerne kontaktieren.

Eine kleine Anmerkung ist zum Thema der Krankentagegeldversicherung noch ratsam: Es ist zu beachten, dass bei dem Krankentagegeldversicherungen generell ein umgangssprachlich benanntes „Bereicherungsverbot“ besteht. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr Geld bekommen dürfen, als Sie durch Ihre Arbeit als Einkommen durchschnittlich erzielt haben. Es ist zwar möglich 10.000,00 Euro im Monat abzusichern, aber wenn Ihr Einkommen vor der Erkrankung bei monatlich 3.000,00 Euro lag, werden Sie auch nur diese 3.000,00 erstattet bekommen. Die Versicherungen fordern in der Regel einen Verdienstnachweis an, sobald Sie eine entsprechende Krankmeldung erhalten. Daher macht es keinen Sinn mehr Tagegeld abzusichern, als man tatsächlich erhalten würde. Das für die Beiträge zu viel bezahlte Geld werden Sie nicht erstattet bekommen. Siehe hierzu den Fachartikel: Krankentagegeld - Kürzung durch den Versicherer erlaubt?

*mit einem Testkunden: 40 Jahre alt, männlich, selbstständig, PKV vorversichert. Tagegeld ab der 6. Woche 100,00 Euro (3.000,00 im Monat). Abweichungen bei Angestellten möglich!
**auf Wunsch wegen der Wiedereingliederungsoption ergänzt.
*** Viele Versicherungsexperten machen Kunden glauben die Wiedereingliederung sei eine Leistung der Berufsgenossenschaft, dem ist so, jedoch nur infolge eines Berufsunfalles- bzw. Berufskrankheit. Damit ist die Wiedereingliederung auch bei anderen Erkrankungsbildern wichtig jedoch nicht über die BG abgesichert.