Enorme Unterschiede beim Eigenanteil Pflegekosten zwischen Bundesländern

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Björn Kotzan
14. September 2018

Enorme Unterschiede beim Eigenanteil Pflegekosten zwischen Bundesländern

Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II, die Anfang 2017 in Kraft trat, wurden in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung auch neue Eigenanteile zu den Pflegekosten vereinbart. Diese sind nun für alle Bewohner gleich – egal welchen Pflegegrad sie haben. Alles andere als gleich sind nun jedoch diese Eigenanteile im Vergleich der Bundesländer. Genauer gesagt stellt man hier enorme Unterschiede fest. Spitzenreiter ist das Saarland mit 869 Euro, die monatlich von jedem Bewohner in einem Pflegeheim gezahlt werden müssen, während die Pflege in Thüringen mit einem Eigenanteil von 250 Euro vergleichsweise für einen Schnäppchenpreis zu bekommen ist. Wir berichten hier über die unterschiedlichen Sätze je Bundesland, die Hintergründe und Möglichkeiten, bei seiner privaten Pflege- beziehungsweise Krankenversicherung Geld einzusparen.

 

Die Unterbringung in einem Heim ist teuer. Die Kosten dafür werden zum Teil aus der Pflegeversicherung gezahlt und darüber hinaus mit Eigenanteilen an den Pflegekosten finanziert. Dazu kommen für den Versicherten noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, eine Ausbildungsumlage und gegebenenfalls Zusatzleistungen, die separat abgerechnet werden.

Die Höhe der Pflegekosten und des Eigenanteils verhandeln die Pflegekassen individuell mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland. Dieser vereinbarte Eigenanteil gilt dann jedoch auch für alle Pflegegrade. Das war auch ein Ziel der Pflegereform, denn vorher hat sich der Eigenanteil erhöht, sobald ein Versicherter höher eingruppiert wurde. Um diese Mehrkosten zu vermeiden, kam es häufig vor, dass viele Versicherten sich nicht höher eingruppieren ließen, obwohl sie entsprechend pflegebedürftiger waren.

 

Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil je Bundesland im Überblick

Laut Bundesgesundheitsministerium beziffern sich die anteiligen Pflegekosten je Bundesland wie folgt:

Bundesland

monatlicher Eigenanteil an Pflegekosten

Thüringen

225 Euro

Schleswig-Holstein

289 Euro

Mecklenburg-Vorpommern

295 Euro

Sachsen-Anhalt

303 Euro

Sachsen

312 Euro

Niedersachsen

346 Euro

Bremen

473 Euro

Brandenburg

479 Euro

Bundesdurchschnitt

581 Euro (ca.)

Hessen

587 Euro

Hamburg

600 Euro

Rheinland-Pfalz

663 Euro

Bayern

725 Euro

Nordrhein-Westfalen

758 Euro

Baden-Württemberg

768 Euro

Berlin

856 Euro

Saarland

869 Euro

 

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Deutlich wird, dass es enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. Allein zwischen dem Höchstbeitrag im Saarland mit 869 Euro und dem niedrigsten Beitrag in Thüringen mit 225 Euro ergibt sich eine Differenz von 644 Euro.

 

Wie kommen diese Unterschiede in den Pflegekosten beziehungsweise den Eigenanteilen zustande?

Wie bei allen Dienstleistungen machen die Personalkosten den größten Posten aus. Hier ist ein wichtiges Indiz für die großen Unterschiede zu finden. Denn eben bei den Personalkosten gibt es ein großes Gefälle zwischen Ost und West, Nord und Süd beziehungsweise Stadt und Land. Realität ist nun mal, dass eine Pflegefachkraft im ländlichen Raum in der Regel günstiger ist als in den Metropolen Berlin oder München.

 

Private Pflegepflichtversicherung und private Pflegezusatzversicherung

Für alle Privatversicherten besteht die Pflicht, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Meist wählen die Versicherten das Angebot bei Ihrem PKV-Anbieter. Sie können sich aber auch bei einer anderen privaten Krankenkasse versichern. Letztlich ist es jedoch egal, da per Gesetz die Leistungen der privaten Pflegeversicherungen überall gleich sind. Der individuelle Beitrag zur privaten Pflegeversicherung richtet sich nach Gesundheitszustand und dem Lebensalter bei Vertragsabschluss. Unter bestimmten Umständen gilt auch für Sie ein Höchstbeitrag, der mit 110,92 Euro (Stand 2017) gleich hoch ist wie der bei der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Anders verhält es sich bei privaten Pflegezusatzversicherungen, bei denen ein Vergleich der Anbieter und Angebote immer lohnt. Die private Pflegezusatzversicherung gibt es in drei möglichen Varianten: als Pflegetagegeld-Versicherung, als Pflegekosten-Versicherung und als Pflege-Rentenversicherung. Abhängig vom gewählten Modell wird ein fester Tagessatz gezahlt, ein Teil der Pflegekosten übernommen oder eine monatliche Rente gezahlt.

Stoßen Sie als Pflegebedürftiger an Ihre finanziellen Grenzen, kann es sich lohnen, durch einen internen Tarifwechsel in einen anderen PKV-Tarif bei Ihrer privaten Krankenkasse zu wechseln und dort zu sparen. Neue Tarife bieten in der Regel nämlich vergleichbare bis teilweise sogar bessere Leistungen, die darüber hinaus für geringere monatliche PKV-Beiträge zu haben sind. Versicherungsexperten wie KVoptimal.de informieren und beraten Sie zum internen Tarifwechsel unabhängig, kompetent und unverbindlich auf der Basis ihrer jahrzehntelangen Erfahrung.

 

Fazit

Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist kostspielig. Wie sich herausgestellt hat, ist die Frage, ob ein Versicherter sich diese leisten kann, eine Standortfrage, denn im Ländervergleich bestehen enorme Unterschiede beim Eigenanteil an den Pflegekosten. Diese sind vor allem durch die unterschiedlichen Kosten für Personal zu erklären, das beispielsweise in der Stadt teurer ist als auf dem Land. Durch die private Pflegepflichtversicherung werden die Basiskosten gedeckt, der individuelle Eigenanteil an den Pflegekosten kann zum Beispiel durch eine private Pflegezusatzversicherung zumindest abgepuffert werden – hier gibt es diverse Modelle, die zum Beispiel ein festes Tagegeld oder monatliche Renten auszahlen.

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