Krankentagegeld – Auf was man achten muss

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Anja Glorius
30. April 2018
Krankentagegeld - Auf was man achten muss

In der Beraterpraxis von KVoptimal.de fällt auf, dass viele Kunden unterversichert sind. Das betrifft zum Beispiel die Höhe des Krankentagegeldes. Oftmals reicht der ursprünglich vereinbarte Tagessatz nach Gehaltserhöhungen nicht mehr aus, um im Krankheitsfall tatsächlich die gestiegenen Lebenshaltungskosten beziehungsweise den gewohnten Livestyle zu finanzieren. Hier gibt es Handlungsbedarf, sprich eine Anpassung vom Krankentagegeld, um diese Lücke wieder zu schließen. Was es bei der korrekten Kalkulation des Krankentagegelds und darüber hinaus alles zu beachten gibt, erklären wir Ihnen in unserem Beitrag.

Krankentagegeld – Auf was man achten muss

Grob gesagt, schließen Versicherte eine Krankentagegeldversicherung ab, um im Krankheitsfall, vor allem bei längerer Krankheit, finanziell abgesichert zu sein. Unfälle im Haushalt, ein riskantes Hobby oder eine ernsthafte Erkrankung können leider jeden Versicherten ganz unvermutet treffen. Bei längeren Krankheiten mit mehr als sechs Wochen Dauer, rutschen Angestellte von der 100 %igen gesetzlichen Lohnfortzahlung in das Krankengeld. Diese Lohnersatzleistung fällt mit maximal 70 Prozent vom letzten Bruttolohn beziehungsweise maximal 90 Prozent vom letzten Nettolohn um einiges geringer aus. Selbstständige und Freiberufler ohne Anspruch auf Krankengeld hingegen müssen sich ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit individuell mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern.

Ein Rechenbeispiel:

Ein selbstständiger Versicherter verdient mittlerweile 2.500 € netto. Sein alter Vertrag über Krankentagegeld orientiert sich an einem geringeren Einkommen aus der Anfangszeit der Selbstständigkeit und benennt noch einen Tagessatz von 50 €. Das bedeutet, dass der Versicherte im Krankheitsfall 50 € x 30 Tage, also insgesamt nur 1.500 € Krankentagegeld monatlich erhalten würde. Wird der Haupt- oder Alleinverdiener ernsthaft krank, klafft eben mal eine Lücke von 1000 €, was in etwa der Miete für eine mittelgroße Wohnung in Berlin entspricht. Hier sollte in jedem Fall die Höhe des Tagessatzes vom Krankentagegeld angepasst werden. So oder ähnlich ist es nicht selten der Fall bei Kunden von KVoptimal.de.

Wie wähle ich die richtige Höhe der Krankentagegeldversicherung?

Für die optimale Höhe des Krankentagegeldes gelten je nach Gruppe unterschiedliche Empfehlungen. Wir unterscheiden nach Angestellten, Selbstständigen/Freiberuflern und nach Privatversicherten.

 

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Angestellte

Angestellte Versicherte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, profitieren in den ersten 42 Tagen ihrer Krankheit von der gesetzlichen Lohnfortzahlung in voller Höhe. Das anschließend gezahlte Krankengeld liegt rund 20 Prozent unter ihrem Nettogehalt. Grundsätzlich wäre also diese Lücke die Berechnungsgrundlage für eine private Krankentagegeldversicherung. Hinzu sind gegebenenfalls Mehrausgaben (Zuzahlungen etc.) für die medizinische Versorgung einzuplanen. Übrigens ist das Krankentagegeld steuerfrei und frei von Sozialabgeben.

Selbstständige / Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler, die weiterhin freiwillig bei der GKV versichert sind, gilt für die Höhe des Krankengeldes in der Regel Folgendes: Sofern sie ermäßigte Beiträge zahlen, erwerben sie gar keinen Anspruch auf Krankengeld. Beim regulären Beitrag können sie immerhin ab dem 43. Tag Krankengeld vereinbaren, also ab dann, wenn auch der „normale“ Angestellte diese Lohnersatzleistung erhält. Darüber hinaus gibt es auch Wahltarife, bei denen ein früheres oder späteres Krankengeld mit jeweils unterschiedlichen Konditionen vereinbart werden kann.

Bei gutverdienenden Selbstständigen oder Freiberuflern mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2018: 4.425 Euro monatlich bzw. 53.100 Euro jährlich) fällt das Krankengeld prozentual nochmal geringer aus, da diese Höchstgrenze und nicht das tatsächlich höherliegende Einkommen als Basis zur Berechnung des Krankengeldes dient. So zahlt die GKV Angestellten sowie Selbstständigen und Freiberuflern maximal rund 2.722 Euro netto an monatlichem Krankengeld.

Daher ist das Risiko bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Einkommensausfälle in eine finanzielle Schieflage zu geraten und die eigene Existenz zu gefährden bei Selbstständigen und Freiberuflern besonders hoch. Der Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung ist absolut empfehlenswert und muss sich daran orientieren, ob, ab wann und in welcher Höhe Anspruch auf Krankengeld besteht und die Lücke schließen. Immer auch in Abhängigkeit der eigenen Liquidität, denn viele Versicherte haben dafür Rücklagen eingeplant.

Privatversicherte Arbeitnehmer

Da auch die Gruppe der privatversicherten Angestellten zwar ebenso maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung erhält, aber keinen Anspruch auf Krankengeld hat, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung. In der privaten Krankenversicherung (PKV) sichern sich Arbeitnehmer, aber auch Selbständige etc. gegen einen möglichen Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Die Höhe und Dauer können maßgeschneidert und individuell festgelegt werden. Die maximale Summe aus Krankentagegeld und sonstigen Lohnersatzleistungen wie Krankengeld darf grob gesagt das bisherige Nettoeinkommen nicht übersteigen, teilweise sehen Bedingungswerke der Versicherer auch eine Reglung vor, dass sich der Höchstsatz vom Krankentagegeld an einem prozentualen Richtwert vom Bruttogehalt orientiert. Dieser übersteigt zumeist den einfachen Nettolohn, da Beiträge zu Sozialversicherungen in Teilen eingeschlossen sind.

Beamte sind im Gegensatz zu Angestellten im Krankheitsfall noch einmal besser abgesichert. Für sie zahlt der „Arbeitgeber“, in dem Falle der Dienstherr, die Bezüge ohne Frist erst einmal weiter bis der Versicherte wieder arbeitsfähig ist oder die Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsversicherung eintritt. Angestellte hingegen können maximal für die Dauer von 78 Wochen wegen derselben Erkrankung Krankengeld beziehen.

Einen geeigneten Vertrag finden

Die Höhe der Tagessätze kann bis auf die oben erwähnte Deckelung durch das bisherige Nettoeinkommen, bzw. je nach Bedingungswerk auch einen prozentualen Anteil vom Bruttolohn, weitgehend frei gewählt werden. Allerdings haben auch einige Anbieter maximal versicherbare Tagessätze je nach Tarif. Wenn Sie also Ihre Option erhalten möchten, die Krankentagegeldversicherung flexibel aufzustocken, sollten Sie bei Vertragsabschluss auf eventuelle Höchstgrenzen achten.

Sollte man ein Tagegeld bei einem anderen Anbieter als der eigenen Krankenversicherung abschließen, ist darauf zu achten, dass dieser im Bedingungswerk den Verzicht auf das Ordentlich Kündigungsrecht erklärt.
Einen guten Vertrag erkennt man auch daran, dass bei Gehaltserhöhungen keine neuen Gesundheitsfragen beantworten müssen, wenn Sie Ihre Erhöhung innerhalb von zwei Monaten der Versicherung schriftlich mitteilen. Des weiteren bieten verschiedene Versicherer von Zeit zu Zeit Aktionen zum Krankentagegeld an, bei denen bestimmte Versicherte angeschrieben werden, ob Sie zu günstigen Konditionen (z.B. in Form vereinfachter Gesundheitsprüfung) Ihr Krankentagegeld erhöhen möchten. Diese Angebote sollte man stets prüfen, da Sie nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit verlieren und man sich später nicht mehr drauf berufen kann.

Wichtig ist noch, dass einige Krankentagegeld-Versicherungen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen während einer Reha zahlen. So genehmigen sie Rehas zum Beispiel erst nach langer Arbeitsunfähigkeit oder im extremen anderen Fall ausschließlich dann, wenn sich eine Reha direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt.

In jedem Fall ist es ratsam, sich vorab gut zu informieren und dann bei einem Anbieter zu bleiben. Denn auch bei der Krankentagegeldversicherung werden die meisten Tarife mit Altersrückstellungen kalkuliert, die bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung größtenteils verloren gehen – ganz abgesehen von den höheren Beiträgen und Schwierigkeiten mit zunehmendem Alter und gesundheitlichen Beschwerden, einen günstigen neuen Vertrag zu finden. Auch hier ist häufig der interne Tarifwechsel die beste Option, um seine PKV-Beiträge zu reduzieren.

Fazit

Krankentagegeld ist für Selbstständige, Freiberufler und privatversicherte Arbeitnehmer quasi ein Ersatz für das von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte Krankengeld. Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung lohnt sich aber auch für jeden gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der die finanzielle Lücke zum normalen Gehalt nicht aus Rücklagen ausgleichen kann oder möchte. Bei der Berechnung der Höhe des Krankentagegeldes kommt es darauf an, ob Anspruch auf Krankengeld besteht. Entweder Sie berechnen Ihren gesamten monatlichen Geldbedarf oder Sie ermitteln – wenn Sie Krankengeld bekommen – einfach die Lücke zwischen dem Krankengeld und Ihren laufenden Kosten.

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