Kurleistungen sind nicht zwingend Bestandteil einer privaten Krankenversicherung. Jeder Versicherer hat eigene Definitionen für Kurleistungen und diese unterscheiden sich noch zusätzlich je Tarif. Die DKV bietet einen branchenübergreifenden Tarif dazu an. Kurleistungen sind jetzt günstig und ohne Gesundheitsprüfung für jeden PKV-Kunden versicherbar.

 

Kur-Tarif der DKV ohne Gesundheitsprüfung

Der Tarif KKUR der DKV leistet für ambulante und stationäre Kuren. Die Leistungsdauer beträgt 28 Tage in drei Jahren. Dabei können unterschiedliche Leistungssätze zwischen 40 Euro und 160 Euro festgelegt werden. Der Tagessatz für stationäre Kuren zu 100% und ambulante Kuren zu 75% ausgezahlt. Ein Höchstaufnahmealter gibt es nicht.

Die DKV bietet diesen Tarif ohne Gesundheitsprüfung an. Damit ist eine Kurleistung für jeden PKV-Kunden zukünftig möglich. Die Wartezeit beträgt drei Monate und dieser Tarif sollte frühzeitig abgeschlossen werden. Versicherungsfälle vor Vertragsabschluss sind nicht versichert. Eine genaue Definition der Leistungen finden Sie in der Tarifbeschreibung der DKV. 

 

Moratoriumsklausel beachten

Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind für jeden Kunden abschließbar - unabhängig vom Gesundheitszustand. Trotzdem gibt es Einschränkungen in der Leistungspflicht des Versicherers. Die DKV verwendet die sogenannte Moratoriumsklausel. Diese Klausel schließt Leistungen für Behandlungen aus, welche vor Vertragabschluss, in einer gewissen Frist, bestanden haben. 

Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, leisten wir nicht. Davon ist auszugehen, wenn eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme als mögliche Behandlungsalternative zwischen Arzt und versicherter Person besprochen wurde. Dieses Gespräch muss in den letzten 24 Monaten vor Abschluss des Vertrages anlässlich der den Versicherungsfall auslösenden Diagnose(n) erfolgt sein.

 

 

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Obliegenheitsverletzung prüfen

Bestimmte Versicherer schließen Vertragskombinationen mit anderen Versicherern aus. Deshalb sollte ein Profi die Bedingungen des bestehenden PKV-Vertrages prüfen. Eine Obliegenheitsverletzung kann zur Vertragskündigung führen. Das Thema ist nicht ganz einfach, weil §206 VVG eine Vertragskündigung ausschließt. Aber um Schwierigkeiten im Vertrag zu vermeiden, sollten immer die kompletten Vertragsbedingungen geprüft werden. Gerade die Unisexarife sind relativ scharf formuliert und regeln die Tarifgestaltung nicht mehr nur über die Obliegenheiten. 

Für DKV-Kunden haben wir eine Spezialübersicht zu allen PKV-Tarifen erstellt. DKV - Tarifwelt.

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