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Wie wird das Kinderkrankengeld berechnet?

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Anja Glorius
9. Juli 2025
Wie wird das Kinderkrankengeld berechnet?

Es ist schon leidig genug, wenn man selbst krank ist. Werden jedoch die eigenen Kinder krank, bringt das noch einmal mehr Unruhe in den Alltag. Die Betreuung muss unter den Eltern aufgeteilt und der finanzielle Ausgleich für das fehlende Einkommen beantragt werden. Beim Thema „Kind krank“ gibt es für gesetzlich und privat Versicherte jeweils ein anderes Vorgehen. Während gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, müssen Privatversicherte diese Ersatzleistung über einen Versicherungsbaustein und / oder den Arbeitgeber abdecken. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen und das Krankentagegeld berechnet wird.

Kurz erklärt: Kind krank & Kinderkrankengeld

Jüngere Kinder können noch nicht unbeaufsichtigt allein zu Hause bleiben, wenn sie erkranken.

Gesetzlich Versicherte haben für jedes Kind unter 12 Jahren einen festgelegten Anspruch auf Kinderkrankengeld – sowie für hilfebedürftige Kinder mit Behinderung unbegrenzt. Das gilt auch für Eltern, die tatsächlich oder theoretisch im Homeoffice arbeiten (könnten). Auch sie beantragen das Kinderkrankengeld unkompliziert (online) bei ihrer Krankenkasse und brauchen dafür als Nachweis den Kinderkrankenschein – und das bereits ab dem ersten Tag.

Eltern erhalten auch dann Kinderkrankengeld, wenn das Kind stationär aufgenommen werden muss und eine Mitaufnahme eines Elternteils medizinisch notwendig ist. Keinen Anspruch haben Versicherte mit Minijob, da ihre Versicherung kein Kinderkrankengeld enthält.

Wie lange? Anspruch Kinderkrankentage

Während der Corona-Pandemie und für die Jahre 2024 und aktuell 2025 galt bzw. gilt ein ausgeweiteter Anspruch auf Leistungen. Beschäftigte können pro versichertes Kind 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld im Jahr beantragen, Alleinerziehende die doppelte Zahl, also 30 Tage. Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch je Elternteil bis zu 35 Tage, für Alleinerziehende bis zu 70 Arbeitstage.

Jährlicher Anspruch KinderpflegekrankengeldPro KindSumme aller KinderPro Kind für AlleinerziehendeSumme aller Kinder bei Alleinerziehenden
2024/202515 Tage35 Tage30 Tage70 Tage
ab 202610 Tage25 Tage20 Tage50 Tage

Die Kinderkrankentage können flexibel genommen werden, also beispielsweise nur an drei von fünf Tagen innerhalb einer Woche. Das macht das Aufteilen und Abwechseln mit dem anderen Elternteil, den Großeltern oder anderen Betreuungspersonen deutlich einfacher.

Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Es handelt sich erst einmal um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Nur gesetzlich Versicherte haben auch einen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Wie viel? So viel Kinderkrankengeld gibt es für gesetzlich Versicherte

Das gesetzliche Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts beziehungsweise maximal 90 % des Nettogehalts. Zu beachten ist allerdings eine Obergrenze, die aktuell bei 120,75 Euro pro Tag liegt. Das Kinderkrankengeld ist ein Bruttobetrag, von dem anteilig die Beiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung noch abgezogen werden müssen. In diesem Zusammenhang gibt es gute Neuigkeiten für Versicherte in der Elternzeit. Für sie gilt, dass das Kinderkrankengeld das Elterngeld nicht reduziert. Verbeamtete haben übrigens immer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung

Gibt es das Kinderkrankengeld auch für Privatversicherte?

Gesetzlich Versicherte erhalten ein Kinderkrankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind zu Hause betreuen. Aber wie sieht es bei kranken, privat versicherten Kindern und ihren ebenfalls privatversicherten Eltern aus? Zunächst gilt: Privatversicherte Eltern haben keinen Anspruch auf das gesetzliche Kinderkrankengeld, da dies als versicherungsfremde Leistung gilt. Das gilt im Übrigen auch für den Fall, dass der eine Elternteil gesetzlich versichert ist, aber das Kind in der PKV ist. Sie müssen für Krankheitsfälle ihrer Kinder anders vorsorgen, nämlich über Tarife mit Kinderbetreuungspauschalen. Vereinzelt gibt es Angebote im Bereich Krankentagegeld, die Kinderkrankentagegeld als Leistungserweiterung vorsehen.

Wie viel? So viel Kinderkrankengeld gibt es für Privatversicherte

Je nach Tarif zahlen solche Versicherungen beispielsweise eine Pauschale als finanziellen Ausgleich für das entgangene Einkommen. Ob und wie die Voraussetzungen und Zahlungen ausgestaltet sind, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter bzw. von Tarif zu Tarif.

In der Regel leisten private Krankenversicherungen dann, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Eltern sind von der Arbeit freigestellt und erhalten keine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.
  • Das kranke Kind ist jünger als 12 Jahre alt. Bei hilfebedürftigen Behinderten ohne Altersbegrenzung.
  • Der Arzt bzw. die Ärztin haben die Betreuung attestiert.
  • Im Haushalt leben weder Großeltern noch sonstige Angehörige, die die Versorgung übernehmen könnten.
  • Das Kind erkrankt außerhalb der Ferienzeit.

Eine zweite Option für einen finanziellen Ausgleich bei „Kind krank“ bietet ggf. der Arbeitgeber. Optimal ist es, wenn im Tarif- oder Arbeitsvertrag eine Regelung, eine bestimmte Zahl an Arbeitstagen im Krankheitsfall des Kindes festschreibt, an denen Ihr Lohn trotz Freistellung fortgezahlt wird.

Aber auch ohne solche ist Ihr Arbeitgeber laut BGB verpflichtet zu zahlen. Obwohl eine konkrete Fortzahlungsdauer nicht vorgegeben wird, kann man sich hier bereits an einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes orientieren, nach dem der Arbeitgeber den Lohn für fünf Tage pro Jahr weiterzahlen muss, wenn das Kind jünger als 8 Jahre alt ist. Hier ist es ratsam, beim Arbeitgeber nachzufragen, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von Kindern geregelt ist.

Fazit: Kinderkrankengeld in der PKV

Viele stellen sich die Frage, ob und wie lange sie zu Hause bleiben dürfen, wenn das Kind krank ist. Bei gesetzlich Versicherten ist die Antwort erst einmal einfacher, denn für sie besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für bis zu 15 Tage im Jahr – pro Elternteil. Privatversicherte können sich über eine diese Leistungen einschließende Krankentagegeldversicherung absichern und ggf. Zuschüsse vom Arbeitgeber nutzen, um die krankheitsbedingte Einkommenslücke zu schließen.

Als ungebundene Versicherungsexperten sind wir nicht an bestimmte Versicherer gebunden, sondern können aus dem Vollen schöpfen, um passende PKV-Tarife und Zusatzversicherungen und -bausteine zu finden, die auch dann leisten, wenn Sie mit Ihrem Kind krank zu Hause bleiben müssen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Beratungsfeld privater Krankenversicherung. Auch, wenn es darum geht, einen passenden neuen PKV-Tarif zu finden, sind wir gern für Sie da.

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