Bei der Beratung unserer Kunden fällt immer wieder auf, das Krankentagegeld gern und oft abgesichert wird. Aber fast immer sind die versicherten Summen falsch berechnet. Aktuell haben wir viele Anfragen aus dem Bankensektor. Grund genug, die Fallstricke dieser Versicherungsart anhand eines Mustertarifvertrags aus dem Bankengewerbe zu beleuchten.

Was genau ist eine Krankentagegeldversicherung?

Fachlich gehört die Krankentagegeldversicherung (KT) zu den Summenversicherungen. Es wird also nicht ein möglicher Schaden abgesichert, sondern eine feste Summe. Ziel ist es, im Krankheitsfall das entfallende Einkommen zu ersetzen. Dabei gilt es gleich die erste Hürde zu kennen: Es gilt ein Bereicherungsverbot. Sie dürfen maximal absichern, was Sie auch an Gehalt beziehen. Vorsicht: Sie können nahezu unbegrenzt Einkommen versichern. Erst im Krankheitsfall wird geprüft, ob die versicherte Summe richtig berechnet ist. Ist die versicherte Summe höher als Ihr Gehalt, kürzt der Versicherer die Leistung. Zuviel gezahlte Beiträge gibt es nicht zurück.

Wie berechnet sich die Höhe des Krankentagegelds?

Jeder Versicherer definiert die Leistungshöhe unterschiedlich. Die genaue Berechnungsformel finde Sie in den Tarifbedingungen Ihres Tarifs. Die DKV sagt es im Unisex-Tarif KTC so:

„Wir zahlen Krankentagegeld in vereinbarter Höhe für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. Sie können ein Krankentagegeld bis zu 100% des Nettoeinkommens vereinbaren.“

Dazu gibt es Erhöhungsklauselen. Eine Reduzierung der Leistung ist immer möglich. Eine Erhöhung nur, wenn man noch sehr gesund ist.

„Alle drei Jahre ist eine Erhöhung des Krankentagegeldes anhand der allgemeinen Einkommensentwicklung möglich. Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen mit einem schriftlichen Anpassungsvorschlag. Den fristgerecht eingegangenen Antrag nehmen wir ohne Risikoprüfung an. Die Erhöhung erfolgt dann ohne neue Wartezeiten und gilt auch für laufende Versicherungsfälle. Außerdem bieten wir Ihnen Gelegenheit, das Krankentagegeld bei einer Erhöhung des Arbeitsentgelts anzupassen. Den fristgerecht eingegangenen Antrag nehmen wir ohne Risikoprüfung an. Die Erhöhung erfolgt dann ohne neue Wartezeiten. Sie gilt jedoch nicht für laufende Versicherungsfälle.“

Unser Beispiel zeigt, dass maximal das Nettoeinkommen versicherbar ist. Neben den Nettoeinkommen müssen aber noch weitere Parameter berücksichtigt werden. Zum Beispiel muss auch der Beitrag für die Pflege- und Krankenversicherung im Krankheitsfall weitergezahlt werden. Zusätzlich können auch die Beiträge zur Rentenversicherung weiter entrichtet werden. Beides zusammen ergibt schnell einen vierstelligen Beitrag der dann zum Leben fällt. Grundsätzlich sollte man mit dem Versicherer besprechen, ein vollumfängliches Nettogehalt zu versichern.

 

Einkommen + PKV (KV +PV inkl. Arbeitgeberzuschuss) + Rentenversicherungsbeitrag = Krankentagegeldhöhe.

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Bitte beachten Sie zusätzliche Definitionen bezüglich Brutto- oder Nettogehalt: VWL, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Jubiläumszahlungen, 1% Dienstwagen (geldwerter Vorteil), Weihnachts- und Urlaubsgeld, etc. Es gibt keine einheitlichen Regelungen bei den Versicherern, außer Sie haben zu viel versichert.

Was sagt der Tarifvertrag zu den Leistungen?

Neben den Bedingungen der Versicherer sollten Sie auch unbedingt einen Blick in Ihren Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder sonstige Zusatzvereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber werfen. Bei großen Firmen reicht in der Regel ein Anruf in der Personalabteilung um Auszüge oder Auskünfte zu bekommen.

Auszug Tarifvertrag:

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Bedeutung:

Der Arbeitgeber übernimmt bei einer Zugehörigkeit ab 2 Jahren die Differenz zwischen Bruttokrankengeld und Nettogehalt. Die Leistungsdauer ist von der Zugehörigkeit abhängig. Aktuell wird die Differenz zwischen 101,50€ und netto gezahlt. Wenn Sie in diesem Fall 10 Jahre dabei ist, müssten Sie Ihr KT ab der 40.Woche versichern

Wichtig in diesem Fall: wie lange ist man „dabei“ und welches Gehalt bezieht man.

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Zusätzlich kann man alle 5 Jahre die Karenzzeit verändern.

Krankengeld ist steuerfrei

Ihr Krankentagegeld ist steuerfrei. Aber die Zahlungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§32b EStG). Dadurch wird Ihre Zahlung zum versteuernden Einkommen hinzugerechnet.

Kann der Versicherer Krankentagegeld kündigen?

Natürlich muss auch eine Krankentagegeldpolice richtig beantragt werden. Dazu müssen alle Fragen im Antrag richtig beantwortet werden. Dabei fragt nicht jeder Versicherer das Gleiche ab. Zum Beispiel hat die DKV reduzierte Fragenanzahl im Antrag. Dennoch müssen alle Fragen richtig beantwortet werden. Eine falsche Beantwortung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Wenn keine Fehler bei der Beantragung gemacht wurden, kann Ihr Versicherer den Schutz auch nicht mehr aufkündigen. Wobei es zwei Unterscheidungen gibt. Siehe Musterbedingungen-Krankentagegeld-2009.pdf 2009 Krankentagegeld, §14, Abs. 1:

(1) Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.

Damit kann Ihr Versicherer maximal in den ersten drei Jahren Ihren KT-Tarif kündigen. Das auch nur, wenn kein Beitragszuschuss eines Arbeitgebers gilt. Ist Ihr Vertrag älter als drei Jahre, hat der Versicherer kein ordentliches Kündigungsrecht.

Es gibt auch Krankentagegeld-Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung. Ihr Vorteil: Es gibt Versicherer, welche unter bestimmten Voraussetzungen keine Fragen zur Gesundheit stellen. Weitere Informationen zum Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung haben wir hier verlinkt:

Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung.