LVM: AP 600, S3, Z75/50
Ihre Leistungen
Facharztbehandlung
neueste medizinische Standards
75% für Zahnbehandlungen
Individuelle Angebote
Leistungsmerkmale im Tarif LVM: AP 600, S3, Z75/50
Durch die private Krankenversicherung bei der LVM, haben Sie einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Sie finden folgend die relevanten Leistungsmerkmale auf einen Blick. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei der privaten Krankenversicherung, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Selbstbehalt | 600 € |
Tarifwelt | Neue Welt |
Unisex/Bisex | Unisex |
Offen/Geschlossen | offen |
Selbstbehalt | 600 € |
Gebührenordnung für Ärzte: | AP 600 : Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Psychotherapie: | AP 600 : 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. |
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) | AP 600 : Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 70% für Hilfsmittel. Nach vorheriger Zusage, oder wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird, werden Hilfsmittel mit einem Rechnungsbetrag von mindestens 500,-EUR zu 100% erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: - 300,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr - 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Gerät. |
Ärztliche Behandlung | AP 600 : Erstattet werden 100% bei Behandlung durch einen Primärarzt oder einen Facharzt, wenn der Versicherte zur Mit-/Weiterbehandlung an einen Facharzt überwiesen wurde. Primärarzt ist der Hausarzt, Facharzt für Kinder-, Frauen- oder Augenheilkunde, Hebamme und Entbindungshelfer, Notarzt oder Bereitschaftsarzt. Bei Inanspruchnahme eines Facharztes ohne vorherige Überweisung durch den Primärarzt werden die Aufwendungen zu 70% (dauerhaft, d.h. für alle Behandlungen einer Krankheit/Diagnose, die ohne Primärarztüberweisung durch einen Facharzt erstmals festgestellt wird) erstattet. Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. |
Ambulanter Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Primärarztprinzip: | Ja |
Vorsorgeuntersuchung | AP 600 : Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Ärztlich empfohlene Impfungen. Ärztliche Leistungen werden wie ärztliche Behandlung (Primärarztprinzip) und Impfstoffe wie Arzneimittel erstattet. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind. Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung. Ambulante Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. |
Gebührenordnung für Ärzte | S3 : Regelleistungen. Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Psychotherapie | S3 : Stationäre Psychotherapie wird erstattet. |
Stationärer Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Behandlung | Facharzt |
Unterbringung | S3 : Mehrbettzimmer. |
Ärztliche Behandlung | S3 : Regel- und Belegarztleistungen. |
Summenbegrenzung | Z75/50 : Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 2.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 10.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. |
Zahn Heil- & Kostenplan | Z75/50 : Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen. |
Zahnbehandlungen | 75% |
Kieferorthopädie | 50% |
Material- & Laborkosten | 50% |
Dentaler Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Zahnersatz | 50% |
Gebührenordnung (Zahn) | Z75/50 : Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Erstattung | Z75/50 : - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet - Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet - Material- und Laborkosten. |