Tarifwechsel prüfen

PKV bei Scheidung oder Arbeitslosigkeit

Nur das Beste für Ihre Gesundheit

  • Alles zur PKV bei Scheidung und Arbeitslosigkeit

  • Klarheit zu Beitrag, Zuschuss und Versicherungsstatus

  • Individuelle Lösungen für Betroffene und ihre Kinder

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PKV bei Scheidung – was passiert mit dem Versicherungsschutz?

Das Thema ist insgesamt heikel und oft ist ein (Ex-)Ehepartner nach der Scheidung der Gekniffene. In der Regel sind Frauen mehr betroffen als Männer. Scheidungen nach dem 55. Lebensjahr oder im Rentenalter haben oft dramatische Folgen.

Eigenständiger Vertrag nach Scheidung

Mit der Rechtskraft der Scheidung verlieren Sie in der Regel eine bisher bestehende Mitversicherung über Ihren Ex Partner. Das heißt: Sie müssen einen eigenständigen Vertrag führen. Ihre PKV muss Sie weiterhin aufnehmen, sofern Sie innerhalb der gesetzlichen Frist reagieren.

Auch wenn Sie in der Ehe von Sonderkonditionen (z. B. Arzt Tarif über den Partner oder Gruppenvertrag Arbeitgeber) profitiert haben, kann dieser Vorteil nach der Scheidung wegfallen oder neu verhandelt werden müssen.

Besonders dramatisch ist es, wenn die Scheidung nach dem 55. Lebensjahr durchgeführt wird. Denn dann ist eine Rückkehr in das GKV-System ausgeschlossen.

Auch im Rentenalter sind Scheidungen problematisch, weil dann oft auch die Altersvorsorge geteilt wird. Die Höhe des PKV-Beitrages ist nicht abhängig vom Einkommen.

Wenn sich beide Eheleute in der PKV versichern, sollte zwingend auf eine solidarische Altersvorsorge gesetzt werden. Eine Person ohne eigene Altersvorsorge sollte niemals in die PKV wechseln.

Kinder nach der Scheidung

Wer zahlt die Beiträge?
Die Verantwortung für die Krankenversicherung der Kinder wird häufig im Unterhaltskontext mitgeregelt. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss in der Regel seinen Anteil tragen.

Möglichkeit zur GKV
Lebt das Kind bei dem Elternteil, das gesetzlich krankenversichert ist, kann eine GKV-Mitversicherung möglich sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Damit wäre dann das Kind kostenfrei in der Familienversicherung versichert (anstatt eigenen Beitrags in der PKV).

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Personen stehen und sitzen auf Münzstapeln

Beitragshöhe nach Wegfall von Zuschüssen

In vielen Fällen ist ein Ehepartner über den privat vollversicherten Partner mitversichert – oft in einem gemeinsamen Vertrag. Solange die Partnerschaft besteht, wird für den gesamten Vertrag in vielen Konstellationen ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt, auch für den mitversicherten Partner.

Nach einer Scheidung muss diese Person den PKV-Vertrag eigenständig weiterführen. Und damit entfällt auch der Arbeitgeberzuschuss – es gibt schlicht niemanden mehr, der ihn leisten kann.

Dadurch wirkt die PKV plötzlich deutlich teurer, obwohl sich der Beitrag objektiv kaum verändert hat. Es fehlen aber die Zuschüsse, die bisher einen Großteil der Kosten abgefedert haben. Gerade für Personen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen kann das eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Achtung bei Beamten: Das unterschätzte Risiko bei Scheidung

Besonders sensibel ist die Lage, wenn ein Ehepartner verbeamtet ist. Denn hier gilt: Ehepartner mit geringem oder keinem Einkommen können über den beihilfeberechtigten Beamten sehr günstig in der PKV mitversichert werden – oft zu einem Eigenanteil von nur rund 30 % der regulären Kosten, da 70 % durch die Beihilfe des Staates getragen werden.

Kommt es zur Scheidung, ist diese Mitversicherung nicht mehr möglich. Der betroffene Ex-Partner muss dann einen eigenen Vollversicherungstarif abschließen, der 100 % der Kosten abdeckt – und das unter Umständen in einem hohen Eintrittsalter.

Zur Erinnerung: PKV-Beiträge berechnen sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Wer also mit 55 oder älter einen eigenen Vollvertrag braucht, zahlt nicht selten das Drei- bis Vierfache des bisherigen Beitrags. Hinweis: Bei Entfall der Beihilfe wird innerhalb einer Frist von 6 Monaten keine Prüfung der Gesundheit durchgeführt. In diesem Fall unbedingt professionellen Rat suchen. Oft lösen gezielte Tarifwechsel die hohen Kostenprobleme.

Ein reales Beispiel:

  • Bisheriger Beitrag (über Beihilfe): ca. 300 €

  • Neuer Beitrag nach Scheidung (Volltarif): ca. 1.000 €

Besonders dramatisch wird es, wenn dieser Wechsel mit weiteren Einschnitten einhergeht – etwa weil die betroffene Person keine eigene Altersvorsorge aufgebaut hat, da sie sich in der Ehe um Kinder, Haushalt oder Pflege gekümmert hat.

Finanziell ist das der absolute Super-GAU.

 Wer betroffen ist oder eine Scheidung absehen kann, sollte unbedingt frühzeitig prüfen:

  • Welche PKV-Kosten auf mich zukommen

  • Welche Tarifoptionen bestehen

  • Ob eine Anwartschaft, ein Tarifwechsel oder ein anderes Absicherungsmodell sinnvoll ist

Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung

PKV bei Arbeitslosigkeit – welche Optionen gibt es?

Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I)

Wenn Sie ALG I erhalten, bleibt Ihre PKV grundsätzlich bestehen. Die Agentur für Arbeit zahlt einen Zuschuss, der häufig in Höhe des Beitrags zur GKV bemessen wird. Es kann aber auch unter Umständen einen Wechsel in die GKV möglich sein.

Beachten Sie: Der Zuschuss deckt nicht immer Ihre vollen PKV-Kosten ab – Differenzen müssen Sie gegebenenfalls selbst tragen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II)

Bei Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV / Bürgergeld) kann die Situation schwieriger werden:

  • In vielen Fällen wird eine Pflichtversicherung in der GKV erwartet, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt.

  • Es besteht unter bestimmten Bedingungen eine Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden oder die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sonderkündigungsrecht oder Tarifwechsel

Wenn sich Ihre finanzielle Situation stark ändert, kann ein Tarifwechsel innerhalb der PKV oder in den Basistarif sinnvoll sein. In einigen Fällen besteht auch ein Sonderkündigungsrecht bei außergewöhnlichen Lebensumständen.

Vorteile der PKV gegenüber der GKV

Umfangreichere Leistungen

Private Krankenversicherungen bieten erstklassige Leistungen wie Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und freie Krankenhaus- sowie Arztwahl. Medikamente und Therapien, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden, sind in der PKV erstattungsfähig.

Individuelle und garantierte Leistungen

In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie maßgeschneiderte Tarife, die nicht gekürzt werden dürfen. Neue Tarife berücksichtigen medizinische Fortschritte und bieten oft einen erweiterten Leistungsumfang. Zusatzleistungen können nach einer Gesundheitsprüfung vereinbart werden.

Bevorzugte Behandlung und schnellere Termine

Privatpatienten genießen oft den Vorteil, bei Fachärzten schneller Termine zu bekommen. Dies bedeutet weniger Wartezeit und schnellere medizinische Versorgung, wenn es darauf ankommt.

Beitragsunabhängigkeit für finanzielle Freiheit

Die Beitragshöhe in der PKV hängt nicht vom Einkommen ab. Gut verdienende oder gesunde Versicherte profitieren von günstigeren Prämien. Klug investiert, ermöglichen diese Ersparnisse eine beitragsfreie Zeit im Alter.

Belohnung für Gesundheit: Beitragsrückerstattung

Viele private Krankenversicherungen bieten Beitragsrückerstattungen, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht werden. Ein kluger finanzieller Schachzug für gesundheitsbewusste Versicherte.

Systemunterschiede zur gesetzlichen KV

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung bietet die PKV eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Absicherung. Beiträge basieren auf Risikofaktoren wie Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Beruf. Das führt zu fair kalkulierten Beiträgen und optimaler Gesundheitsversorgung.

Möglichkeiten zur Beitragsentlastung

Tarifwechsel nach § 204 VVG

Ein innerer Tarifwechsel kann helfen, den Beitrag zu senken – besonders, wenn Sie in einen Tarif mit reduzierten Leistungen wechseln können. Jeder Tarifwechsel ist aber eine Einbahnstraße. Professioneller Rat ist ein Muss.

Anpassung der Selbstbeteiligung

Durch Erhöhung der Selbstbeteiligung können Sie monatlich sparen, sodass Ihr PKV-Beitrag insgesamt günstiger wird. Allerdings zahlen Sie im Zweifel auch mehr dazu.

Anwartschaftsversicherung in besonderen Fällen

In besonderen Konstellationen (z. B. vorübergehende Arbeitslosigkeit ) kann eine
Anwartschaftsversicherung vereinbart werden, um den Versicherungsschutz zu erhalten, ohne
volle Beitragskosten zu tragen.

Beitragsrückerstattung prüfen

Wenn Ihr Tarif eine Beitragsrückerstattung vorsieht und Sie medizinisch wenig beansprucht haben, kann eine Rückerstattung zusätzlich entlasten – vorausgesetzt, es besteht Leistungsfreiheit und steuerliche Betrachtung.

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Sie möchten mehr zum Wechsel der PKV wissen? Hier finden Sie weitere nützlichen Informationen.

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Besondere Tipps für Betroffene

  • Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu Ihrer PKV auf, bevor die Scheidung oder Arbeitslosigkeit rechtskräftig wird.

  • Planen Sie Rücklagen oder Übergangslösungen (z. B. vorübergehende Beitragserleichterungen).

  • Klären Sie die Versicherung der Kinder frühzeitig (wer zahlt, wo versichert).

  • Vergessen Sie nicht: Steuerliche Aspekte (z. B. Absetzbarkeit der Beiträge) können Ihre Entscheidung beeinflussen.

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Häufige Fragen zur PKV für Angestellte

Nein, in der Regel bleibt Ihr Vertrag bestehen. Sie müssen aber auf einen eigenständigen 

Vertrag übergehen. Eine Vertragskündigung wäre ohne neue Versicherung auch gar nicht möglich (Pflicht zur Krankenversicherung). 
Das regelt in der Regel der Unterhalt. Der unterhaltspflichtige Elternteil trägt die Kosten anteilig. 
Nicht unbedingt – meist wird nur ein Zuschuss in Höhe des GKV-Beitrags übernommen. Einen Rest müssen Sie häufig selbst tragen.  
Unter gewissen Voraussetzungen ja. Manchmal wird eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV erwartet oder ein Wechsel ist möglich. Allerdings nicht nach dem 55. Lebensjahr. 
Ihre Altersrückstellungen bleiben im PKV-Vertrag erhalten, solange der Vertrag fortbesteht, auch bei Tarifwechseln oder Anpassungen. 

Wenn Sie bereits privat versichert sind und in ein Angestelltenverhältnis wechseln, kommt es auf Ihr Einkommen an. Liegt Ihr Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Sie in der PKV bleiben. Verdienen Sie weniger, tritt grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein, es sei denn, Sie erfüllen besondere Ausnahmeregelungen.

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