Cannabis als Medizin – Was erstattet die PKV?

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Björn Kotzan
21. August 2019
Cannabis als Medizin – Was erstattet die PKV?

Cannabis als Medizin – Was erstattet die PKV?

Wie sieht es aktuell aus mit dem Rausch auf Rezept? Cannabis ist in Apotheken vorwiegend in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon erhältlich. Was in Deutschland legal für welche Therapie verschrieben werden darf und welche Kosten die privaten Krankenversicherungen übernehmen erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Wie legal ist Cannabis als Medizin in Deutschland?

Seit März 2017 können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis-Präparate legal in der Apotheke beziehen. Durch die Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung wurde dieser zusätzlichen Therapieform vom Gesetzgeber der Weg geebnet. In Folge dessen liegt die Entscheidung für eine Behandlung mit Cannabis nicht wie bisher bei der Kontrollbehörde für Arzneimittel, sondern bei den behandelnden Ärzten.

 

Anwendungsgebiete von Cannabis als alternative Therapieform

Die unterschiedlichen Wirkstoffe im Cannabis können nicht nur schmerzlindernd, appetitanregend sowie entzündungshemmend wirken, sondern auch bei Übelkeit helfen. Typischerweise werden Cannabis-Präparate in der Schmerztherapie bei schwerwiegendem und chronischem Verlauf eingesetzt. Das betrifft Patienten mit starken Schmerzen oder schweren Krankheiten wie HIV oder Krebs.

 

Mittel auf Cannabis-Basis werden eingesetzt bei:

 

  • chronischen Schmerzen wie Migräne oder Phantomschmerzen (Palliativmedizin)
  • neurologischen Krankheitsbildern wie Epilepsie, Tourette-Syndrom oder Multipler Sklerose (spastische Schmerzen)
  • psychischen Erkrankungen wie ADHS, Depressionen, Schlafstörungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen
  • chronischen Entzündungen wie Rheuma
  • starker Übelkeit wie sie bei HIV oder Krebs auftritt
  • Reduzierung des Augeninnendrucks bei grünem Star (Glaukom)

 

Für leichte oder sogenannte Bagatellerkrankungen fehlt die medizinische Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie, wobei immer der konkrete Einzelfall abgewägt werden muss. Obwohl Cannabis legal ist, soll der Einsatz auch zukünftig nicht die erste Therapiewahl sein und als zusätzliche Therapieoption nur dann in Frage kommt, wenn alle herkömmlichen Medikamente wie Opiate keine ausreichende Wirkung zeigen.

 

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Wann erstattet die PKV die Kosten für Cannabis?

Seit 2017 ist Cannabis Kassenleistung, dennoch sind sie zur Erstattung der Behandlungskosten vom Gesetzgeber nicht gezwungen und behalten sich stattdessen vor, über die Kostenübernahme selbst zu entscheiden. In der Praxis wird durch die gesetzlichen Krankenkassen also genau geprüft, ob Versicherte alle anderen Therapieformen ausgeschöpft haben, bevor die Kosten für eine Cannabis-Behandlung erstattet werden.

 

Anders ist es in der PKV: Hier gibt es keinen Genehmigungsvorbehalt für Cannabis-Arzneimittel wie bei der GKV. Wie für alle anderen Arzneimittel sind für die Kostenübernahme von Cannabis-Präparaten die Musterbedingungen entscheidend.

 

Die PKV übernimmt die Kosten für eine Cannabis-Therapie für Privatversicherte, wenn die folgenden Vorgaben erfüllt sind:

  • Eine ärztliche Verordnung liegt vor
  • Das Arzneimittel wurde aus einer Apotheke bezogen
  • Die Therapie ist medizinisch notwendig – auch im konkreten Fall
  • Die Therapie entspricht den Regeln der Schulmedizin, alle anderen schulmedizinischen Therapien sind ausgeschöpft
  • Die Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes werden beachtet

 

Vor der erstmaligen Verordnung von Cannabis-Medikamenten sollte die Kostenübernahme bei seiner privaten Krankenversicherung angefragt werden. Sofern genehmigt, erhalten die Versicherten das Arzneimittel nach Vorlage des Rezepts in der Apotheke.

 

Wichtig ist, dass Sie im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Cannabis vorab in Ihren Tarifbedingungen prüfen, welche Eigenbeteiligungen oder zusätzlichen Selbstbehalte bei Arzneimittel es gegebenenfalls gibt. Um den optimalen Tarif zu finden beziehungsweise in einen günstigeren Tarif mit häufig sogar besseren Leistungen intern zu wechseln, ist eine Beratung bei unabhängigen Versicherungsexperten empfehlenswert. Makler wie KVoptimal.de arbeiten und beraten Sie, ohne von einer bestimmten privaten Krankenversicherung abhängig zu sein mit dem vollen Marktüberblick für Sie. Ein interner Tarifwechsel ist für viele Privatversicherte ein einfacher und nachhaltiger Weg, seinen häufig alten Tarif zu verlassen und in einen neueren Tarif bei seiner PKV zu wechseln – ohne einen Verlust von Altersrückstellungen oder sonstigen bisher erworbenen Rechten.

 

Fazit

Cannabis ist zur medizinischen Therapie in Deutschland legal und wird übergreifend in der GKV und PKV unter bestimmten Voraussetzungen – angefangen beim Vorliegen der medizinischen Indikation – übernommen. Dennoch wird Cannabis im Normalfall von den nun entscheidenden behandelnden Ärzten nicht als erstes Mittel eingesetzt, sondern erst nach dem Ausschöpfen aller Therapiealternativen verschrieben. Für die Kostenübernahme ist es sinnvoll, bei seiner privaten Krankenversicherung vorab die Zusicherung der Kostenerstattung einzuholen.

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