PKV Lexikon

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Begriff Definition
Unfall
Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unisextarif
Beim Unisextarif wird das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht als Tarifkriterium herangezogen. Das ist durch die Europäische Union zur geschlechtsneutralen Kalkulation von Versicherungstarifen zum 21.12.2012 eingeführt worden. Dies betrifft nicht nur Tarife der privaten Krankenversicherung, sondern u.a. auch Tarife der privaten Altersvorsorge, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Kfz-Versicherung.