Arbeitgeberzuschuss

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Begriff Definition
Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer einen Zuschuss zur Krankenversicherung bezahlen, egal ob der Arbeitnehmer in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichert ist. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ist an den Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung gebunden und bemisst sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze. Dieser Zuschuss des Arbeitgebers gilt auch für mitversicherte Kinder oder Ehepartner, wenn ein Anspruch auch Familienversicherung gem. §10 SGB V besteht. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt 50% des Beitrags, den der Arbeitnehmer für seine private Krankenversicherung bezahlt. Für einen Zuschuss ist es erforderlich, dass die Leistungen der privaten Krankenversicherung der Art nach denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.