Beitragsanpassung

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Begriff Definition
Beitragsanpassung
Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung werden so kalkuliert, dass der Versicherte im Prinzip während der gesamten Versicherungsdauer einen gleichbleibenden altersunabhängigen Beitrag zahlt. Trotzdem bleiben Beitragssteigerungen nicht aus, da Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, z.B. Kosten für medizinischen Fortschritt, sowie eine Zunahme der Schadenfälle mit in den Beitrag eingerechnet werden. Daher vergleicht das Versicherungsunternehmen mindestens einmal pro Jahr die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt sich dabei eine Veränderung, meistens eine Erhöhung, von mindestens zehn Prozent, dann werden die Tarifbeiträge überprüft und ggf. angepasst. Dafür ist aber die Zustimmung eines fachlich qualifizierten Treuhänders erforderlich, der die Berechnung der Prämien mit den dazu festgelegten Vorschriften überprüft. Der privat Krankenversicherter sollte eine jährliche Beitragsanpassung von 4,8% einplanen. Um auf eine Beitragsanpassung reagieren zu können, stehen dem Versicherten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zu erwähnen sind dabei die Anpassung des Selbstbehalts, Leistungskürzungen oder Beitragsentlastung im Rentenalter. Des Weiteren ist auch ein Tarifwechsel oder die außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages möglich.
Synonyme: Beitragserhöhung