Beitragsbemessungsgrenze

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Begriff Definition
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht, bis zu der das Bruttoeinkommen von gesetzlichen Versicherten für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden. Dabei wird der Beitrag mit einem entsprechenden prozentualen Beitragssatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen bemessen. Der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigenden Teil des Bruttoeinkommens kommt für die Beitragsberechnung nicht in Betracht. Daran ist zu erkennen, dass die Beitragsbemessungsgrenze mit der privaten Krankenversicherung nichts zu tun hat, denn sie ist nur für gesetzlich oder freiwillige Versicherte von Bedeutung. Die Beitragsbemessungsgrenze im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung liegt für das Jahr 2016 bei 50.850,- € jährlich (4.237,50 € monatlich). Beitragssteigerungen entstehen dadurch, dass die Beitragsbemessungsgrenzen und die Anpassung des Beitragssatzes jährlich vom Arbeitsministerium angepasst werden.