Beitragsrückerstattung

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Begriff Definition
Beitragsrückerstattung
Bei der Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung handelt sich um die Rückzahlung von Beiträgen an die Versicherungsnehmer, wenn sie in einem Versicherungsjahr keine oder nur bestimmte Leistungen, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, in Anspruch genommen haben. Dadurch soll ein kostenbewusstes Verhalten des Versicherungsnehmers unterstützt werden. Auch das Versicherungsunternehmen selbst kann, bei einem entsprechenden Geschäftserfolg, Beiträge zurückerstatten. Dies kann passieren, wenn z.B. die Schadenquote niedriger ist als kalkuliert, höhere Kapitalerträge erwirtschaftet wurden oder Verwaltungskosten niedriger ausfallen. Diese Möglichkeit wird als erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bezeichnet.