Bindungsfrist

Nach Definitionen suchen
Begriff Definition
Bindungsfrist
Das Sozialgesetzbuch V beschreibt die Bindungsfrist als eine geregelte Frist, die den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse regelt. Diese Frist besagt, dass nach einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse diese erst wieder in 18 Monaten gewechselt werden darf. Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung gilt diese Frist nicht.