Heil- und Kostenplan

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Begriff Definition
Heil- und Kostenplan

Ein Heil- und Kostenplan spielt bei der Übernahme von Leistungen bei Zahnärzte oder Kieferorthopäden eine zentrale Rolle. Denn vor einer geplanten Behandlung muss der Arzt den Heil- und Kostenplan erstellen und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Bewilligung vorlegen. Nach Genehmigung des Heil- und Kostenplans wird er mit Angabe der Höhe der Leistungen, die übernommen werden, an den Versicherten zurückgeschickt. Danach wird der Heil- und Kostenplan der privaten Zusatzversicherung zur Prüfung vorgelegt. Nach deren Kostenzusage kann nun die geplante Behandlung durchgeführt werden. Falls der Heil- und Kostenplan nicht eingereicht wird, kann die Kostenübernahme geringer ausfallen oder sogar komplett entfallen.

Synonyme: HKP; Heil und Kostenplan