Krankentagegeld

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Begriff Definition
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld bzw. Krankengeld wird zum Ausgleich eines Verdienstausfalls durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bezahlt. Dabei zahlt die gesetzliche Krankenversicherung maximal 78 Wochen und die private Krankenversicherung unbegrenzt. Die Höhe des Krankentagegelds wird als Tagessatz festgelegt und soll das Nettoeinkommen des Versicherten nicht übersteigen. Bei Arbeitnehmern beginnt die Zahlung in der Regel nach dem Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung. Selbstständige können die Krankentagegeldversicherung individuell mit gestaffelten Karenzzeiten gestalten, wobei auch hier das Nettoeinkommen als Höchstgrenze anzusehen ist.