Notlagentarif

Nach Definitionen suchen
Begriff Definition
Notlagentarif
Der Notlagentarif der privaten Krankenversicherungen ist zum 1. August 2013 eingeführt worden, um finanziell schwach gestellten Versicherten einen günstigen Versicherungsschutz anbieten zu können. Denn durch die Einführung der Krankenversicherungspflicht im Jahr 2009 ist es vielen Versicherten nicht möglich, den Versicherungsbeitrag regelmäßig zu bezahlen. Selbst der Basistarif der privaten Krankenversicherung führte zu hohen Beitragsschulden. Der Notlagentarif beinhaltet medizinische Leistungen für akute Fälle und eine Schmerzversorgung. Dazu ist auch eine stationäre und teilstationäre Betreuung gewährleistet.