Summenbegrenzung

Nach Definitionen suchen
Begriff Definition
Summenbegrenzung
Viele private Krankenversicherer bieten Verträge für Zahntarife und Zahnzusatztarife mit einer Summenbegrenzung an. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung die Behandlungskosten für zahnärztliche Leistungen in den ersten Jahren nur bis zu einem bestimmten Betrag erstatten. Darüber hinaus gehende Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Die Summenbegrenzung gilt in der Regel nur für die Anfangszeit des Versicherungsschutzes und kann auch über Jahre in gestaffelter Form auftreten. Zum Beispiel kann die Krankenversicherung im ersten Jahr bis zu 1.000 €, im zweiten Jahr bis zu 2.000 € und ab dem fünften Jahr unbegrenzt die Behandlungskosten übernehmen.