Treuhänder

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Begriff Definition
Treuhänder
Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, die tatsächlichen mit den kalkulierten Ausgaben jährlich zu vergleichen. Ist die Abweichung größer als 10 %, müssen die Rechnungsgrundlagen durch die Mathematiker des Versicherers überprüft werden. Bei Bestätigung der Abweichung, muss der private Krankenversicherer die Beiträge anpassen. Der unabhängige Treuhänder kontrolliert seinerseits die Auswertungen und Berechnungen der privaten Krankenversicherung. Erst nach Zustimmung des Treuhänders dürfen die Versicherer die Beiträge ändern.