Unisextarif

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Begriff Definition
Unisextarif
Beim Unisextarif wird das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht als Tarifkriterium herangezogen. Das ist durch die Europäische Union zur geschlechtsneutralen Kalkulation von Versicherungstarifen zum 21.12.2012 eingeführt worden. Dies betrifft nicht nur Tarife der privaten Krankenversicherung, sondern u.a. auch Tarife der privaten Altersvorsorge, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Kfz-Versicherung.