Versicherungsschein

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Begriff Definition
Versicherungsschein
Der Versicherungsschein, auch Versicherungspolice, ist eine sogenannte Beweisurkunde für den Versicherungsnehmer, durch die er beweisen kann, dass er einen rechtsgültigen Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat. Der Versicherungsschein enthält neben der Unterschrift des Versicherers auch den gesamten Vertragsinhalt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Angaben über spezielle Risiken und die Vertragspartner. Für jede Art von Versicherung, wie z.B. Haftpflicht, Hausrat, Unfall, gilt der Versicherungsvertrag erst ab der Zustellung des Versicherungsscheins als abgeschlossen.