Wahltarife

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Begriff Definition
Wahltarife
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich seit 2007 für spezielle Wahltarife entscheiden. Sie dienen dazu, dass die Mitglieder durch finanzielle Vorteile, z.B. in Form von reduzierten Beiträgen durch vereinbarte Selbstbehalte oder von Beitragsrückerstattungen, wenn wenige oder keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen worden sind, profitieren können. Wahltarife können eine Laufzeit von einem oder drei Jahren haben.