AXA: VisStart-N, KG-SU-N
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif AXA: VisStart-N, KG-SU-N, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif AXA: VisStart-N, KG-SU-N
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
400 €
Neue Welt
VisStart-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VisStart-N: Sehhilfen ab Fehlsichtigkeit von 8 Dioptrien
– 300,-EUR innerhalb von 3 Kalenderjahren
– 100,-EUR bis 15.Lebensjahr pro Kalenderjahr.
VisStart-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VisStart-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
– orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
– Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
– bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VisStart-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
VisStart-N: Erstattet werden
– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
– weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
VisStart-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
VisStart-N: Regel- und Belegarztleistungen.
KG-SU-N: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.
VisStart-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG-SU-N: Bei Krankheiten oder bei Unfall (nach Eintritt der Krankheit oder des Unfalls für die Dauer des Vertrages auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten) Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage.
Grundsätzlich ohne vorherige Zusage bei persönlich erbrachten Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz der GOÄ.
Unfall bei Ausübung von Extremsportarten ist nicht mitversichert. Als Unfall gelten nicht Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.
VisStart-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
KG-SU-N: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei Unfall auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten).
Kein Versicherungsschutz bei Unfall bei Extremsport; Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.
100 %
50 %
90 %
50 %
VisStart-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VisStart-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (bei Unfall zu 80%)
– Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VisStart-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
– 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
VisStart-N: Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif AXA: VisStart-N, KG-SU-N ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.