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Münchener Verein: BC ADVANCE Plus SB 868

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Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif Münchener Verein: BC ADVANCE Plus SB 868, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif Münchener Verein: BC ADVANCE Plus SB 868 ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
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Leistungsmerkmale im Tarif Münchener Verein: BC ADVANCE Plus SB 868

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der Münchener Verein einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif Münchener Verein: BC ADVANCE Plus SB 868 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    600 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    Erstattet werden
    – max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Versicherungsjahr.

  • Psychotherapie

    80% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    Geschlossener Hilfsmittelkatalog zu 80%:
    – Bandagen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Kompressionsstrümpfe, Leibbinden, orthopädische Maßschuhe bis 360,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr, orthopädische Schuhzurichtungen
    – Geh- und Stützapparate, Rollatoren
    – elektrisch betriebene Krankenfahrstühle bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag, handgetriebene Krankenfahrstühle
    – Perücken bis 400,-EUR Rechnungsbetrag bei Folgen einer Bestrahlungs- oder Chemotherapie
    – Körperersatzstücke (z.B. Prothesen, Epithesen, Kunstaugen)
    – Sauerstoffversorgung mit Sauerstoff-Konzentratoren, Flüssigsauerstoff, Flaschenversorgung
    – Heimdialysegeräte
    – Infusions- und Inhalationsgeräte, Absauggeräte
    – Milchpumpen bis 50,-EUR Rechnungsbetrag
    – Überwachungsmonitore für Säuglinge
    – elektronische Lesegeräte bis 2.500,-EUR Rechnungsbetrag
    – Hörhilfen einschließlich Otoplastik und Erstausstattung mit Batterien
    – Sprechhilfen (elektronischer Kehlkopf) einschließlich Erstausstattung mit Batterien
    – Blindenhunde und Blindenstock
    – Inkontinenzartikel nach Operationen, Stoma- und Tracheostomaartikel und enterale Ernährung und Zubehör.
    Weitere Hilfsmittel, wenn sie eine lebenserhaltende Funktion einnehmen, die durch keines der vorgenannten Hilfsmittel oder durch eine andere zur Verfügung stehende Therapieform gewährleistet werden kann.

  • Ärztliche Behandlung

    Erstattet werden
    – 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
    – 80% (dauerhaft, d.h. für alle Behandlungen einer Krankheit/Diagnose, die ohne Primärarztüberweisung durch einen Facharzt erstmals festgestellt wird) werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
    Bei einer Notfallbehandlung während einer Reise werden 100% erstattet (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören, bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, soweit sie nach den Ziffern 23 bis 29 der GOÄ berechnet werden.
    Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wenn nach den Ziffern 375 bis 378 der GOÄ abgerechnet wird.
    Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
    Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Psychotherapie

    80% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Zweibettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Psychotherapie (stationär)

    Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    80 %

  • Kieferorthopädie 

    100 %

  • Material- & Laborkosten

    80 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
    – Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 80%.
    – Inlays werden zu 100% und Onlays zu 80% erstattet.
    – Material- und Laborkosten werden zu 80% erstattet.

  • Summenbegrenzung

    Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
    – 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
    – 2.000,-EUR im 3.Versicherungsjahr
    – 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif Münchener Verein: BC ADVANCE Plus SB 868 ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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