Münchener Verein: BC ALPHA 865 A
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Leistungsmerkmale im Tarif Münchener Verein: BC ALPHA 865 A
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
390 €
Neue Welt
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
– max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren und bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
50% für max. 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
a) 75% für kleinere im Tarif genannte Hilfsmittel (bis jeweils 750,-EUR Rechnungsbetrag)
b) große im Tarif genannte Hilfsmittel nach vorheriger Zusage zu 75%, ohne Zusage zu 50%.
Als Hilfsmittel gelten
– Bandagen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Kompressionsstrümpfe, Leibbinden, orthopädische Maßschuhe bis 360,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr, orthopädische Schuhzurichtungen
– Geh- und Stützapparate, Rollatoren
– elektrisch betriebene Krankenfahrstühle bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag, handgetriebene Krankenfahrstühle
– Perücken bis 400,-EUR Rechnungsbetrag bei Folgen einer Bestrahlungs- oder Chemotherapie
– Körperersatzstücke (z.B. Prothesen, Epithesen, Kunstaugen)
– Sauerstoffversorgung mit Sauerstoff-Konzentratoren, Flüssigsauerstoff, Flaschenversorgung
– Heimdialysegeräte
– Infusions- und Inhalationsgeräte, Absauggeräte
– Milchpumpen bis 50,-EUR Rechnungsbetrag
– Überwachungsmonitore für Säuglinge
– elektronische Lesegeräte bis 2.500,-EUR Rechnungsbetrag
– Hörhilfen einschließlich Otoplastik und Erstausstattung mit Batterien
– Sprechhilfen (elektronischer Kehlkopf) einschließlich Erstausstattung mit Batterien
– Blindenhunde und Blindenstock
– Inkontinenzartikel nach Operationen, Stoma- und Tracheostomaartikel und enterale Ernährung und Zubehör.
Weitere Hilfsmittel, wenn sie eine lebenserhaltende Funktion einnehmen, die durch keines der vorgenannten Hilfsmittel oder durch eine andere zur Verfügung stehende Therapieform gewährleistet werden kann.
Erstattet werden
– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die
Erstbehandlung durch einen Arzt ohne Gebietsbezeichnung, Arzt für Allgemeinmedizin, als Hausarzt tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung, Frauen- oder Augenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
– 75% (dauerhaft, d.h. für alle Behandlungen einer Krankheit/Diagnose, die ohne Primärarztüberweisung durch einen Facharzt erstmals festgestellt wird) werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Behandlung während einer Reise werden zu 75% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, soweit sie nach den Ziffern 23 bis 29 der GOÄ berechnet werden.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wenn nach den Ziffern 375 bis 378 der GOÄ abgerechnet wird.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
50% für max. 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
75 %
100 %
75 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet.
– Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet. Ab dem vollendeten 18.Lebensjahr zu 75% bei Unfall.
– Material- und Laborkosten werden zu 75% erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
– 500,-EUR im 2.Versicherungsjahr
– 1.000,-EUR im 3.Versicherungsjahr
– 1.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr
– 5.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif Münchener Verein: BC ALPHA 865 A ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.