Hallesche: CAN 3, CSR 100, CZ 70
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif Hallesche: CAN 3, CSR 100, CZ 70, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif Hallesche: CAN 3, CSR 100, CZ 70
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
1200 €
Alte Welt
CAN 3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
CAN 3: Erstattet werden
– 75%, max. 200,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
CAN 3: 75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
CAN 3: Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) zu 75% (nach Möglichkeit bestimmte Hilfsmittel vorrangig gemietet).
Grundsätzlich lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein genanntes Hilfsmittel der o.g. Liste gewährleistet werden kann.
Unterstützung bei der Auswahl und Anschaffung über den Hilfsmittelservice. Bei Hilfsmitteln ab 350,-EUR Rechnungsbetrag soll vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorgelegt werden.
CAN 3: Aufwendungen für ärztliche Behandlung werden im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, ärztliche Behandlung, Fahrten und Transporte, Strahlendiagnostik/-Therapie bis zur Höhe von 5.400,-EUR zu 75%, darüber zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
CAN 3: Vorsorge wird nicht erstattet.
Die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15.Lebensjahres.
Bei Jugendlichen ab Beginn des 16.Lebensjahres und Erwachsenen Aufwendungen für Grippeschutzimpfungen, Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitits, Zeckenschutzimpfungen.
Impfungen im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel und ärztliche Behandlung bis 5.400,-EUR zu 75%, darüber zu 100%.
CAN 3: 75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
CSR 100: Regel- und Belegarztleistungen.
CSR 100: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
CSR 100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
70 %
70 %
70 %
70 %
CZ 70: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
CZ 70: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet
– Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet
– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
CZ 70: Keine Summenbegrenzung.
CZ 70: Nicht erforderlich.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif Hallesche: CAN 3, CSR 100, CZ 70 ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.