HALLESCHE: PRIMO Bonus
Der Tarif HALLESCHE: PRIMO Bonus ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif HALLESCHE: PRIMO Bonus, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der HALLESCHE einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif HALLESCHE: PRIMO Bonus sehen Sie in der folgenden Tabelle. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Leistungsmerkmale im Tarif HALLESCHE: PRIMO Bonus
Basismerkmale | Ihr Tarif |
---|---|
Selbstbehalt | 0 € |
Tarifwelt | Alte Welt |
Unisex/Bisex | Bisex |
Offen/Geschlossen | geschlossen |
Selbstbehalt | 0 € |
Gebührenordnung für Ärzte: | Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Psychotherapie: | 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. |
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) | Geschlossener Hilfsmittelkatalog (Liste des Versicherers) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel: 90%, wenn Hilfsmittel über den Versicherer beschafft wird (Leihe oder Kauf), sonst 75%. |
Ärztliche Behandlung | Erstattet werden - 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt - 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zur nächsten Behandlung durch den Hausarzt, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle). - 75%, wenn ein Internist (ohne Schwerpunktbezeichnung) ohne Zusage des Versicherers als Hausarzt gewählt wird. Wenn die versicherte Person sich mehr als 100 km von ihrem Wohnsitz entfernt aufhält, gilt jeder Arzt für Allgemeinmedizin auch ohne vorherige namentliche Nennung an den Versicherer als Hausarzt im Sinne dieses Tarifs. Außerdem Versicherungsschutz für folgende Naturheilverfahren durch Ärzte: - Hydro- und Balneotherapie (Bäder, Güsse, Druckstrahlmassagen, Wickel, Packungen und Dämpfe) - Kälte- und Wärmetherapie - Bewegungstherapie - Atemtherapie - Blutegelbehandlung - Schröpfen - Chirotherapie - Präparate der Phytotherapie - Präparate der Anthroposophie - Klassische Homöopathie - Akupunktur zur Schmerzbehandlung. |
Ambulanter Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Primärarztprinzip: | Ja |
Vorsorgeuntersuchung | Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenze.
Erstattet werden - Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Zeckenschutzimpfungen - Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden; ausgenommen sind Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Impfstoffe im Rahmen der Erstattung für Arzneimittel bis 2.000,-EUR zu 75%, darüber zu 100%. Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung. |
Gebührenordnung für Ärzte | Regelleistungen. Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Psychotherapie | Stationäre Psychotherapie wird erstattet. |
Stationärer Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Behandlung | Facharzt |
Unterbringung | Mehrbettzimmer. |
Ärztliche Behandlung | Regel- und Belegarztleistungen. |
Summenbegrenzung | Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr - 5.000,-EUR jährlich ab dem 6.Kalenderjahr. |
Zahn Heil- & Kostenplan | Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrags zur Hälfte der Tarifleistung. Bei Implantaten und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zur Hälfte der Tarifleistung. |
Zahnbehandlungen | 100% |
Kieferorthopädie | 75% |
Material- & Laborkosten | 65% |
Dentaler Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Zahnersatz | 65% |
Gebührenordnung (Zahn) | Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Erstattung | - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 65% erstattet - Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet - Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers. |
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Unabhängig vom Alter
Erhalt Gleicher Versicherer
Ø 43% Beitragsersparnis
Krankheitsunabhängig
Die Berechnung stellt erstmal eine Orientierung, anhand der von uns ausgewerteten Daten dar. Ihr Beitrag wird bei Eintritt einmalig festgelegt. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung, medizinischen Fortschritt, steigender Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen müssen Versicherer Ihre Prämie gemäß gesetzlicher Vorgabe entsprechend korrigieren. Das Ergebnis sind steigende Beiträge im Alter, die jedoch mit dem älter werden an sich nichts zu tun haben. Die tatsächliche Ersparnis lässt sich erst nach genauster Prüfung einschätzen.
Der Tarif HALLESCHE: PRIMO Bonus ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife: Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.
Offene Tarife: Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.