LKH: A121A, S300A, Z60A
Ihre Leistungen
Facharztbehandlung
neueste medizinische Standards
100% für Zahnbehandlungen
Individuelle Angebote
Leistungsmerkmale im Tarif LKH: A121A, S300A, Z60A
Durch die private Krankenversicherung bei der LKH, haben Sie einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Sie finden folgend die relevanten Leistungsmerkmale auf einen Blick. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei der privaten Krankenversicherung, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Selbstbehalt | 1200 € |
Tarifwelt | Neue Welt |
Unisex/Bisex | Unisex |
Offen/Geschlossen | offen |
Selbstbehalt | 1200 € |
Gebührenordnung für Ärzte: | A121A : Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus. |
Psychotherapie: | A121A : Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl. |
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) | A121A : Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in Standardausführung. Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte. |
Ärztliche Behandlung | A121A : Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. |
Ambulanter Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Primärarztprinzip: | Nein |
Vorsorgeuntersuchung | A121A : Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen werden erstattet. Weitere Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Check-up) werden zu 80% erstattet. Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind. Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. |
Gebührenordnung für Ärzte | S300A : Regelleistungen. Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Psychotherapie | S300A : Stationäre Psychotherapie wird erstattet. |
Stationärer Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Behandlung | Facharzt |
Unterbringung | S300A : Mehrbettzimmer. |
Ärztliche Behandlung | S300A : Regel- und Belegarztleistungen. |
Summenbegrenzung | A121A : Keine Summenbegrenzung.
Z60A : Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 20.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr. |
Zahn Heil- & Kostenplan | A121A, Z60A : Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlungen | 100% |
Kieferorthopädie | 60% |
Material- & Laborkosten | 60% |
Dentaler Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Zahnersatz | 60% |
Gebührenordnung (Zahn) | A121A, Z60A : Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Erstattung | A121A : - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 80% erstattet - Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr zu 80% erstattet. Z60A : - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 20% erstattet - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet - Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet - Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr zu 20% erstattet - Material- und Laborkosten. |