LKH: P4, 400V

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Der Tarif LKH: P4, 400V ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.

Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif LKH: P4, 400V, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der LKH einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif LKH: P4, 400V sehen Sie in der folgenden Tabelle. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.

Leistungsmerkmale im Tarif LKH: P4, 400V

Basismerkmale Ihr Tarif
Selbstbehalt 1240 €
Tarifwelt Neue Welt
Unisex/Bisex Bisex
Offen/Geschlossen geschlossen
Selbstbehalt 1240 €
Gebührenordnung für Ärzte: P4 : Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,2-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie: P4 : 30 Sitzungen je Kalenderjahr
- Psychotherapie durch niedergelassene approbierte Ärzte
- Verhaltenstherapie durch psychologische Psychotherapeuten
- Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Behandlung durch Psychotherapeuten bis max. 2,3-facher Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) P4 : Hilfsmittel (Anschaffung, Miete, Reparatur) (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den dort genannten Höchstbeträgen und in den dort genannten Zeiträumen.
100%, wenn der Rechnungsbetrag für das einzelne Hilfsmittel 1.000,-EUR nicht übersteigt (gemäß Liste betragsmäßig begrenzte Hilfsmittel bis zu diesem Betrag zu 100%).
Selbst beschaffte, nicht betragsmäßig begrenzte Hilfsmittel mit über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag zu 80%.
Ärztliche Behandlung P4 : Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Dies sind insbesondere: Akupunktur, antihomotoxische Medizin, Homöopathie, Hydrotherapie, Kinesiologie, mikrobiologische Therapie, Neuraltherapie, physikalische Therapie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

Ambulanter Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Primärarztprinzip: Nein
Vorsorgeuntersuchung P4 : Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Malariaprophylaxe sowie keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind. Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen. Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Gebührenordnung für Ärzte P4 : Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,2-fachen Satz für Laborleistungen. 400V : Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie P4, 400V : Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Stationärer Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Behandlung Chefarzt
Unterbringung P4+400V : 1- oder 2-Bettzimmer.
Ärztliche Behandlung P4+400V : Privatarztbehandlung.
Summenbegrenzung P4 : Bei Versicherungsbeginn ist der anerkennungsfähige Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan P4 : Nicht erforderlich.
Zahnbehandlungen 100%
Kieferorthopädie 70%
Material- & Laborkosten 70%

Dentaler Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Zahnersatz 70%
Gebührenordnung (Zahn) P4 : Bis zu folgenden Sätzen der GOZ:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,2-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattung P4 : - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
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Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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Erhalt aller erworbenen Rechte
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Erhalt der Rückstellungen
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Unabhängig vom Alter
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Erhalt Gleicher Versicherer
Transparent
Ø 43% Beitragsersparnis
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Krankheitsunabhängig

Die Berechnung stellt erstmal eine Orientierung, anhand der von uns ausgewerteten Daten dar. Ihr Beitrag wird bei Eintritt einmalig festgelegt. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung, medizinischen Fortschritt, steigender Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen müssen Versicherer Ihre Prämie gemäß gesetzlicher Vorgabe entsprechend korrigieren. Das Ergebnis sind steigende Beiträge im Alter, die jedoch mit dem älter werden an sich nichts zu tun haben. Die tatsächliche Ersparnis lässt sich erst nach genauster Prüfung einschätzen.

Der Tarif LKH: P4, 400V ist ein geschlossener Tarif.

Was das bedeutet?

Geschlossene Tarife: Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

Offene Tarife: Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.