SIGNAL IDUNA: KOMFORT 2

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Leistungsmerkmale im Tarif SIGNAL IDUNA: KOMFORT 2

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der SIGNAL IDUNA einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif SIGNAL IDUNA: KOMFORT 2 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    960 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Unisex
  • Offen/Geschlossen
    offen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
    Begrenzung entfällt für akute Behandlung im Ausland.

  • Seehilfen (Brillen)

    Erstattet werden
    – max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen), max. 300,-EUR ab 8 Dioptrien.
    Erneuter Anspruch nach 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

  • Psychotherapie

    75% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    Offener Hilfsmittelkatalog.
    Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
    Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
    Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
    Erstattet werden auch Dialysegeräte.
    Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.

  • Ärztliche Behandlung

    Erstattet werden
    – 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Internist), einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
    – 75%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
    Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung (inkl. Verbandmittel, ambulante Operationen, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen) 4.000,-EUR pro Kalenderjahr (2.000,-EUR pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 20.Lebensjahr), wird darüber zu 100% erstattet.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    Erstattet werden alle zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendigen gezielten Untersuchungen zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%.
    Untersuchungen und Behandlung in Diagnosezentren werden nur nach vorheriger Zusage erstattet.
    Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung (inkl. ambulante Operationen, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen) einen Betrag von 4.000,-EUR (ist das 20.Lebensjahr noch nicht vollendet, 2.000,-EUR), wird darüber hinaus zu 100% erstattet.
    Impfungen zu 100%, wenn Erstbehandlung durch Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%.
    Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung (inkl. ambulante Operationen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen) einen Betrag von 4.000,-EUR (bei Personen, die das 20.Lebensjahr noch nicht vollendet haben 2.000,-EUR), wird darüber hinaus Betrag zu 100% erstattet.
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
    Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

  • Psychotherapie

    75% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    2

  • Ärztliche Behandlung

    Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
    Akute Behandlung im Ausland auch über die Höchstsätze hinaus.

  • Psychotherapie (stationär)

    Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    90 %

  • Kieferorthopädie 

    100 %

  • Material- & Laborkosten

    90 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (max. 6 Implantate pro Kiefer, inkl. Knochenaufbau, max. 1.250,-EUR Rechnungsbetrag pro Implantat), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz im 3.Kalenderjahr auf 80% und im 4.Kalenderjahr auf 70%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 90%
    – Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung weitere 20% Erstattung
    – Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
    – Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

  • Summenbegrenzung

    Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
    – 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
    – 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
    – 4.500,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
    – 5.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif SIGNAL IDUNA: KOMFORT 2 ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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