SIGNAL IDUNA: Optimal-START
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif SIGNAL IDUNA: Optimal-START, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif SIGNAL IDUNA: Optimal-START
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
350 €
Alte Welt
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Begrenzung entfällt für akute Behandlung im Ausland.
75% innerhalb von 3 Kalenderjahren für Sehhilfen (75% für Gestelle aus max. 110,-EUR Rechnungsbetrag). Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.
Ab dem 15.Lebensjahr alle 3 Jahre (vorher ohne zeitliche Begrenzung) 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Arm- und Beinprothesen, handbetriebener Krankenfahrstuhl, Kunstaugen, Schiene, Leibbinde, Einlage, Schuhe. Bei Leihe 100%.
Erstattet werden
– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Internist), einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
– 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Erreicht der zu 80% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung (inkl. Arzneimittel, Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Psychotherapie) 4.000,-EUR pro Kalenderjahr (2.000,-EUR pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 20.Lebensjahr), wird darüber zu 100% erstattet.
Nein
Gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen werden nach den gesetzlich eingeführten Programmen erstattet. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen ab dem 20.Lebensjahr zur Früherkennung von Krankheiten, welche in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und in den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen genannt sind.
Für ambulante Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchung, Impfungen und psychotherapeutische Behandlung 80% (100% bei Beachtung des Primärarztprinzips). Die 20%-ige Selbstbeteiligung beträgt max. 800,-EUR, bis zum 20.Lebensjahr 400,-EUR.
Erstattet werden staatlich empfohlene Impfungen bei Säuglingen und Kleinkindern, Grippeschutz-Impfungen, Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
60 %
80 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (max. 4 Implantate pro Kiefer, inkl. Knochenaufbau, max. 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Implantat), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz im 3.Kalenderjahr auf 70% und im 4.Kalenderjahr auf 60%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 80%
– Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
– Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
– 1.500,-EUR im 2.Versicherungsjahr
– 2.000,-EUR im 3.Versicherungsjahr
– 2.500,-EUR im 4.Versicherungsjahr
– 5.000,-EUR ab dem 5. Versicherungsjahr pro Jahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.750,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
Jetzt Einsparpotenzial berechnen
Der Tarif SIGNAL IDUNA: Optimal-START ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.